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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21 (https://dejure.org/2021,53924)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2021 - L 8 R 417/21 (https://dejure.org/2021,53924)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2021 - L 8 R 417/21 (https://dejure.org/2021,53924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Übergangsgeld während einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation Keine Erzielung von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen durch den Bezug von Elterngeld Keine analoge Anwendung von § 20 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) SGB VI

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 14/16 R

    Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Bezieher von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21
    Handelt es sich - wie dargelegt - bei § 20 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI um eine abschließende Aufzählung, wird ein Anspruch auf Übergangsgeld nicht begründet, wenn der Versicherte vor der Rehabilitation - wie hier - weder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen noch eine der (ausdrücklich) genannten Sozialleistungen bezogen hat (vgl. BSG Urt. v. 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - juris Rn. 27; Kater in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 20 SGB VI Rn. 12 ff.; Steigner in: Reinhardt/Silber, SGB VI, 5. Aufl. 2021, § 20 Rn. 6; Zabre in: Kreikebohm/Roßbach, SGB VI, 6. Aufl. 2021, § 20 Rn. 5, 8).

    Der sozialpolitische Zweck des Übergangsgeldes liegt darin, den Entgelt- und Einkommensverlust auszugleichen, dem ein in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherter durch die Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen ausgesetzt ist ("Entgeltersatz- bzw. Ausgleichsfunktion"; vgl. BSG Urt. v. 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - juris R. 27 m.w.N.).

    Vielmehr sollen während der Rehabilitationsmaßnahme die Entgelt- und Einkommensverhältnisse aufrechterhalten werden, die seinem bisherigen Lebensstandard zugrunde lagen ("Kontinuitätsauftrag"; vgl. BSG Urt. v. 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - juris R. 27).

  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 14/18 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - leistungsrechtliche Genehmigungsfiktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der sozialstaatlichen Ordnung insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (st. Rspr., vgl. z.B. BVerfG Beschl. v. 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris Rn. 10; BSG Urt. v. 18.6.2020 - B 3 KR 14/18 R - juris Rn. 23 m.w.N.; Beschl. v. 13.8.2019 - B 10 EG 8/19 B - juris Rn. 9; Urt. v. 29.6.2017 - B 10 EG 4/16 R - juris Rn. 27; Senatsurt. v. 26.5.2021 - L 8 LW 13/19 - juris Rn. 63).

    Die legislativen Entscheidungen sind anzuerkennen, solange die diesen zugrundeliegenden Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Werteordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BSG Urt. v. 18.6.2020 - B 3 KR 14/18 R - juris Rn. 23).

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R

    Krankenversicherung - Beschäftigte in Werkstatt für Behinderte - Übersteigen des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21
    Die Voraussetzungen einer Analogie, d.h. der Übertragung der Rechtsfolge eines geregelten Tatbestandes auf einen ihm ähnlichen, allerdings ungeregelten Sachverhalt (vgl. BSG Urt. v. 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - juris Rn. 21; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 202) liegen, wie das SG zu Recht festgestellt hat, in mehrfacher Hinsicht nicht vor.

    Darüber hinaus muss der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand der bestehenden Norm vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber hätte diesen wegen seiner Ähnlichkeit - bei gleicher Interessenabwägung - gleich behandeln wollen (vgl. BSG Urt. v. 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - juris Rn. 21; Urt. v. 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R - juris Rn. 21; Urt. v. - B 8 SO 1/13 R - juris Rn. 21 m.w.N.; Urt. v. 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - juris Rn. 24 m.w.N.).

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der sozialstaatlichen Ordnung insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (st. Rspr., vgl. z.B. BVerfG Beschl. v. 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris Rn. 10; BSG Urt. v. 18.6.2020 - B 3 KR 14/18 R - juris Rn. 23 m.w.N.; Beschl. v. 13.8.2019 - B 10 EG 8/19 B - juris Rn. 9; Urt. v. 29.6.2017 - B 10 EG 4/16 R - juris Rn. 27; Senatsurt. v. 26.5.2021 - L 8 LW 13/19 - juris Rn. 63).

    Ob der Gesetzgeber (hier in § 20 SGB VI) die gerechteste und zweckmäßigste Lösung getroffen hat, unterliegt nicht der Prüfung durch die Gerichte (vgl. z.B. BVerfG Beschl. v. 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris Rn. 10).

  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11

    Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21
    Es liegt insbesondere kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vor, der gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln und sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen gilt (vgl. BVerfG Beschl. v. 18.5.2016 - 1 BvR 2217/11 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08

    Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21
    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, darf der Richter diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen, die im Parlament so nicht erreichbar war (vgl. BVerfG Beschl. v. 28.7.2010 - 1 BvR 2133/08 - juris Rn. 7; Beschl. v. 3.4.1990 - 1 BvR 1186/89 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 22.03.2019 - L 2 R 213/16
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21
    Der Versicherte soll sich nicht aus finanziellen Gründen gezwungen sehen, von der Inanspruchnahme der erforderlichen Rehabilitationsleistung Abstand zu nehmen (vgl. Hessisches LSG Urt. v. 22.3.2019 - L 2 R 213/16 - juris Rn. 65; Haack in: jurisPK-SGB VI, § 20 Rn. 4 m.w.N.).
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21
    Darüber hinaus muss der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand der bestehenden Norm vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber hätte diesen wegen seiner Ähnlichkeit - bei gleicher Interessenabwägung - gleich behandeln wollen (vgl. BSG Urt. v. 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - juris Rn. 21; Urt. v. 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R - juris Rn. 21; Urt. v. - B 8 SO 1/13 R - juris Rn. 21 m.w.N.; Urt. v. 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R

    Elterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21
    Eine Unterbrechung im Sinne des § 1 Abs. 5 BEEG liegt dann vor, wenn der Berechtigte "vorübergehend" nicht in der Lage ist, die Betreuung des Kindes wahrzunehmen (vgl. BT-Drs. 16/1889, 19; BSG Urt. v. 8.3.2018 - B 10 EG 7/16 R - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21
    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, darf der Richter diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen, die im Parlament so nicht erreichbar war (vgl. BVerfG Beschl. v. 28.7.2010 - 1 BvR 2133/08 - juris Rn. 7; Beschl. v. 3.4.1990 - 1 BvR 1186/89 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R

    Elterngeld - Ermittlung des relevanten Einkommens - Einnahmen aus geringfügiger

  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 Abs 2 SGB

  • BSG, 13.08.2019 - B 10 EG 8/19 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2021 - L 8 LW 13/19

    Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung einer Regelaltersrente nach dem Gesetz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - L 8 R 231/22
    Dies gilt ergänzend auch im Hinblick darauf, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der sozialstaatlichen Ordnung insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BVerfG Beschl. v. 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris Rn. 10; BSG v. 13.08.2019 - B 10 EG 8/19 B - juris Rn. 9; Senatsurt. v. 25.08.2021 - L 8 R 417/21 - juris Rn. 51).
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