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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 5 KR 720/11 ER   

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https://dejure.org/2012,1311
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 5 KR 720/11 ER (https://dejure.org/2012,1311)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2012 - L 5 KR 720/11 ER (https://dejure.org/2012,1311)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - L 5 KR 720/11 ER (https://dejure.org/2012,1311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten einer Genuntersuchung für ein gesundes Kind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DNA-Untersuchung auf Kassenkosten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf ein gesundes Kind

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Kein Recht auf ein gesundes Kind" - Gendefekt in der Familie: Gesetzliche Krankenkasse muss pränatale DNA-Untersuchung nicht bezahlen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein "Recht auf ein gesundes Kind"

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Recht auf gesundes Kind keine Kassenleistung

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein "Recht auf ein gesundes Kind"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    DNA-Analyse: Keine Kassenleistung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss DNA-Untersuchung wegen möglicher Erblindung des noch ungeborenen Kindes nicht bezahlen - Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert kein "Recht auf ein gesundes Kind"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 543
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - L 5 KR 177/10

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 5 KR 720/11
    Selbst wenn man davon ausginge, dass es vorliegend darum geht, eine Krankheit des ungeborenen Kindes der Antragstellerin (die wegen der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Mutter und Kind einer Erkrankung der Antragstellerin grundsätzlich gleichzustellen ist - vergl. Senatsurteil vom 10.03.2011, L 5 KR 177/10) zu erkennen, so kann dies hier dennoch nicht als Krankenbehandlung des ungeborenen Kindes beurteilt werden, weil die Erkennung des bei dem ungeborenen Kind möglicherweise vorliegenden Gendefekts - auf dem "Umweg" über die DNA-Untersuchung des Großvaters - allein darauf abzielt, gegebenenfalls dessen Leben zu beenden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - L 1 KR 862/12
    Ob eine Krankheit eines ungeborenen Kindes wegen der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Mutter und Kind einer Erkrankung der Mutter grundsätzlich gleichzustellen sein könnte (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen (NRW), Beschluss vom 26.01.2012, L 5 KR 720/11 ER), kann deshalb dahinstehen.

    Aus Abs. 2 dieser Vorschrift ergibt sich, dass im Falle eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs nach § 218a Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) alle Leistungen zu gewähren sind, die der Feststellung der Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dienen (vgl. Schütze in: jurisPK, 2. Aufl. 2012, § 24b SGB V Rn. 51; ferner LSG NRW, Beschluss vom 26.01.2012, L 5 KR 720/11 ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2023 - L 16 KR 275/23
    Ist es der Antragstellerin möglich und zumutbar, die begehrte Leistung (hier Arzneimittel) einstweilen aus eigenen Mitteln zu bestreiten, kann sie im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hierauf verwiesen werden (s. LSG NRW, Beschluss vom 26.01.2012 - L 5 KR 720/11 ER - Rn. 7, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2017 - L 1 KR 415/17 B ER - Rn. 46, juris u. Beschluss vom 14.03.2013 - L 27 R 818/12 B ER - Rn. 2, juris).
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