Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Gehalt im folgenden Kalenderjahr für abgeschlossene Abrechnungszeiträume des Vorjahres für eine Elterngeldsteigerung; Gratifikationen, Boni und Arbeitslohn als "sonstige Bezüge" i.S.v. § 38a Abs. 1 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gehaltsnachzahlungen beim Elterngeld
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Elterngeld und Gehaltsnachzahlung - Eine Nachzahlung erhöht das Elterngeld nur, wenn sie vor der Geburt des Kindes erfolgt
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Gehaltsnachzahlungen vor Geburt des Kindes
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld - Nur vor Geburt des Kindes erhaltene Gehaltsnachzahlungen finden bei der Elterngeldberechnung Berücksichtigung
Verfahrensgang
- SG Köln, 06.04.2009 - S 23 EG 57/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
- BSG - B 10 EG 18/09 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92
1. Arbeitslohnnachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre sind dem Kalenderjahr …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
§ 38 a Abs. 1 S. 2 EStG umfasst dagegen nicht Lohnzahlungen für Lohnzahlungszeiträume eines bereits abgelaufenen Jahres (vgl. Bundesfinanzhof Urteil vom 22.07.1993 - VI R 104/92 Juris Rz. 9 m.w.Nw. für den Fall der Auszahlung einer gerichtlich erstrittenen Lohnnachzahlung für die Jahre 1987 bis 1989 im Jahr 1990).Zu diesem Zweck können Lohnzahlungen, die zu Zeiträumen um den Jahreswechsel gehören, ausnahmsweise im Folgejahr berücksichtigt werden (vgl. Bundesfinanzhof Urteil vom 22.07.1993 - VI R 104/92 -).
- BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 2/08 R
Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
Soweit das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 19.02.2009 - B 10 EG 2/08 R - ausgeführt hat, der eindeutige Wortlaut einer Vorschrift sei die Grenze jeder Auslegung, entnimmt der Senat dem keine grundsätzlichen Einwände gegen eine teleologische Reduktion des Wortlauts anhand der gesetzgeberischen Zwecke. - LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2009 - L 12 EG 7/08
Elterngeld - Feststellung des Einkommens - zu berücksichtigendes Einkommen - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
Die Klägerin stützt sich darüber hinaus auf die Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 23.09.2008, S. 13 EG 10/08 sowie des Landessozialgerichts Brandenburg vom 20.01.2009 - L 12 EG 7/08 und die darin enthaltenen Argumente für eine einschränkende Auslegung des § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG in Verbindung mit § 38 a EStG.
- SG Aachen, 23.09.2008 - S 13 EG 10/08
Berechnung des Elterngeldes, Berücksichtigung von zunächst vorenthaltenem …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
Die Klägerin stützt sich darüber hinaus auf die Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 23.09.2008, S. 13 EG 10/08 sowie des Landessozialgerichts Brandenburg vom 20.01.2009 - L 12 EG 7/08 und die darin enthaltenen Argumente für eine einschränkende Auslegung des § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG in Verbindung mit § 38 a EStG. - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09
Eine Einkommensnachzahlung und eine Steuergutschrift nach Steuerklassenwechsel …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
Die Klägerin hat die streitgegenständliche Lohnnachzahlung im Bemessungszeitraum erzielt, weil sie ihr innerhalb der 12 Monate vor der Geburt ihres Kindes zugeflossen ist (vergleiche dazu im einzelnen Senat, Urteil vom heutigen Tage in der Sache L 13 EG 24/09). - BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
Zum anderen betont die vom Bundessozialgericht in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Auslegung eines Gesetzes entgegen seinem Wortlaut dürfe den normativen Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmen und das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlen (BVerfG Beschluss vom 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79, Juris Rz. 64 m.w.Nw.). - BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R
Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des § …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 25/09
Ein Gerichtsbescheid scheidet dagegen aus, wenn ein Fall schwierige Rechtsfragen aufwirft, weil er die Auslegung und Anwendung neuer Normen erfordert, die vom bisherigen Rechtszustand abweichen und die höchstrichterlich nicht geklärt sind (Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 105 Rz. 6 unter Hinweis auf BSG 88, 274, 277 f.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld
Keine Rolle spielt es damit für den vorliegenden Fall, ob eine Berücksichtigung des nachgezahlten Entgelts beim Elterngeld zusätzlich daran scheitern würde, dass es sich bei den im Jahr 2008 für Lohnzahlungszeiträume des Jahres 2006 nachgezahlten Gehältern um "sonstige Bezüge" im Sinne von § 38a Abs. 1 S. 3 EStG handelt, die § 2 Abs. 7 Satz 3 BEEG nach seinem Wortlaut von der Bemessungsgrundlage des Elterngeldes ausschließt (vgl. Urteil des Senats im Verfahren L 13 EG 25/09 vom heutigen Tage). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 37/10
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
In einen solchen Fall wäre das Gericht gehalten, den zu weit geratenen Wortlaut mit Hilfe einer teleologischen Reduktion auf das vom Gesetzgeber beabsichtigte Maß zurückzuführen (vql. LSG NRW, Urteil vom 26.08.2009, Az. L 13 EG 25/09). - LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2010 - L 8 EG 14/09 Unabhängig davon, dass das Elterngeld nicht beitrags-, sondern steuerfinanziert ist und deshalb keine Äquivalenzabweichung zu besorgen ist, zeigt der systematische Zusammenhang von § 2 Abs. 1 S 1 BEEG mit Satz 2 der Vorschrift sowie die Entstehungsgeschichte dieser Normen, dass nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen sein soll, welches in den bei Geburt des Kindes vorliegenden monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers ausgewiesen und dem Elterngeldberechtigten zugeflossen ist (so auch LSG NRW, Urteile vom 26. August 2009, u.a. L 13 EG 25/09, Revision anhängig unter B 10 EG 18/09 R).