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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 2 AS 2237/14 B, L 2 AS 2238/14 B, L 2 AS 2239/14 B, L 2 AS 2240/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6927
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 2 AS 2237/14 B, L 2 AS 2238/14 B, L 2 AS 2239/14 B, L 2 AS 2240/14 B (https://dejure.org/2015,6927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2015 - L 2 AS 2237/14 B, L 2 AS 2238/14 B, L 2 AS 2239/14 B, L 2 AS 2240/14 B (https://dejure.org/2015,6927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - L 2 AS 2237/14 B, L 2 AS 2238/14 B, L 2 AS 2239/14 B, L 2 AS 2240/14 B (https://dejure.org/2015,6927)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen den aufgrund einer Erinnerung eines Rechtsanwalts ergangenen Beschluss des Gerichts des ersten Rechtszugs; Streit um die Festsetzung einer höheren als der so genannten Mittelgebühr; Entstehung einer Terminsgebühr

  • Anwaltsblatt

    RVG VV Nr. 3106 Satz 2 Nr. 1, Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 3 zu Teil 3
    Terminsgebühr erfordert direkten Austausch von Rede und Gegenrede

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen den aufgrund einer Erinnerung eines Rechtsanwalts ergangenen Beschluss des Gerichts des ersten Rechtszugs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    RVG VV Nr. 3106 Satz 2 Nr. 1, Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 3 zu Teil 3
    Terminsgebühr erfordert direkten Austausch von Rede und Gegenrede

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    RVG VV Nr. 3106 Satz 2 Nr. 1, Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 3 zu Teil 3
    Terminsgebühr erfordert direkten Austausch von Rede und Gegenrede

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2015, 350
  • AnwBl Online 2015, 171
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.2009 - IV ZB 27/09

    Erfallen der Terminsgebühr bei Austausch von E-Mails zwischen den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 2 AS 2237/14
    Nach allgemeinem Sprachgebrauch, der grundsätzlich auch das Verständnis von Gesetzesbestimmungen prägt, erfordert eine Besprechung die mündliche oder auch nur fernmündliche Äußerung von Worten in Rede und Gegenrede, so dass beispielsweise der Austausch von Schriftzeichen per Brief, Telefax, SMS oder E-Mail nicht ausreichend ist (BGH, Beschluss zum Az. IV ZB 27/09 vom 02.10.2009).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2011 - 10 W 163/10

    Verfahrensrecht - Vergleich: Termingebühr auch bei telefonischer Verhandlung!

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 2 AS 2237/14
    Der anders lautenden Auffassung des OLG Düsseldorf im Beschluss vom 01.03.2011 zum Az. I-10 W 163/10 konnte schon deshalb nicht gefolgt werden, weil sich dieses Gericht für seine Entscheidung zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BGH beruft.
  • BGH, 10.07.2006 - II ZB 28/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines Vergleichs im schriftlichen Verfharen;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 2 AS 2237/14
    In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren (Beschluss vom 10.07.2006 zum Az. II ZB 28/05) hatten, wie sich aus den Gründen dieser Entscheidung ergibt (siehe Rn. 1 der Wiedergabe bei juris), auch die Beteiligten untereinander Verhandlungen geführt und nicht nur mit dem Gericht, das die jeweiligen Vorschläge weiterleitete, über den Inhalt eines möglichen Vergleichs korrespondiert.
  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2091/06

    Gebührenanspruch eines im sozialgerichtlichen Verfahren beigeordneten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 2 AS 2237/14
    Die zum 01.08.2013 erfolgte Erweiterung dieser Vorschrift durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Bundesgesetzblatt I 2013, 2586) auf Verfahren, in denen ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird (zur Rechtslage bis zur Gesetzesänderung siehe Beschluss des LSG NRW vom 23.03.2012 zum Aktenzeichen L 12 SB 180/11 B sowie Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.12.2012,1 BvR 2091/06), findet hier nach den Regelungen des § 60 Abs. 1 RVG noch keine Anwendung, weil die Beiordnung des Rechtsanwalts für das erstinstanzliche Verfahren im Juli 2012 und damit vor der Gesetzesänderung erfolgte.
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2014 - L 5 SF 167/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - kein Anfall einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 2 AS 2237/14
    Die Übergangsvorschrift § 60 Abs. 1 RVG ist insoweit nicht einschlägig, denn sie betrifft allein die Berechnung der Vergütung und nicht die sonstigen Verfahrensregelungen des RVG (so auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.07.2014 zum Az. L 5 SF 167/14 B E).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 2 AS 2237/14
    An die Besprechung sind zwar keine besonderen Anforderungen zu stellen, denn es reicht beispielsweise schon aus, wenn der Gegner die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Äußerungen zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei zur Kenntnis nimmt (BGH, Beschluss zum Az. II ZB 9/06 vom 20.11.2006).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2015 - L 6 AS 1863/14

    Rechtsanwaltsvergütung bei Beendigung des sozialgerichtlichen Verfahrens durch

    Die Rechtsänderungen zum 01.08.2013 durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungs-Gesetz vom 23.07.2013 (BGBl. I 2013, 2586) finden, obwohl während des anhängigen Klageverfahrens eingetreten, keine Anwendung, denn maßgeblich bleibt nach der hier einschlägigen Übergangsregelung in § 60 Abs. 1 S. 1 RVG die Gesetzesfassung, die zum Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung bzw. Bestellung der Bevollmächtigten gegolten hat (ebenso LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 08.07.2014 - L 5 SF 167/14 B E -, juris, vgl. LSG NRW Beschluss vom 26.01.2015 - L 2 AS 2237/14 B u.a., juris Rn. 4, 5; SG Cottbus, Gerichtsbescheid vom 04.03.2015 - S 5 R 550/14 -, juris Rn. 16, siehe auch Schafhausen, jurisPR-SozR 18/2013 vom 05.09.2013, Anm. 1).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2023 - L 5 SF 30/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Dementsprechend folgt der Senat der inzwischen als herrschend anzusehenden Rechtsprechung, wonach die Besprechungsterminsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV RVG zumindest auch dann entsteht, wenn - wie im vorliegenden Fall - Telefonate zwischen Richter und beiden Hauptbeteiligten geführt werden, sofern - zu dieser Voraussetzung sogleich - Inhalt der Gespräche jeweils ein qualifiziertes auf die Erledigung des Verfahrens gerichtetes Gespräch ist (Bayerisches LSG, Beschluss vom 19. Februar 2020 - L 12 SF 48/17 E - juris Rn. 36 ff.; Müller-Rabe, a.a.O. Rn. 214 m.w.N.; Toussaint in: dems., Kostenrecht, 52. Aufl. 2022, RVG VV 3103 Rn. 23; Mayer in: Mayer/Kroß, RVG, 8. Aufl. 2021, Vorbem. 3 Rn. 58; Ahlmann, a.a.O. Rn. 62; vgl. auch Thüringer OVG, Beschluss vom 26. August 2020 - 4 VO 390/20 - juris Rn. 19; zum Rechtszustand vor dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bereits Hessisches LSG, Beschluss vom 9. November 2011 - L 2 SO 192/11 B - juris Rn. 18 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. September 2017 - L 5 AS 585/15 B - juris Rn. 25 f. unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 10. Juli 2006 - II ZB 28/05 - juris Rn. 1, 4; a.A. noch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Januar 2015 - L 2 AS 2237/14 B u.a. - juris Rn. 5; soweit das Sozialgericht wegen der a.A. auch auf den Senatsbeschluss vom 11. August 2016 - L 5 SF 92/15 E - juris Rn. 10 f. hinweist, verhält sich die Entscheidung, die auch einen anderen Sachverhalt betrifft, zu dieser Frage nicht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 7 AS 40/17
    Dieser Wertung steht nicht die ständige Rechtsprechung entgegen, wonach ein außerhalb eines gerichtlichen Termins iSv Nr. 3106 Satz 1 VV RVG allein zwischen dem Richter und nur einem Prozessbeteiligten geführtes Gespräch für den Anfall einer Terminsgebühr in Form einer Besprechungsgebühr nicht ausreicht (vgl. z.B.: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Juni 2016 - L 15 SF 91/14 E - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Februar 2016 - L 19 AS 1854/15 B - und Beschluss vom 26. Januar 2015 - L 2 AS 2237/14 B - VG Neustadt, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 4 L 965/14.NW - VG Augsburg, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - Au 7 M 14.1174).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 7 U 59/17
    Der bloße Austausch von Schriftsätzen ist nicht ausreichend (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Januar 2015 - L 2 AS 2237/14 B).
  • LG Osnabrück, 09.11.2020 - 12 O 2726/18

    Gespräch zwischen Anwalt und Richter löst keine Terminsgebühr aus; Nr. 3202,

    Wenn - wie hier - eine Kommunikation zwischen den Beteiligten nur über das Gericht stattfindet, das die Informationen dem jeweils anderen Beteiligten mitteilt, fehlt es, ähnlich wie bei einem Austausch per E-Mail oder Schriftverkehr, an dem für eine Besprechung wesentlichen Element des unmittelbaren Einwirkens auf den jeweils anderen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 26.01.2015, Az. L 2 AS 2237/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 7 AS 37/17
    Der bloße Austausch von Schriftsätzen ist nicht ausreichend (vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, Vorb. 3 VV Rn 177 f. mw.N. ; § 3 Rn 57, 60, 61; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Januar 2015 - L 2 AS 2237/14 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2016 - L 7/14 SB 58/14
    Ein außerhalb eines gerichtlichen Termins iSv Nr. 3106 Satz 1 VV RVG allein mit dem zuständigen Richter und nicht auch wenigstens mittelbar mit einem anderen Verfahrensbeteiligten geführtes Gespräch reicht nach der Rechtsprechung zur Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Juni 2016 - L 15 SF 91/14 E - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Februar 2016 - L 19 AS 1854/15 B - und Beschluss vom 26. Januar 2015 - L 2 AS 2237/14 B - Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 24. April 2015 - 1 S 250/14 - VG Neustadt, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 4 L 965/14.NW - VG Augsburg, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - Au 7 M 14.1174 - Finanzgericht Baden-Württemberg.
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