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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,9489
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20 B ER (https://dejure.org/2020,9489)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.03.2020 - L 9 SO 1/20 B ER (https://dejure.org/2020,9489)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. März 2020 - L 9 SO 1/20 B ER (https://dejure.org/2020,9489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Materielle Freizügigkeitsberechtigung einer italienischen Staatsbürgerin als Unionsbürgerin und Familienangehörige; Kein Zusammenhang zwischen der Einreise ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 15 SO 181/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20
    Hiernach muss der Unterhaltsbedarf schon im Herkunfts- bzw. Heimatland des Verwandten bestanden haben und mittels Geldleistungen durch den freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger oder dessen Ehegatten gesichert gewesen sein (so LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.07.2019 - L 15 SO 181/18 -, juris Rn. 47).

    Würden hiernach bereits Unterhaltsleistungen ausreichen, welche die Grundbedürfnisse des Verwandten nur zu einem Teil deckten, würde ein Freizügigkeitstatbestand geschaffen, der europarechtlich keine Grundlage hätte und auch vom deutschen Gesetzgeber nicht beabsichtigt war (so LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.07.2019 - L 15 SO 181/18 -, juris Rn. 49 unter Berufung auf BT-Drs. 15/420, 103 zu § 3).

  • LSG Bayern, 06.08.2019 - L 16 AS 450/19

    Freizügigkeitsberechtigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20
    Dazu gehört eine fortgesetzte, regelmäßige Unterstützung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken (so BayLSG, Beschl. v. 06.08.2019 - L 16 AS 450/19 B ER -, juris Rn. 32 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 20.10.1993 - 11 C 1/93 -, juris Rn. 13).

    Vielmehr sei ausschließlich auf den Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland oder ggf. der Antragstellung beim Leistungsträger abzustellen und würde bereits die Überlassung einer kostenfreien Unterkunft eine Unterhaltsgewährung darstellen (so BayLSG, Beschl. v. 06.08.2019 - L 16 AS 450/19 B ER -, juris Rn. 33).

  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20
    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des Ersten Senats v. 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12 -, juris Rn. 10, 12).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20
    Denn diese Vorschrift stellt, wenn andere Leistungen tatsächlich nicht erbracht werden, keine eigenständige Ausschlussnorm dar, sondern ihr kommt regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw. konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung zu; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII ist mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne Weiteres realisierbar sind (s. nur BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20
    Beruht die Einreise des Ausländers auf verschiedenen Motiven, ist das Erfordernis des finalen Zusammenhangs auch erfüllt, wenn der Zweck der Inanspruchnahme von Sozialhilfe für den Einreiseentschluss von prägender Bedeutung ist (BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R -, juris Rn. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20
    Es genügt daher nicht, dass der Sozialhilfebezug beiläufig erfolgt oder anderen Einreisezwecken untergeordnet und in diesem Sinne (nur) billigend in Kauf genommen wird (Senat, Beschl. v. 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B -, juris Rn. 6 m.w.N. und Beschl. v. 14.10.2019 - L 9 SO 255/19 B ER -, juris Rn. 9).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20
    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. BSG, Beschl. v. 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B -, juris Rn. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 7 AS 428/15

    Einstweilige Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20
    Auch soll bereits eine nur teilweise bedarfsdeckende Unterstützung von 100 EUR im Monat für die Bejahung eines abgeleiteten Freizügigkeitsrechts aus dem Gesichtspunkt der Unterhaltsgewährung ausreichend sein (s. LSG NRW, Beschl. v. 28.05.2015 - L 7 AS 372/15 B ER, L 7 AS 373/15 B -, juris Rn. 13 m.w.N. und Beschl. v. 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 1.93

    Aufenthaltsrecht - Freizügigkeit des Verwandten - Mittel zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20
    Dazu gehört eine fortgesetzte, regelmäßige Unterstützung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken (so BayLSG, Beschl. v. 06.08.2019 - L 16 AS 450/19 B ER -, juris Rn. 32 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 20.10.1993 - 11 C 1/93 -, juris Rn. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 7 AS 372/15
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20
    Auch soll bereits eine nur teilweise bedarfsdeckende Unterstützung von 100 EUR im Monat für die Bejahung eines abgeleiteten Freizügigkeitsrechts aus dem Gesichtspunkt der Unterhaltsgewährung ausreichend sein (s. LSG NRW, Beschl. v. 28.05.2015 - L 7 AS 372/15 B ER, L 7 AS 373/15 B -, juris Rn. 13 m.w.N. und Beschl. v. 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER -, juris Rn. 10).
  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 49/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - britische

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2019 - L 9 SO 255/19

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung

  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 3/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • LSG Hessen, 19.01.2022 - L 4 SO 92/19

    Kein Anspruch bulgarischer Staatsangehöriger auf Gewährung von

    Ein den Sozialhilfebezug überlagerndes übergewichtiges anderes Einreisemotiv kann ferner der (ernsthafte) Wille des einreisenden Ausländers sein, mit den in Deutschland lebenden Kindern (VG Braunschweig, Urteil vom 20. Dezember 2004, 3 A 107/04; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2009, L 23 SO 117/06, Beschluss vom 26. März 2020, L 9 SO 1/20 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. November 2008, L 8 SO 173/08 ER) oder Eltern zusammenzuleben (SG Leipzig, Beschluss vom 30. November 2007, S 21 SO 87/07 ER, betr. einen minderjährigen Schwerbehinderten) bzw. umgekehrt (Schlette, a.a.O. Rn. 78a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 8 SO 118/20
    Der Unterhalt muss auch nicht vollständig bedarfsdeckend sein (zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Unterhaltsgewährung vorliegt, vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.3.2020 - L 9 SO 1/20 B ER - juris Rn. 5).
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