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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 11 KR 715/17   

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https://dejure.org/2020,53971
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 11 KR 715/17 (https://dejure.org/2020,53971)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.11.2020 - L 11 KR 715/17 (https://dejure.org/2020,53971)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. November 2020 - L 11 KR 715/17 (https://dejure.org/2020,53971)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 10/82

    Tätigkeit eines Unternehmers - Versicherungsschutz - Unternehmenszusammenschluß -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 11 KR 715/17
    Aufgrund dieser umfassenden Aufgabenzuweisung obliegen der Einzugsstelle gegenüber dem in Dienst genommenen Arbeitgeber zugleich Fürsorgepflichten (etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 10/82 -, SozR 5375 § 2 Nr. 1, BSGE 55, 297).

    Sie hat den Arbeitgeber zu beraten, zu unterstützen und nach Möglichkeit vor Schaden zu bewahren (BSG, Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 10/82 -, SozR 5375 § 2 Nr. 1, BSGE 55, 297 m.w.N.).

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 11 KR 715/17
    Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 9. April 2008 - 4 AZR 164/07 - vertrat sie die Auffassung, dass weder das Catering noch die Lieferung fertiggestellter Speisen unter den Gaststättenbegriff des § 1 GastG falle.

    d) Die Klägerin kann sich zur Begründung ihrer Rechtsansicht auch nicht auf die Entscheidung des BAG vom 9. April 2008 - 4 AZR 164/07 - berufen.

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 11 KR 715/17
    Insbesondere hat die Einzugsstelle durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtungen sachgerecht erfüllen kann (BSG, Urteil vom 18. November 1980 - 12 RK 59/79 -, SozR 2200 § 1399 Nr. 13, BSGE 51, 31; vgl. zur Fürsorgepflicht der Einzugsstelle auch Roßbach, in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann , Kommentar zum Sozialrecht, 6. Aufl. 2019, § 28h Rn. 40 m.w.N.; Kreikebohm, in: Kreikebohm , Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -, 3. Aufl. 2018, § 28h Rn. 3 ).
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 11 KR 715/17
    Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Vorschrift des § 28p Abs. 2 Satz 5 SGB IV u.a. im Einklang mit § 7 Abs. 4 Satz 2 BVV dahingehend auszulegen, dass auch bei beanstandungsfreiem Abschluss einer Betriebsprüfung das Verfahren mit einer rechtswirksamen Feststellung zum (Nicht-)Bestehen von Versicherungs- oder Beitragspflicht in den stichprobenweise geprüften Auftragsverhältnissen und zum Ergebnis der übrigen geprüften Sachverhalte (unter ihnen die Meldesachverhalte nach § 28a SGB IV) abzuschließen ist (BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R - BSGE 129, 95 ff. - Rn. 33).
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R

    Krankenversicherung - Beschäftigte in Werkstatt für Behinderte - Übersteigen des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 11 KR 715/17
    Aus den genannten Bestimmungen und der zu ihnen ergangenen Rechtsprechung lässt sich zumindest im Wege der Gesamtanalogie (vgl. zu deren Voraussetzungen BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 - Rn. 21 m.w.N.) das Recht des Arbeitgebers herleiten, eine verbindliche Entscheidung zu der Frage herbeizuführen, ob bzw. inwieweit er hinsichtlich der von ihm beschäftigten Personen der Sofortmeldepflicht nach § 28a Abs. 4 SGB IV unterliegt.
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