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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 169/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 169/06 (https://dejure.org/2008,16705)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.06.2008 - L 5 KR 169/06 (https://dejure.org/2008,16705)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - L 5 KR 169/06 (https://dejure.org/2008,16705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Abschluss eines Rahmenvertrages zur Hilfsmittelversorgung - GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines zugelassenen Leistungserbringers auf Abschluss eines Rahmenvertrages zur Hilfsmittelversorgung i.S.d. § 127 Sozialgesetzbuch fünftes Buch (SGB V a.F.) mittels Leistungsklage aufgrund Bestehen eines Parteienstreits im Gleichordnungsverhältnis; Anspruch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96

    "Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 169/06
    Ein unmittelbarer Kontrahierungszwang folgt daraus gerade grundsätzlich nicht (BGH Urteil vom 12.05.1998 - KZR 23/96, BB 1998, 2332; LSG Baden-Württemberg a.a.O.).
  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 27/95

    Zulassung als Hilfsmittelerbringer, Zulässigkeit von Mischkalkulationen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 169/06
    Die Umstellung auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag ist jedoch nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung vorliegt; dafür genügt ein durch die Sachlage vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein kann (vgl. BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5; BSG SozR 3-2500 § 126 Nr. 2).
  • BSG, 27.05.2004 - B 3 KR 29/03 B

    Kein Anspruch auf Annahme von Vertragsangebots durch Krankenkasse

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 169/06
    Daraus folgt weiter, dass die Leistungserbringer keinen Anspruch auf Annahme eines Vertragsangebotes haben, denn dies würde der gesetzlichen Regelung zuwider laufen, die gesonderte Vertragsabschlüsse vorsieht (BSG SozR 3-2500 § 132a Nr. 4; BSG Beschluss vom 27.05.2004 - B 3 KR 29/03 B -).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94

    Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 169/06
    Auch nach der bis zum 31.03.2007 geltenden Rechtslage hatte die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für den einzelnen Leistungserbringer aus der grundrechtlich verbürgten Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG zwar einen Anspruch auf Zulassung abgeleitet (vgl. BSG SozR 3-2500 § 126 Nr. 1; Schneider a.a.O. § 126 Rdn. 18), ein Anspruch auf Abschluss eines bestimmten Vertrages - noch dazu außerhalb der Regelungen gemäß §§ 126, 127 SGB V - bestand aber nicht (vgl. dazu II).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 14/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Zulassung - Vertrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 169/06
    Daraus folgt weiter, dass die Leistungserbringer keinen Anspruch auf Annahme eines Vertragsangebotes haben, denn dies würde der gesetzlichen Regelung zuwider laufen, die gesonderte Vertragsabschlüsse vorsieht (BSG SozR 3-2500 § 132a Nr. 4; BSG Beschluss vom 27.05.2004 - B 3 KR 29/03 B -).
  • Drs-Bund, 20.12.2006 - BT-Drs 16/3950
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 169/06
    Dabei wurde die Möglichkeit eines Boykotts vor allem auf der Seite der Leistungserbringer gesehen (vgl. BT-Drucksache 16/4247, S. 35; BT-Drucksache 16/3950, S. 15; Engelmann, a.a.O. § 69 SGB V Rdn. 73 ff.).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 148/88

    Berechtigtes Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 169/06
    Die Umstellung auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag ist jedoch nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung vorliegt; dafür genügt ein durch die Sachlage vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein kann (vgl. BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5; BSG SozR 3-2500 § 126 Nr. 2).
  • BSG, 02.12.1975 - 1 RA 17/75

    Pflichtbeitrag - Nachentrichtung - Zulassung - Ablehnung - Besonderer Härtefall -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 169/06
    Für solche Leistungsklagen ist grundsätzlich der zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung bestehende Sach- und Rechtsstand entscheidend (vgl. BSGE 41, 38; Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, Kommentar zum SGG, § 54 Rdn. 34 m.w.N.).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 35/08 B
    L 5 KR 169/06 (LSG Nordrhein-Westfalen) L 5 KR 94/05 (SG Köln).
  • SG Hamburg, 24.04.2009 - S 2 KR 87/09

    Krankenversicherung - fehlender Anspruch eines Hilfsmittelerbringers auf

    Daher sind Gerichte grundsätzlich daran gehindert, das, was ein Leistungserbringer in Verhandlungen mit einer Krankenkasse nicht hat durchsetzen können, nachträglich zum Vertragsinhalt zu machen; hierin läge ein systemwidriger Eingriff in die gesetzliche Konzeption (BSG 17.7.2008 - B 3 KR 23/07 R, SGb 2008, 527 ; LSG Nordrhein-Westfalen 26.6.2008 - L 5 KR 169/06; LSG Baden-Württemberg 10.7.2007 - L 11 KR 6157/06; jeweils mwN).
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