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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 12 AL 39/04 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2005 - L 12 AL 39/04 (https://dejure.org/2005,13875)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - L 12 AL 39/04 (https://dejure.org/2005,13875)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintritt einer Sperrzeit; Erstattungsanspruch nach Aufhebung einer Leistungsbewilligung für den Zeitraum der Sperrzeit; Zumutbarkeit einer angebotenen Maßnahme zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Sperrzeit wegen Ablehnung einer Wiedereingliederungsmaßnahme rechtmäßig
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 15.12.2003 - S 19 AL 27/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 12 AL 39/04
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R
Umdeutung eines Sperrzeitbescheids im Widerspruchsbescheid in einen Bescheid über …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 12 AL 39/04
Das für den Sperrzeiteintritt maßgebliche Ereignis ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht der Tag, an dem die Maßnahme beginnen sollte, sondern der Tag der Ablehnung (in diesem Sinne, ohne hierüber abschließend entscheiden zu müssen, siehe BSG, Urteil vom 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R als Revisionsinstanz zu dem vom Kläger herangezogenen Urteil des LSG Niedersachsen vom 28.10.1999 - L 8 AL 219/99 - siehe auch Niesel, a.a.O., Rn. 96; hieraus folgt zugleich, dass vorliegend das bis zum 31.12.2002 geltende Recht anzuwenden ist und nicht das ab dem 01.01.2003, weil auch die Übergangsvorschrift des § 434 g Abs. 2 SGB III auf den Zeitpunkt abstellt, zu dem das Ereignis, das die Sperrzeit begründet, stattfand). - LSG Niedersachsen, 28.10.1999 - L 8 AL 219/99
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 12 AL 39/04
Das für den Sperrzeiteintritt maßgebliche Ereignis ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht der Tag, an dem die Maßnahme beginnen sollte, sondern der Tag der Ablehnung (in diesem Sinne, ohne hierüber abschließend entscheiden zu müssen, siehe BSG, Urteil vom 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R als Revisionsinstanz zu dem vom Kläger herangezogenen Urteil des LSG Niedersachsen vom 28.10.1999 - L 8 AL 219/99 - siehe auch Niesel, a.a.O., Rn. 96; hieraus folgt zugleich, dass vorliegend das bis zum 31.12.2002 geltende Recht anzuwenden ist und nicht das ab dem 01.01.2003, weil auch die Übergangsvorschrift des § 434 g Abs. 2 SGB III auf den Zeitpunkt abstellt, zu dem das Ereignis, das die Sperrzeit begründet, stattfand).
- BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 10/08 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende …
Offen bleiben kann, ob sich die aus Anlass des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt geschaffene Übergangsregelung in § 434g Abs. 2 SGB III allein auf den Ausschluss des § 144 Abs. 1 Satz 2 SGB III nF oder aber auf § 144 Abs. 1 SGB III insgesamt und damit auch auf die Frage der Sperrzeitdauer bezieht (so LSG NRW, Urteil vom 26. Januar 2005 - L 12 AL 39/04). - LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Änderung der Sperrzeitdauer ab 1.1.2003 - fehlende …
Im Ergebnis stützt daher der Senat die Rechtsauffassung des Sozialgerichts (a.A. ohne Begründung: LSG NRW, 26.1.2005 -L 12 AL 39/04 - ). - LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 201/06 Im Ergebnis stützt daher der Senat die Rechtsauffassung des Sozialgerichts (a.A. ohne Begründung: LSG NRW, 26.1.2005 - L 12 AL 39/04 - ).
- LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 176/06 Im Ergebnis stützt daher der Senat die Rechtsauffassung des Sozialgerichts (a.A. ohne Begründung: LSG NRW, 26.1.2005 - L 12 AL 39/04 - ).