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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 10 P 95/14   

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https://dejure.org/2014,44903
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 10 P 95/14 (https://dejure.org/2014,44903)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.2014 - L 10 P 95/14 (https://dejure.org/2014,44903)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 2014 - L 10 P 95/14 (https://dejure.org/2014,44903)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber der Pflegeversicherung - Reparaturkosten für einen Treppenlift - Ausgeschöpfter Höchstbetrag für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Reparaturkosten für einen Treppenlift; Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme; Höchstsummenbegrenzung eines Zuschusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Reparaturkosten für einen Treppenlift; Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme; Höchstsummenbegrenzung eines Zuschusses

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Reparaturkosten für einen Treppenlift

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 P 6/99 R

    Pflegeversicherung - Umbau und technische Hilfe zur Verbesserung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 10 P 95/14
    Das BSG habe in einer Entscheidung vom 03.11.1999, B 3 P 6/99 R die Frage offen gelassen, ob die Reparatur oder Ersetzung eines Treppenlifts nach einem Defekt als zweite Maßnahme bezuschusst werden könne.

    Der Gesetzgeber gewährt den Zuschuss maßnahmenorientiert und beschränkt diesen auf die Maßnahmen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen objektiv erforderlich sind (BSG, Urteil vom 03.11.1999, B 3 P 6/99 R, Juris Rn 13; vom 19.04.2007, B 3 P 8/08 R, in Juris Rn 19).

    Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des BSG vom 03.11.1999, B 3 P 6/99 R und hier zu Rn 13 Bezug nimmt, in der das BSG die Frage offen gelassen hat, ob ein zweiter Zuschuss auch dann gewährt werden könne, wenn die erneute Maßnahme zwar nicht durch einen geänderten Pflegebedarf verursacht wird, sondern darauf beruht, dass eine bereits bezuschusste technische Hilfe (zB Treppenlift) nach einem Defekt repariert oder ersetzt worden ist, stellt sich diese Frage vorliegend nicht.

  • BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R

    Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 10 P 95/14
    Die Zusammenfassung mehrerer Einzelmaßnahmen zu einer Gesamtmaßnahme im Rechtssinne gilt sogar auch dann, wenn die Einzelmaßnahmen nicht in einem Auftrag gemeinsam vergeben oder zeitlich nacheinander durchgeführt werden (Urteil vom 17.07.2008, B 3 P 12/07 R, Juris Rn 20).

    Der Zuschusstatbestand des § 40 Abs. 4 S 3 SGB XI enthält eine Höchstsummenbegrenzung und der Anspruch aus § 40 Abs. 4 SGB XI ist für jeden Pflegebedürftigen erfüllt, sobald die Pflegekasse eine entsprechende Maßnahme bezuschusst hat (BSG, Urteil vom 17.07.2008, B 3 P 12/07 R, Juris Rn 21).

    Bei der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen hat er sich hingegen für einen finanzielle Zuschuss je Maßnahme entschieden und damit zum Ausdruck gebracht, dass er die Beteiligung der Pflegekassen auf diesen einmaligen finanziellen in der Höhe begrenzten Zuschuss beschränken wollte und den Anspruch nach der Bezuschussung als erfüllt ansieht (BSG, Urteil vom 17.07.2008, B 3 P 12/07 R, Juris Rn 21).

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 10 P 95/14
    Er ist nicht Teil der Hilfsmittelversorgung der sozialen Pflegeversicherung und kein Pflegehilfsmittel iSd § 40 Abs. 1 und 3 SGB XI (BSG, Urteil vom 12.08.2008, B 3 P 6/07 R, Juris Rn 15).
  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 10 P 95/14
    Sie hat auf eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG; Urteil vom 16.07.2014, B 3 Kr 1/14 R in Juris) zur Treppensteighilfe hingewiesen, wonach diese als Pflegehilfsmittel anzusehen sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 4 P 2397/10

    Private Pflegeversicherung - Wartungskosten für einen Treppenlifter - Maßnahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 10 P 95/14
    Mit dem Landessozialgericht (LSG) Baden Württemberg (Urteil vom 10.06.2011, L 4 P 2397/10, in Juris) sei das Gericht der Ansicht, dass Reparaturkosten keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes darstellen.
  • SG Koblenz, 24.04.2009 - S 3 P 106/08

    Soziale Pflegeversicherung - Zuschuss für Maßnahme zur Verbesserung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 10 P 95/14
    Die Klägerin hat am 13.09.2013 unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Koblenz (Urteil vom 24.04.2009, S 3 P 106/08, in Juris) Klage erhoben.
  • BSG - B 3 P 8/08 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 10 P 95/14
    Der Gesetzgeber gewährt den Zuschuss maßnahmenorientiert und beschränkt diesen auf die Maßnahmen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen objektiv erforderlich sind (BSG, Urteil vom 03.11.1999, B 3 P 6/99 R, Juris Rn 13; vom 19.04.2007, B 3 P 8/08 R, in Juris Rn 19).
  • LSG Bayern, 20.04.2016 - L 2 P 69/13

    Keine Übernahme von Reparaturkosten einer Maßnahme zur Verbesserung des

    Das LSG Nordrhein-Westfalen hat im Urteil vom 26.11.2014 (L 10 P 95/14, Juris, derzeit Revision anhängig unter dem Az. B 3 P 2/15 R) ausgeführt, dass gerade § 40 Abs. 3 SGB XI verdeutliche, dass der Gesetzgeber bei Pflegehilfsmitteln "Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen" als zu erstattende Folgekosten im Blick hatte.
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