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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 AS 1512/20 NZB   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 AS 1512/20 NZB (https://dejure.org/2021,15109)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.03.2021 - L 21 AS 1512/20 NZB (https://dejure.org/2021,15109)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. März 2021 - L 21 AS 1512/20 NZB (https://dejure.org/2021,15109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zur Frage der Rechtmäßigkeit eines Mahngebührenbescheides

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zur Frage der Rechtmäßigkeit eines Mahngebührenbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unwirksamkeit der Übertragung der Aufgaben

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 AS 1512/20
    Geldleistungen i.S.d. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG sind nicht auf Sozialleistungen i.S.d. § 11 Satz 1 SGB I beschränkt (BSG, Urteil vom 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R, Rn. 11), so dass auch Mahngebühren erfasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R, Rn. 10).

    Der Kläger begehrt die gerichtliche Aufhebung der Festsetzung einer Mahngebühr durch die Beklagte (zur Qualifizierung der Festsetzung von Mahngebühren als Verwaltungsakt BSG, Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R, Rn. 8 m.w.N.).

    Diese Frage hat keine grundsätzliche Bedeutung gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG, weil es um eine Rechtsfrage geht, die anhand der dazu bereits ergangenen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R) ohne weiteres beantwortet werden kann.

    Zur Rechtmäßigkeit eines Mahngebührenbescheides hat das BSG mit Urteil vom 14.02.2018 (B 14 AS 12/17 R) zuletzt die rechtlichen Maßstäbe konkretisiert.

    Nach dem Widerspruchsbescheid vom 29.01.2016 hat das Jobcenter S die Beklagte mit der Wahrnehmung des Forderungseinzuges beauftragt gemäß § 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 i.V.m. § 44b Abs. 4 SGB II. Ob dem ein den rechtlichen Vorgaben entsprechender Übertragungsbeschluss der Trägerversammlung zugrunde liegt (dazu erneut BSG, Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R), hat das SG im Gerichtsbescheid vom 11.09.2020 nicht erörtert.

    Insbesondere ist kein Fall einer zu berücksichtigenden unterbliebenen notwendigen Beiladung gemäß § 75 Abs. 2 Alternative 1 SGG gegeben, weil die gerichtliche Entscheidung über den Mahngebührenbescheid gegenüber der Beklagten und dem Jobcenter als einer gemeinsamen Einrichtung nicht nur einheitlich ergehen kann; insoweit besteht allenfalls ein wirtschaftliches Interesse der gemeinsamen Einrichtung am Verfahrensausgang, ohne dass in diesem Verhältnis Rechte zwangsläufig und unmittelbar festgestellt oder verändert werden (BSG, Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R, Rn. 10 m.w.N.).

  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 61/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz und Verfahrensmangel - unzureichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 AS 1512/20
    Eine - unterstellte - Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall begründet keine Divergenz i.S.v. § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 05.10.2010 - B 8 SO 61/10 B, juris Rn. 11 mit weiteren Nachweisen zum gleichlautenden § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 AS 1512/20
    Vielmehr ist erforderlich, dass einerseits ein abstrakter Rechtssatz der Entscheidung des Sozialgerichts und andererseits ein der Entscheidung eines der in § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG genannten Gerichte zu entnehmender abstrakter Rechtssatz nicht übereinstimmen (BSG vom 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B, juris Rn. 6).
  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - betragsmäßige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 AS 1512/20
    Geldleistungen i.S.d. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG sind nicht auf Sozialleistungen i.S.d. § 11 Satz 1 SGB I beschränkt (BSG, Urteil vom 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R, Rn. 11), so dass auch Mahngebühren erfasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R, Rn. 10).
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