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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 R 283/20   

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https://dejure.org/2021,19346
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 R 283/20 (https://dejure.org/2021,19346)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.03.2021 - L 21 R 283/20 (https://dejure.org/2021,19346)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. März 2021 - L 21 R 283/20 (https://dejure.org/2021,19346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung; Keine Anrechnung von Beiträgen eines Pflichtmitglieds zu einem berufsständischen Versorgungswerk auf die Wartezeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung Keine Anrechnung von Beiträgen eines Pflichtmitglieds zu einem berufsständischen Versorgungswerk auf die Wartezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 R 283/20
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (BVerfGE 68, 287, 301; 81, 108 117 f.; 84, 348, 359).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 R 283/20
    Die vom Gesetzgeber festgelegte Altersgrenze gehört nicht zum feststehenden Inhalt der (geschützten) Anwartschaft (BVerfG, Beschluss vom 19.07.1967, 2 BvL 1/65, Rn. 37).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 R 283/20
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (BVerfGE 68, 287, 301; 81, 108 117 f.; 84, 348, 359).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 R 283/20
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (BVerfGE 68, 287, 301; 81, 108 117 f.; 84, 348, 359).
  • LSG Bayern, 10.10.2018 - L 19 R 829/17

    Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 R 283/20
    Vielmehr ergibt sich aus der Systematik des Gesetzes, dass sich der in § 55 Abs. 1 SGB VI eingeführten Begriff der Pflichtbeiträge nur auf Beitragszahlungen innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung des SGB VI bezieht (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil v. 10.10.2018, L 19 R 829/17, Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2011 - L 11 R 2569/10

    Pflichtbeitragszeiten in einem Versorgungswerk der Rechtsanwälte - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 R 283/20
    Hätte der Gesetzgeber unter Pflichtbeitragszeiten bzw. Beitragszeiten andere Zeiten einbeziehen wollen, in denen Pflichtbeiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk entrichtet worden sind, hätte dies einer eindeutigen gesetzlichen Regelung bedurft (§ 31, § 37 Satz 2 SGB I; vgl. ferner LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 11.07.2011, L 11 R 2569/10, Rn. 26).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 1122/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der gesetzlichen Altersrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 21 R 283/20
    Zu den von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen gehören grundsätzlich auch Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.04.2016, 1 BvR 1122/13, Rn. 9 m.w.N.).
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