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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12 B (https://dejure.org/2013,5763)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.02.2013 - L 9 SO 437/12 B (https://dejure.org/2013,5763)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - L 9 SO 437/12 B (https://dejure.org/2013,5763)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
    (2) Entgegen der im Richterbrief vom 08.11.2012 im Verfahren S 8 AS 817/12 angedeuteten Auffassung setzt § 22 Abs. 6 SGB II, wie sich im Umkehrschluss aus § 24 Abs. 3 Satz 2 SGB II ergibt, das Bestehen eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dem Grunde nach voraus (so auch BSG, Urt. v. 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R -, juris Rn. 11).

    Ein im Rahmen von § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II nicht anerkennungsfähiger rein privater Zweck (vgl. insoweit BSG, Urt. v. Urt. v. 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R -, juris Rn. 17) läge bei dieser Sachlage nicht vor.

    Vielmehr handelt es sich um eine weitere, gleichrangig neben der Veranlassung des Umzugs durch den Grundsicherungsträger und der anderweitigen Notwendigkeit des Umzugs stehende Alternative, die den Grundsicherungsträger regelhaft zur Übernahme der in § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II genannten Kosten zwingt (in diesem Sinne auch Lang/Link; in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 Rn. 88; Piepenstock, in: jurisPK-SGB II, § 22 Rn. 174, und wohl auch BSG, Urt. v. 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R -, juris Rn. 10, 14, 18).

    (4) Wenn die Voraussetzungen des § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II nicht erfüllt sein sollten, stünde der Klägerin jedenfalls ein Anspruch auf erneute ermessensfehlerfreie Entscheidung hinsichtlich der Übernahme der Kosten dem Grunde nach gemäß § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R -, juris Rn. 18 f.).

    (5) Was den Umfang der zu übernehmenden Umzugskosten anbetrifft, fehlt es ebenfalls an der insoweit sowohl nach § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II als auch nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II erforderlichen rechtmäßigen Ermessensentscheidung des Jobcenters B. Insoweit wird das Jobcenter zu prüfen haben, ob hier ausnahmsweise die Übernahme der Aufwendung für einen gewerblich organisierten Umzug entsprechend dem Angebot der Firma K Umzüge vom 09.08.2012 in Betracht kommt und wie hoch die Kosten für einen privat von der Klägerin durchgeführten Umzug zu veranschlagen wären (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R -, juris Rn. 19 f.).

  • BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81

    Psychotherapie als Sachleistung der Krankenversicherung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
    Die Beiladung steht nicht im Ermessen des SG und ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Klägerin ebenfalls am 31.08.2012 unter dem Az.: S 8 AS 817/12 eine auf Übernahme der Umzugskosten gerichtete Klage gegen das Jobcenter B erhoben hat, denn die Verurteilung eines nach § 75 Abs. 2 2. Alt. SGG Beizuladenden wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch gegen diesen bereits anderweitig rechtshängig ist (BSG, Urt. v. 19.05.1982 - 11 RA 37/81 -, juris Rn. 38, stRspr).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
    Ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren S 8 AS 817/12 notwendig war, obwohl diese Klage an sich in Anbetracht des im vorliegenden Verfahren zur Anwendung kommenden § 75 Abs. 2 2. Alt., Abs. 5 SGG nur zur Verhinderung der Bestandskraft der ablehnenden Bescheide des Jobcenters erhoben werden musste (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 -, juris Rn. 9 ff.), hat der Senat nicht zu prüfen.
  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
    Die Klägerin führt zwar mit anwaltlicher Vertretung in ein und derselben Angelegenheit zwei sozialgerichtliche Klageverfahren, obwohl in der Sache die Klage gegen das Jobcenter B im Verfahren S 8 AS 817/12 zur Erreichung des Rechtsschutzziels ausreichend gewesen wäre, und die Beiordnung eines Rechtsanwalts in eindeutig gleichgelagerten Parallelfällen ist grundsätzlich nicht geboten (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 16 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris Rn. 12, 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
    Die Klägerin führt zwar mit anwaltlicher Vertretung in ein und derselben Angelegenheit zwei sozialgerichtliche Klageverfahren, obwohl in der Sache die Klage gegen das Jobcenter B im Verfahren S 8 AS 817/12 zur Erreichung des Rechtsschutzziels ausreichend gewesen wäre, und die Beiordnung eines Rechtsanwalts in eindeutig gleichgelagerten Parallelfällen ist grundsätzlich nicht geboten (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 16 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris Rn. 12, 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
    Die Klägerin führt zwar mit anwaltlicher Vertretung in ein und derselben Angelegenheit zwei sozialgerichtliche Klageverfahren, obwohl in der Sache die Klage gegen das Jobcenter B im Verfahren S 8 AS 817/12 zur Erreichung des Rechtsschutzziels ausreichend gewesen wäre, und die Beiordnung eines Rechtsanwalts in eindeutig gleichgelagerten Parallelfällen ist grundsätzlich nicht geboten (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 16 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris Rn. 12, 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 -, juris Rn. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2007 - L 19 B 42/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
    Die Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Sozialgerichts (SG) Aachen vom 30.10.2012 ist unabhängig davon, dass in der Hauptsache die Berufung nach Maßgabe von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht zulässig wäre, nicht nach § 127 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) ausgeschlossen, sondern gemäß § 172 Abs. 1 SGG mangels Eingreifens eines in § 172 Abs. 3 SGG genannten Ausschlussgrundes statthaft (vgl. hierzu LSG NRW, Beschl. v. 18.04.2007 - L 19 B 42/06 AL -, juris Rn. 4 ff.; Beschl. v. 19.04.2007 - L 16 B 9/07 KR -, juris Rn. 10; Beschl. v. 07.02.2008 - L 7 B 307/07 AS -, juris Rn. 1, jeweils m.w.N.) und auch im Übrigen zulässig.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 16 B 9/07

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
    Die Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Sozialgerichts (SG) Aachen vom 30.10.2012 ist unabhängig davon, dass in der Hauptsache die Berufung nach Maßgabe von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht zulässig wäre, nicht nach § 127 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) ausgeschlossen, sondern gemäß § 172 Abs. 1 SGG mangels Eingreifens eines in § 172 Abs. 3 SGG genannten Ausschlussgrundes statthaft (vgl. hierzu LSG NRW, Beschl. v. 18.04.2007 - L 19 B 42/06 AL -, juris Rn. 4 ff.; Beschl. v. 19.04.2007 - L 16 B 9/07 KR -, juris Rn. 10; Beschl. v. 07.02.2008 - L 7 B 307/07 AS -, juris Rn. 1, jeweils m.w.N.) und auch im Übrigen zulässig.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2008 - L 7 B 307/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
    Die Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Sozialgerichts (SG) Aachen vom 30.10.2012 ist unabhängig davon, dass in der Hauptsache die Berufung nach Maßgabe von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht zulässig wäre, nicht nach § 127 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) ausgeschlossen, sondern gemäß § 172 Abs. 1 SGG mangels Eingreifens eines in § 172 Abs. 3 SGG genannten Ausschlussgrundes statthaft (vgl. hierzu LSG NRW, Beschl. v. 18.04.2007 - L 19 B 42/06 AL -, juris Rn. 4 ff.; Beschl. v. 19.04.2007 - L 16 B 9/07 KR -, juris Rn. 10; Beschl. v. 07.02.2008 - L 7 B 307/07 AS -, juris Rn. 1, jeweils m.w.N.) und auch im Übrigen zulässig.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Vorlage einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
    Das SG wird vielmehr im dortigen Verfahren zu prüfen haben, ob die zeitgleich erhobene Klage gegen das Jobcenter infolge der Beiladung des Jobcenters im vorliegenden Verfahren wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig wird (vgl. hierzu auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B -, juris Rn. 6).
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4478/16

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Deshalb könne eine schon anderweitige Rechtshängigkeit der Verurteilung des Beigeladenen nicht entgegenstehen; die anderweitige Rechtshängigkeit werde dann mit der Verurteilung gegenstandslos (vgl. grundlegend BSG, Urteil vom 19.05.1982 - 11 RA 37/81 - juris (Rn. 38); vgl. ferner BSG, Urteil vom 24.05.1984 - 7 RAr 15/82 - BSGE 57, 1 = juris (Rn. 20); BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 3/11 R - juris (Rn. 13); BSG, Urteil vom 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R - juris (Rn. 15); LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2016 - L 7 SO 1741/12 - juris (Rn. 35) m. w. N.; LSG NRW, Beschluss vom 26.02.2013 - L 9 SO 437/12 B - juris (Rn. 5); so wohl auch Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 75 Rn. 12 und Rn. 18b).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    Ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts zu einem früheren Zeitpunkt, insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen im Richterbrief vom 26.06.2013, erforderlich war (vgl. hierzu in einem anderen Fall auch den Beschluss des Senats vom 26.02.2013 - L 9 SO 437/12 B -, juris Rn. 19), wie der Kläger meint, hat der Senat nicht zu beurteilen.
  • SG Hannover, 11.11.2013 - S 59 AS 587/12
    Aus den genannten Gründen überzeugt die entgegenstehende Auffassung der Klägerin, wonach ein bereits erfolgter Mietvertragsschluss der Erteilung einer Zusicherung nicht entgegensteht (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2013 - L 9 SO 437/12 B, Rn. 12 nach juris), nicht.
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