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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10 B ER (https://dejure.org/2010,21912)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.10.2010 - L 11 KR 285/10 B ER (https://dejure.org/2010,21912)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - L 11 KR 285/10 B ER (https://dejure.org/2010,21912)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10
    Die Regelung des § 240 Abs. 4 Satz 3 SGB V bezieht sich indessen nur auf Nachweise, die nach der endgültigen Festsetzung der Beitragshöhe der Krankenkasse vorgelegt werden (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R -).

    Mit seinem Erlass erledigen sich die vorläufigen Regelungen i.S. von § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (vgl. BSG, Urteile vom 11.03.2009 - B 12 KR 30/07 R - und vom 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R und B 12 KR 14/05 R - jeweils m.w.N.).

    Soweit die AG unter Bezugnahme auf die Begründung des Widerspruchsbescheides einwendet, die vorläufig festgesetzten Beiträge blieben gleichwohl maßgeblich, weil die AS im Jahr 2004 für die letzten 1, 5 Monate Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit oberhalb der BBG erzielt hat, ist solches der von der AG zur Begründung herangezogenen Entscheidung des BSG (Urteil vom 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R -) nicht zu entnehmen.

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 30/07 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - vorläufige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10
    Zwar führt danach der Nachweis geringerer Einkünfte zur Beitragsänderung nur mit Wirkung für die Zukunft und insbesondere Einkommensänderungen wirken sich sowohl positiv als auch negativ nur zeitverzögert auf die Beitragshöhe aus (BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 12 KR 30/07 R - m.w.N.), wodurch Beitragskorrekturen für die Vergangenheit aufgrund der Vorlage eines Steuerbescheides vermieden werden sollen (BSG a.a.O unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/3937 S. 17).

    Mit seinem Erlass erledigen sich die vorläufigen Regelungen i.S. von § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (vgl. BSG, Urteile vom 11.03.2009 - B 12 KR 30/07 R - und vom 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R und B 12 KR 14/05 R - jeweils m.w.N.).

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10
    Ungeachtet dieser Ausführungen ist jedenfalls durch die (von der AS angegebenen) Tätigkeit als geschäftsführende Alleingesellschafterin einer GmbH ab 01.10.2005 kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet worden (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R -).

    Mit seinem Erlass erledigen sich die vorläufigen Regelungen i.S. von § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (vgl. BSG, Urteile vom 11.03.2009 - B 12 KR 30/07 R - und vom 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R und B 12 KR 14/05 R - jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 -, BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 -, BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Einstweilige Außervollzugsetzung des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 -, BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10
    Auch über diese ausdrückliche Regelung hinaus ist das aus den Regelungen des § 86a SGG hervorgehende gesetzliche Regel-Ausnahmeverhältnis zu beachten: In den Fallgruppen des § 86a Abs. 2 Nrn. 2 bis 4 SGG ist maßgebend zu beachten, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine davon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - zu § 80 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 Verwaltungsgerichtsordnung).
  • BSG, 16.12.2003 - B 12 KR 20/01 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - geringfügige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10
    Unabhängig von der steuerrechtlichen Behandlung (vgl. § 40a Einkommensteuergesetz) unterliegen Einkünfte aus einer solchen Beschäftigung nicht der Beitragspflicht freiwillig Versicherter (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2003 - B 12 KR 20/01 R -).
  • BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10
    Dies steht im Widerspruch zur - für die Jahre 2005 und 2006 maßgeblichen - Gesetzes- und Satzungslage, da die beitragspflichtigen Einkünfte der AS, zu denen gemäß § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB V a.F. nicht Existenzgründungszuschüsse nach § 4211 SGB III gehörten, ausweislich der vorgelegten Steuerbescheide die BBG 2005 in Höhe von monatlich 3.525,00 EUR bzw. 2006 in Höhe von monatlich 3.562,50 EUR - auch unter Berücksichtigung der einzubeziehenden Einkünften aus Kapitalvermögen (vgl. BSG, Urteil vom 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R - m.w.N.) - nicht erreicht haben.
  • BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 7/98 R

    Krankenversicherung - unbezahlter Urlaub - Beginn der Pflichtmitgliedschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10
    Für diesen Fall erledigen sich die Beitragsbescheide zur freiwilligen Versicherung, ohne dass es einer Anfechtung oder Aufhebung bedarf (BSG, Urteil vom 10.12.1998 - B 12 KR 7/98 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09

    Vertragsarztangelegenheiten

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