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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2020 - L 8 BA 228/19 B ER   

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https://dejure.org/2020,39591
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2020 - L 8 BA 228/19 B ER (https://dejure.org/2020,39591)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.2020 - L 8 BA 228/19 B ER (https://dejure.org/2020,39591)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 2020 - L 8 BA 228/19 B ER (https://dejure.org/2020,39591)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18

    Apotheker-Vertreterin sozialversicherungsfrei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2020 - L 8 BA 228/19
    Angesichts des Umstandes, dass sich die in § 7 Abs. 1 S. 2 SGB IV gesetzlich ausdrücklich hervorgehobenen ("insbesondere") Kriterien für eine abhängige Beschäftigung einer Weisungsgebundenheit und Eingliederung nicht bzw. nur in geringem Maße feststellen lassen, könnte es ohnehin im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung nicht an entscheidender Bedeutung gewinnen, wenn - wovon die Antragsgegnerin ausgeht - B und K in den Streitzeiträumen kein nennenswertes unternehmerisches Risiko getragen hätten (st. Rspr. des Senats vgl. z.B. Urt. v. 10.6.2020 - L 8 BA 6/18 - juris Rn. 50).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 8 BA 139/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2020 - L 8 BA 228/19
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. vgl. z. B. Beschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2020 - L 8 BA 228/19
    Die Entscheidung über den Streitwert beruht auf §§ 52, 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache einschließlich etwaiger Säumniszuschläge als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.4.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • SG Duisburg, 02.01.2023 - S 10 SF 271/21
    In dem anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht NRW (L 8 BA 228/19 B ER) wurde mit Beschluss des Landessozialgerichtes NRW vom 26.11.2020 die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Duisburg vom 07.10.2019 zurückgewiesen und der Antragsgegnerin wurden auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
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