Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2017 - L 6 AS 2347/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39333
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2017 - L 6 AS 2347/16 B (https://dejure.org/2017,39333)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.09.2017 - L 6 AS 2347/16 B (https://dejure.org/2017,39333)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. September 2017 - L 6 AS 2347/16 B (https://dejure.org/2017,39333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,39333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 27.06.1991 - 11 A 68/88
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2017 - L 6 AS 2347/16
    An die Bemessungskriterien der Festsetzung des Vorschusses war die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle nicht gebunden, es existiert kein schutzwürdiges Vertrauen des Rechtsanwalts darauf, einen einmal erhaltenen Vorschuss nicht zurückzahlen zu müssen (vgl. OVG Lüneburg, JurBüro 1991, 1348 und Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, § 47 RVG Rn. 8).
  • SG Würzburg, 27.06.2011 - S 2 SF 72/10

    Bei eindeutiger anwaltlicher Tätigkeit im Widerspruchsverfahren als auch im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2017 - L 6 AS 2347/16
    Bei einer Verhandlungsdauer im erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahren von 20 Minuten wird der Umfang allein dieser Tätigkeit als unterdurchschnittlich anzusehen sein (vgl. LSG Hessen Beschlüsse vom 10.12.2012 - L 2 SO 123/12 B, vom 13.01.2011 - L 2 SF 72/10 E und vom 28.04.2014 - L 2 SO 708/13 B, jeweils nach juris 30 Minuten als durchschnittlich).
  • LSG Hessen, 16.06.2015 - L 2 AS 625/14

    Das Gericht ist bei der endgültigen Festsetzung der aus der Staatskasse

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2017 - L 6 AS 2347/16
    Die Gesetzesformulierung ergibt vielmehr überzeugend nur eine Beschränkung dahin, dass die Gebühr, für die ein Vorschuss verlangt wird, dem Grunde nach - nicht der Höhe nach im Sinne der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelnen - entstanden sein muss (vgl. auch LSG Hessen Beschluss vom 16.06.2015 - L 2 AS 625/14 B, juis Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht