Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 3 R 667/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,12667
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 3 R 667/19 (https://dejure.org/2022,12667)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2022 - L 3 R 667/19 (https://dejure.org/2022,12667)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - L 3 R 667/19 (https://dejure.org/2022,12667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,12667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 3 R 667/19
    Mit Widerspruchsbescheid vom 20.02.2015 wies die Beklagte den Widerspruch zurück und führte aus, es könne aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. BSG, Urteil vom 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R) keine Befreiung für bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigte Rechtsanwälte ausgesprochen werden.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R u.a.) sei eine Befreiungsmöglichkeit bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ausgeschlossen.

    Die weiter bestehende Mitgliedschaft bei dem Beigeladenen zu 1.) hat nicht wegen einer Syndikusrechtsanwaltstätigkeit, sondern wegen der zuvor ausgeübten Rechtsanwalttätigkeit, die gesondert zu betrachten ist, bestanden (vgl. auch BSG, Urteil vom 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R).

    Die Zuständigkeit der Rechtsanwaltskammern für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt als Voraussetzung für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sollte gerade in Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG vom 03.04.2014 (B 5 RE 13/14 R u.a.) nach der Gesetzesbegründung erreicht werden (vgl. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte, BT Drs. 18/5201 vom 16.06.2015, S. 2, 20).

    Schließlich stehen dem Ausschluss der Klägerin von der rückwirkenden Befreiung in der Rentenversicherung auch keine verfassungsrechtlichen Erwägungen entgegen (vgl. auch BSG, Urteil vom 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R -, Rn. 56 f).

  • SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 645/16

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassene

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 3 R 667/19
    Dagegen legte die Klägerin am 04.09.2017 Widerspruch ein und machte geltend, in Literatur und Rechtsprechung (SG Berlin, Urteil vom 11.01.2017 - S 11 R 645/16 WA) werde die Auffassung vertreten, dass eine rückwirkende Befreiung auch für bereits beendete Tätigkeiten gelten solle, wenn während dieser Zeit eine Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk bestanden habe.

    Hierauf stelle auch das SG Berlin in dem Urteil vom 11.01.2017 - S 11 R 645/16 WA ab.

    Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg habe mit Urteil vom 03.07.2019 (L 16 R 549/18) die von der Klägerin angeführte Entscheidung des SG Berlin vom 11.07.2017 (S 11 R 645/16 WA) aufgehoben und dort (Rn. 17) ausgeführt, anders als vom SG entschieden, sei § 231 Abs. 4b SGB VI nicht entsprechend anzuwenden.

    Dies verkennt das SG Berlin in dem von der Klägerin angeführten Urteil vom 11.01.2017 - S 11 R 645/16 WA.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 3 R 667/19
    Sie soll nach der Intention des Gesetzgebers nicht etwa den Entschluss zur Wahl oder zur Art der Ausübung eines bestimmten Berufs steuern, sondern knüpft lediglich formal an berufliche Tätigkeiten an, um die Mitfinanzierung der Sozialversicherung sicherzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 2 BvR 909/82 -, Rn. 115).

    Die Funktion der Eigentumsgarantie, den Bestand der durch die Rechtsordnung anerkannten einzelnen Vermögensrechte gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu bewahren, wird durch die Erhebung von Sozialabgaben nicht berührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 2 BvR 909/82 -, Rn. 116).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 3561/18

    Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 231 Abs 4b SGB 6

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 3 R 667/19
    Auch das LSG Baden-Württemberg habe im Urteil vom 20.03.2019 (L 2 R 3561/18 Rn. 18) richtigerweise festgestellt, dass unabdingbare Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI als Syndikusrechtsanwalt nach § 46a BRAO in der ab 01.01.2016 geltenden Fassung und die rückwirkende Befreiung nach § 231 Abs. 4b SGB VI jeweils eine bestandskräftige Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer sei.

    Erst im Anschluss an die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt, die hier, wie ausgeführt, nicht erfolgt ist, kann bei Vorliegen der weiteren Tatbestandsmerkmale die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI erfolgen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.07.2019 - L 16 R 549/18, Rn. 17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2019 - L 2 R 3561/18 Rn. 18).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - L 16 R 549/18

    Gesetzliche Rentenversicherung: Voraussetzung der Befreiung eines Syndikusanwalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 3 R 667/19
    Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg habe mit Urteil vom 03.07.2019 (L 16 R 549/18) die von der Klägerin angeführte Entscheidung des SG Berlin vom 11.07.2017 (S 11 R 645/16 WA) aufgehoben und dort (Rn. 17) ausgeführt, anders als vom SG entschieden, sei § 231 Abs. 4b SGB VI nicht entsprechend anzuwenden.

    Erst im Anschluss an die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt, die hier, wie ausgeführt, nicht erfolgt ist, kann bei Vorliegen der weiteren Tatbestandsmerkmale die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI erfolgen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.07.2019 - L 16 R 549/18, Rn. 17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2019 - L 2 R 3561/18 Rn. 18).

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 3 R 667/19
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 110, 412, 432).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 3 R 667/19
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365, 385) .
  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 3 R 667/19
    Nicht Gegenstand des Rechtsstreits ist der Bescheid vom 15.08.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.02.2015 hinsichtlich einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI als Syndikusanwältin und der Bescheid vom 14.09.2017 (rückwirkende Befreiung nach § 231 Abs. 4b SGB VI), da es sich um andere Regelungsgegenstände handelt (vgl. BSG, Beschluss vom 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B -, Rn. 26).
  • BSG, 26.02.2020 - B 5 RE 2/19 R

    Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 231 Abs 4b S 1

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 3 R 667/19
    Insbesondere liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor (vgl. auch BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 RE 2/19 R -, Rn 41).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 3 R 667/19
    Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1, 17 ; 126, 400, 416 ) .
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 61/09 R

    Fremdrente - Übergangsregelung des Art 6 § 4c Abs 2 FANG - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BSG, 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R

    Anspruch auf Altersrente

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht