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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2017 - L 6 AS 2347/16 B |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.09.2017 - L 6 AS 2347/16 B (https://dejure.org/2017,39333)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. September 2017 - L 6 AS 2347/16 B (https://dejure.org/2017,39333)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 10.11.2016 - S 19 SF 197/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2017 - L 6 AS 2347/16 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 27.06.1991 - 11 A 68/88
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2017 - L 6 AS 2347/16
An die Bemessungskriterien der Festsetzung des Vorschusses war die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle nicht gebunden, es existiert kein schutzwürdiges Vertrauen des Rechtsanwalts darauf, einen einmal erhaltenen Vorschuss nicht zurückzahlen zu müssen (vgl. OVG Lüneburg, JurBüro 1991, 1348 und Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, § 47 RVG Rn. 8). - SG Würzburg, 27.06.2011 - S 2 SF 72/10
Bei eindeutiger anwaltlicher Tätigkeit im Widerspruchsverfahren als auch im …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2017 - L 6 AS 2347/16
Bei einer Verhandlungsdauer im erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahren von 20 Minuten wird der Umfang allein dieser Tätigkeit als unterdurchschnittlich anzusehen sein (vgl. LSG Hessen Beschlüsse vom 10.12.2012 - L 2 SO 123/12 B, vom 13.01.2011 - L 2 SF 72/10 E und vom 28.04.2014 - L 2 SO 708/13 B, jeweils nach juris 30 Minuten als durchschnittlich). - LSG Hessen, 16.06.2015 - L 2 AS 625/14
Das Gericht ist bei der endgültigen Festsetzung der aus der Staatskasse …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2017 - L 6 AS 2347/16
Die Gesetzesformulierung ergibt vielmehr überzeugend nur eine Beschränkung dahin, dass die Gebühr, für die ein Vorschuss verlangt wird, dem Grunde nach - nicht der Höhe nach im Sinne der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelnen - entstanden sein muss (vgl. auch LSG Hessen Beschluss vom 16.06.2015 - L 2 AS 625/14 B, juis Rn. 37).