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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13 (https://dejure.org/2013,38774)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.10.2013 - L 14 R 295/13 (https://dejure.org/2013,38774)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - L 14 R 295/13 (https://dejure.org/2013,38774)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des NS-Regimes; Antrag und Anspruchsbeginn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des NS-Regimes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13
    Im Hinblick auf den von ihm angenommenen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verweist der Kläger auf die Urteile des Bundessozialgerichts, 13 RJ 23/95, 13 RJ 5/95 und 12 RK 27/88.

    Das Urteil des BSG vom 21.06.1990 - 12 RK 27/88 - sei bereits deshalb nicht anwendbar, weil die Beklagte im vorliegenden Fall (dort abweichend: Herausgabe eines Merkblatts) keine Allgemeininformation erteilt habe.

    Danach gelten Gesetze mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt allen Normadressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann diese tatsächlich davon Kenntnis erhalten haben (BSG, Urteil vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90 ff.); dieser Grundsatz ist auch für die Beantwortung der Frage bedeutsam, welche Gründe eine etwa zulässige Wiedereinsetzung rechtfertigen können und ob dazu auch die Unkenntnis von dem Recht und der Befristung seiner Ausübung geeignet ist (BSG, Urteil vom 09.02.1993, 12 RK 28/92, BSGE 72, 80 ff.).

    Aus ihrer Verletzung erwächst dem Betroffenen daher grundsätzlich kein Herstellungsanspruch (BSG, Urteil vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90).

    Zu einem anderen Ergebnis gelangt man auch nicht unter Berücksichtigung der vom Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführten Entscheidungen des BSG (BSG, Urteile vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 - juris - vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90; vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95, SozR 3 2600 § 300 Nr. 5), ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (BSG, Urteile vom 12.10.1979, 12 RK 47/77, BSGE 49, 76; vom 09.05.1979, 9 RV 20/87, SozR 3100, § 44 Nr. 11; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 - juris - vom 28.02.1984, 12 RK 31/83, SozR 1200 § 14 Nr. 16; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84, SozR 5070 § 10 a Nr. 13).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13
    Im Hinblick auf den von ihm angenommenen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verweist der Kläger auf die Urteile des Bundessozialgerichts, 13 RJ 23/95, 13 RJ 5/95 und 12 RK 27/88.

    Zwar ist eine Wiedereinsetzung grundsätzlich auch bei Versäumung einer Frist des materiellen Sozialrechts zulässig, wenn die betreffende Regelung dies ausdrücklich bestimmt oder ihre Auslegung dies ergibt (BSG, Urteile vom 25.10.1988, 12 RK 22/87, BSGE 64, 153 ff.; vom 21.05.1996, 12 RK 43/95, SozR 3 5070 § 21 Nr. 3; vom 22.10.1996, 13 RJ 23/95, BSGE 79, 168 ff.).

    Ob danach eine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Dreimonatsfrist des § 99 Absatz 1 Satz 1 SGB VI, der eine Wiedereinsetzung nicht ausdrücklich vorsieht, im Wege der Auslegung zulässig wäre, kann indes offenbleiben (so auch BSG, Urteil vom 22.10.1996, a.a.O.).

    Eine Unkenntnis solcher Rechte, deren befristete Ausübung im Gesetz selbst ausdrücklich geregelt ist, kann eine Wiedereinsetzung nicht rechtfertigen (BSG, Urteile vom 21.05.1996 und 22.10.1996, a.a.O.).

  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 5/95

    Neuberechnung von Bestandsrenten ab dem 1.1.1992

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13
    Im Hinblick auf den von ihm angenommenen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verweist der Kläger auf die Urteile des Bundessozialgerichts, 13 RJ 23/95, 13 RJ 5/95 und 12 RK 27/88.

    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch ist zwar nicht auf die Verletzung der Pflichten aus §§ 14, 15 SGB I beschränkt, sondern kommt auch bei andersartiger Fehl- oder Nichtinformation der Versicherten in Betracht (BSG, Urteil vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95, SozR 3 2600 § 300 Nr. 5).

    Zu einem anderen Ergebnis gelangt man auch nicht unter Berücksichtigung der vom Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführten Entscheidungen des BSG (BSG, Urteile vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 - juris - vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90; vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95, SozR 3 2600 § 300 Nr. 5), ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (BSG, Urteile vom 12.10.1979, 12 RK 47/77, BSGE 49, 76; vom 09.05.1979, 9 RV 20/87, SozR 3100, § 44 Nr. 11; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 - juris - vom 28.02.1984, 12 RK 31/83, SozR 1200 § 14 Nr. 16; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84, SozR 5070 § 10 a Nr. 13).

    Dies entspricht überdies der Rechtsprechung des heute für das Recht der Rentenversicherung zuständigen 13. Senats des BSG (Urteil vom 08.11.1995,13 RJ 5/95, SozR 3 2600 § 300 Nr. 5), der ausgeführt hat, dass ein Herstellungsanspruch nicht in Betracht kommt, wenn die dem Versicherten günstigen Voraussetzungen erst später bekannt wurden oder nachgewiesen werden konnten.

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13
    Gemäß dem Urteil des BSG vom 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R - erfasse die bestandskräftige Ablehnung eines in Deutschland gestellten Rentenantrags, dem eine Rücknahme vergleichbar sei, auch den zuvor in Israel gestellten Rentenantrag.

    Die Aufspaltung dieses Streitgegenstands ist unter Berücksichtigung der Ausführungen im Urteil des BSG - B 13 R 20/10 R - und insbesondere des Urteils vom 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R - juris - nicht möglich.

    Das BSG hat sich in dem Urteil B 13 R 40/11 R unter anderem mit der Frage befasst, wie sich die bestandskräftige Entscheidung über einen deutschen Altersrentenantrag auf einen bereits zuvor gestellten israelischen Antrag auswirkt.

    Die Vorschrift regelt nämlich nicht selbst unmittelbar den Rentenbeginn, sondern fingiert lediglich den maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung (BSG, Urteil vom 07.02.2012, B 13 R 40/11 R, BSGE 110, 97 (Rdnr. 22 m.w.N.)).

  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13
    Der israelische Antrag gilt -sowohl formell als auch materiellzugleich als Antrag auf "entsprechende Leistung"nach deutschem Recht (BSG, Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R - juris (Rdnr.19)).

    Das BSG hat in dem Urteil B 13 R 20/10 R - juris - (Rdnr.19) ausgeführt, dass Art. 27 Abs. 2 S.2 Abk Israel SozSich eine Antragsfiktion bewirkt, die keine ausdrückliche Geltendmachung deutscher Versicherungszeiten, keine Übermittlung des israelischen Antrags an den Versicherungsträger und keine tatsächliche Kenntnis des deutschen Rentenversicherungsträgers voraussetzt.

    Die Aufspaltung dieses Streitgegenstands ist unter Berücksichtigung der Ausführungen im Urteil des BSG - B 13 R 20/10 R - und insbesondere des Urteils vom 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R - juris - nicht möglich.

    Hierzu führt es aus (Rdnr.34 (juris)): "Ob die Klägerin vor dem 30.6.2003 weitere Rentenanträge zB bei einem israelischen Versicherungsträger (mit Wirkung für die deutsche gesetzliche Rentenversicherung: s hierzu Senatsurteil vom 19.4.2011 - B 13 R 20/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-6480 Art. 27 Nr. 1 vorgesehen) gestellt hat, kann im vorliegenden Verfahren dahingestellt bleiben.

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13
    Damit wurden jene Berechtigten, die durch die Verkündung des ZRBG am 27.06.2002 davon Kenntnis erlangten und sich aufgrund dieses Gesetzes binnen gut einen Jahres nach seiner Verkündung zu einem Antrag auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung veranlasst sahen, so behandelt, als hätten sie den Antrag bereits am Tage des BSG-Urteils (vom 18.06.1997, 5 RJ 66/95, BSGE 80, 250) über die rentenversicherungsrechtliche Behandlung von Beschäftigungen in einem Ghetto gestellt (vgl. BSG, Urteil vom 03.05.2005, B 13 RJ 34/04 R, BSGE 94, 294 (Rdnr. 29)).

    Die in § 3 des ZRBG genannte Frist bis zum 30.06.2003 führt lediglich zu einer Fiktivverlegung des Rentenantrags auf den 18.06.1997 (= Tag des BSG-Urteils B 5 RJ 66/95 (BSGE 80, 250) über die rentenversicherungsrechtliche Behandlung von Beschäftigungen in einem Ghetto).

    Ebensowenig befasst sich die Entscheidung des 13. Senats des BSG vom 03.05.2005 mit der Verlängerung einer Antragsfrist oder einer Nachentrichtungsfrist Vielmehr hat der 13. Senat des BSG dort eine Rechtsfortbildung zur Schließung einer gesetzgeberischen Lücke im ZRBG dahingehend vorgenommen, dass die Vorschrift des § 306 Absatz 1 SGB VI für Bestandsrentner, die bereits vor dem 18.06.1997 (= Tag des BSG-Urteils B 5 RJ 66/95 (BSGE 80, 250) über die rentenversicherungsrechtliche Behandlung von Beschäftigungen in einem Ghetto) eine Altersrente bezogen haben, und die vor dem 30.06.2003 einen Antrag auf Zahlung der Rente unter Bezugnahme auf das ZRBG gestellt hatten, nicht nachteilig anzuwenden ist, und zwar aus Gründen der Gleichbehandlung.

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13
    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger entweder seine Verpflichtung nach § 13 SGB I zur Aufklärung der Bevölkerung über ihre sozialen Rechte durch unrichtige oder missverständliche Allgemeininformationen (BSG, Urteile vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 und vom 23.05.1996, 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Art. 2 § 6 Nr. 15) oder die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber erwachsenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Beratung, zur Auskunft und zu Hinweisen nach §§ 14 und 15 sowie 115 Absatz 6 SGB VI, nicht verletzt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BSG vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 m.w.N. und vom 25.01.1996, 7 RAr 60/94, SozR 3-3200 § 86a Nr. 2).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn ein Versicherungsträger eine unrichtige oder missverständliche Allgemeininformation, z.B. in Merkblättern oder Broschüren, verbreitet hat und ein Versicherter dadurch etwa von der rechtzeitigen Ausübung eines Gestaltungsrechts abgehalten worden ist (BSG, Urteile vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 und vom 23.05.1996, 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Art. 2 § 6 Nr. 15).

    Dabei kann auch eine unrichtige Information durch ausländische Stellen dem deutschen Rentenversicherungsträger, zumindest im Sinne einer wesentlichen Mitursache, zuzurechnen sein, wenn dieser die ausländischen Verbindungsstellen seinerseits unzutreffend, etwa über bestehende Antragsfristen, informiert hat (BSG, Urteil vom 23.05.1996, a.a.O.).

  • BSG, 24.10.1985 - 12 RK 48/84

    Nachentrichtungsantrag - Frist - Verfolgter - Härteausgleich - Entschädigung für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13
    Das Urteil vom 24.10.1985 - 12 RK 48/84 - habe sich mit der Frage beschäftigt, ob eine Ausschlussfrist unter bestimmten Voraussetzungen neu eröffnet werden müsse.

    Ein früherer Rentenbeginn als zum 01.12.2010 kann dem Kläger auch nicht aufgrund einer Verlängerung der Rentenantragsfrist entsprechend der von ihrem Bevollmächtigten angeführten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Verlängerung von Nachentrichtungsfristen (Urteile vom 01.12.1978, 12 RAr 56/77, SozR 4100 § 141 e Nr. 4; vom 12.10.1979, 12 RK 15/78, SozR 5070 § 10 a Nr. 2; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84, SozR 5070 § 10 a Nr. 13; vom 26.06.1985, 12 RK 23/84 in juris; vom 03.05.2005, B 13 RJ 34/04 R, BSGE 4 2600 § 306 Nr. 1) eingeräumt werden.

    Zu einem anderen Ergebnis gelangt man auch nicht unter Berücksichtigung der vom Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführten Entscheidungen des BSG (BSG, Urteile vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 - juris - vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90; vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95, SozR 3 2600 § 300 Nr. 5), ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (BSG, Urteile vom 12.10.1979, 12 RK 47/77, BSGE 49, 76; vom 09.05.1979, 9 RV 20/87, SozR 3100, § 44 Nr. 11; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 - juris - vom 28.02.1984, 12 RK 31/83, SozR 1200 § 14 Nr. 16; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84, SozR 5070 § 10 a Nr. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2013 - L 14 R 432/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13
    festgesetzte zeitliche Grenze von vier Jahren ist nämlich entsprechend anzuwenden, auch wenn die rückwirkende Gewährung vorenthaltener Leistungen auf einer Erstfeststellung im Rahmen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs beruht (Urteil des erkennenden Senats vom 24.05.2013, L 14 R 432/12 - juris - dazu anhängig B 13 R 23/13 R).

    Auch Erstbescheidungen aufgrund erstmaliger Antragstellung seit der "Rechtsprechungswende" in 2009 könnte selbst bei Vorliegen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs Rückwirkung nur in Anwendung des § 44 Absatz 4 SGB X (Urteil des erkennenden Senats vom 24.05.2013, L 14 R 432/12 - juris - dazu anhängig B 13 R 23/13 R) und damit ebenfalls maximal bis 2005 und nicht bis 1997 zukommen.

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13
    Zu einem anderen Ergebnis gelangt man auch nicht unter Berücksichtigung der vom Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführten Entscheidungen des BSG (BSG, Urteile vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 - juris - vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90; vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95, SozR 3 2600 § 300 Nr. 5), ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (BSG, Urteile vom 12.10.1979, 12 RK 47/77, BSGE 49, 76; vom 09.05.1979, 9 RV 20/87, SozR 3100, § 44 Nr. 11; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 - juris - vom 28.02.1984, 12 RK 31/83, SozR 1200 § 14 Nr. 16; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84, SozR 5070 § 10 a Nr. 13).

    Deutlich wird dies insbesondere aus der vom Bevollmächtigten angeführten Entscheidung des BSG vom 12.10.1979 (12 RK 47/77), in der das BSG ausgeführt hat, dass der sozialrechtliche Herstellungsanspruch auf Seiten des Versicherungsträgers grundsätzlich kein Verschulden voraussetze, also (auch) bestehe, wenn der Versicherungsträger im Zeitpunkt der Auskunftserteilung eine bereits damals objektiv unrichtige Auskunft erteilt habe, er zu diesem Zeitpunkt aber von der Richtigkeit seiner Rechtsansicht habe ausgehen dürfen.

  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei nicht erkennbarer Gesetzesänderung

  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

  • BSG, 19.05.2009 - B 5 R 14/08 R

    Anerkennung einer Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung -

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 15/78

    Verfolgte - Sonstige Voraussetzung - Nachentrichtung von Beiträgen

  • BSG, 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

  • BSG, 26.10.1976 - 1 RA 81/75

    Nachentrichtung von Beiträgen - Weiterversicherung - Verfolgter - Ersatzzeit

  • BSG, 21.09.1962 - 10 RV 1059/59
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - L 8 RJ 90/01

    Rentenversicherung

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 43/95

    Nachentrichtung von Beiträgen nach §§ 21 , 22 WGSVG

  • BGH, 26.02.1960 - IV ZR 255/59

    Rechtsmittel

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 50/82
  • SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Beitragsfiktion -

  • SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Beitragsfiktion -

  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 7/82

    Teilzahlungsfrist - Ausschlußfrist - Nachsichtgewährung - Überschreitung der

  • BSG, 01.12.1978 - 12 RAr 56/77
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83

    Herstellungsanspruch - Verfahrensmängel - Beratung von Amts - Aufklärung im

  • BSG, 26.06.1985 - 12 RK 23/84
  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92

    Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis

  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 6/83
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 113/00

    Neufestsetzung der Rente

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - L 14 R 3/08

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Ein Stammrecht der Verstorbenen auf - antragsfreies - Altersruhegeld bereits unter Geltung der RVO beziehungsweise des AVG ist aber nicht bereits spätestens bis zum 31.12.1991 entstanden, so dass ein solches auch nicht mit dem Inkrafttreten des ZRBG zum 01.07.1997 zahlbar gemacht werden kann; vielmehr richtet sich der Anspruch der Verstorbenen auf Regelaltersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres nach den Vorschriften des SGB VI und nach Maßgabe des ZRBG und unterliegt daher auch dem Antragserfordernis des § 115 Absatz 1 Satz 1 SGB VI (vgl. zu allem folgenden die Urteile des erkennenden Senats des LSG NRW vom 02.08.2013 (alle in juris): L 14 R 294/13 (dazu B 13 R 30/13 R (erledigt durch Erledigungserklärung der Parteien)), L 14 R 431/13 (dazu B 13 R 32/13 R (erledigt auf sonstige Weise)) und L 14 R 633/13 (dazu B 13 R 29/13 R, als unzulässig verworfen durch Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.03.2014)), sowie die Urteile des erkennenden Senats des LSG NRW vom 25.10.2013 (alle in juris): L 14 R 250/13 (dazu B 13 R 3/14 R (erledigt durch Anerkenntnis)), L 14 R 1116/12 (dazu B 5 R 2/14 R (erledigt durch Anerkenntnis)), L 14 R 314/13 (dazu B 13 R 7/14 R, als unzulässig verworfen durch Beschluss des BSG vom 04.09.2014)), L 14 R 317/13 (dazu B 5 R 4/14 R, erledigt auf sonstige Weise)), L 14 R 188/13 (dazu B 5 R 6/14 R, erledigt auf sonstige Weise)), L 14 R 295/13 (dazu B 13 R 5/14 R, erledigt durch Erledigungserklärung der Parteien)) und L 14 R 999/12 (dazu B 13 R 1/14 R, erledigt durch Anerkenntnis)).
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