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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 3 R 69/19 |
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Verfahrensgang
- SG Münster, 12.12.2018 - S 23 R 266/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 3 R 69/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 10.07.2012 - B 13 R 26/10 R
Rentenversicherung - Beitragserstattung vor Erreichen der Regelaltersgrenze - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 3 R 69/19
Dagegen legte die Klägerin am 28.12.2016 Widerspruch ein und bezog sich zur Begründung auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.07.2012 - Az.: B 13 R 26/10 R.Das Urteil des BSG vom 10.07.2012 - Az. B 13 R 26/10 R - beziehe sich lediglich auf Beitragserstattungen nach § 210 SGB VI im Zeitraum vom 01.01.1992 bis 10.08.2010.
Die in der Entscheidung des BSG vom 10.07.2012 - Az. B 13 R 26/10 R - vertretene Rechtsauffassung sei auch auf Bescheide, die vor dem 01.01.1992 ergangen seien, zu übertragen.
Das von der Klägerin angeführte Urteil des BSG vom 10.07.2012 - Az.: B 13 R 26/10 R - beziehe sich auf die Anwendung von § 210 Abs. 1 SGB VI, welcher erst mit Wirkung vom 01.01.1992 eingeführt worden sei.
Sie ist der Auffassung, die im Urteil des BSG vom 10.07.2012 - Az.: B 13 R 26/10 R - vorgenommene Unterscheidung zwischen den Begriffen "Versicherungspflicht", "nicht versicherungspflichtig", "Entfallen der Versicherungspflicht" und "Entstehen von Versicherungsfreiheit" sei auf die ältere Rechtslage vor dem 01.01.1992 gleichermaßen zu übertragen.
Insbesondere ergibt sich aus dem von der Klägerin zur Begründung herangezogenen Urteil des BSG vom 10.07.2012 - Az.: B 13 R 26/10 R - nichts anderes, denn diese Entscheidung ist auf die hier vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar.
Auch die im Urteil des BSG vom 10.07.2012 - Az.: B 13 R 26/10 R - vorgenommene Auslegung von § 210 SGB VI nach Systematik, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck führt zu keinem anderen Ergebnis (…BSG a.a.O., juris Rn. 36).
- BSG, 26.10.2017 - B 2 U 6/16 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Arbeitsunfall - anerkannte …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 3 R 69/19
Erforderlich ist eine rückschauende Betrachtungsweise der Sach- und Rechtslage bei Erlass des zu überprüfenden Verwaltungsaktes, bewertet aus heutiger Sicht (vgl. BSG Urteil vom 26.10.2017, B 2 U 6/16 R, juris Rn 17).