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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2011 - L 5 KR 105/07   

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https://dejure.org/2011,12894
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2011 - L 5 KR 105/07 (https://dejure.org/2011,12894)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.01.2011 - L 5 KR 105/07 (https://dejure.org/2011,12894)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - L 5 KR 105/07 (https://dejure.org/2011,12894)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R

    Krankenversicherung - Hüftprotektoren keine Hilfsmittel - Merkmale einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2011 - L 5 KR 105/07
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 103, 66 = SozR 4 - 2500 § 33 Nr. 22, Rdn. 9 ff. - Hüftprotektoren) enthält ein Eintragungsantrag nach § 139 SGB V für den Fall seiner Ablehnung stets zugleich einen Eintragungsantrag nach § 78 Abs. 2 SGB XI, sofern der Pflegeaspekt bei einem bestimmten Produkt eine Rolle spielen kann und der Antrag nicht ausdrücklich auf das Hilfsmittelverzeichnis der GKV beschränkt wird.

    Denn die angefochtenen Bescheide umfassen mit ihren ablehnenden Regelungen auch eine hilfsweise beantragte Aufnahme in das Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 78 Abs. 2 SGB XI (BSGE 103, 66 = SozR 4 - 2500 § 33 Nr. 22, Rdn. 11 - Hüftprotektoren).

    Rechtsgrundlage des - in die Zukunft gerichteten (vgl. BSGE 103, 66 = SozR 4 - 2500 § 33 Nr. 22, Rdn. 20 - Hüftprotektoren) - Klagebegehrens ist § 139 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Die Regelung entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.07.2007 geltenden § 128 Satz 2 SGB V a.F. Nach § 139 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind in dem vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellten und gemäß § 139 Abs. 8 Satz 1 SGB V regelmäßig fortzuschreibenden, systematisch strukturierten Hilfsmittelverzeichnis "von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen".

    Diese Regelung ist zwar erst durch das GKV-WSG vom 26.03.2007 mit Wirkung vom 01.04.2007 in das Gesetz eingefügt worden, hat aber auch schon für die davor liegenden Zeiträume - und damit auch für die Zeit ab Antragstellung durch die Klägerin - Bedeutung, weil es sich nicht um eine konstitutiv wirkende, sondern um eine klarstellende Regelung handelt (vgl. BSGE 103, 66 = SozR 4 - 2500 § 33 Nr. 22, Rdn. 45 - Hüftprotektoren m.w.N.).

    Dass der Gesetzgeber auch Anträge ausländischer Hersteller berücksichtigt hat, folgt aus der Verpflichtung zur Beifügung der für eine ordnungsgemäße und sichere Handhabung erforderlichen Information in deutscher Sprache (§ 139 Abs. 4 SGB V - vgl. auch BSGE 103, 66 = SozR 4 - 2500 § 33 Nr. 22, Rdn. 45 - Hüftprotektoren).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2011 - L 5 KR 105/07
    Eine Maßnahme gleicher Wirkung ist jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern (EuGH Slg. 1974, 837 Rdn. 5 - Dassonville; Kotzur in: Geiger/Klahn/Kotzur, EUV - AEUV, 5. Aufl. 2010, Art. 34 AEUV, Rdn. 8 ff. m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.12.1994 - 26 U 19/94

    GMBH; EINLAGE; UMGEHUNG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2011 - L 5 KR 105/07
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist die Anwendung allgemeiner Regelungen des Wirtschaftslebens auf den Absatz von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedsstaat, die den von diesem Staat aufgestellten Bestimmungen entsprechen, nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern, als dies für inländische Erzeugnisse der Fall ist (vgl. EuGH Slg. 1995 I, 179 = BB 1995, 426 Rdn. 21 - E. Leclerc-Siplec; Kotzur in: Geiger/Klahn/Kotzur, EUV - AEUV, 5. Aufl. 2010, Art. 34 AEUV, Rdn. 20 ff. m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2023 - L 16 KR 111/19

    Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier: Motorbewegungsschiene für die passive

    Den Krankenkassen erleichtert das HMV die Entscheidung darüber, über welche Hilfsmittel Preisvereinbarungen zu führen sind und welche Hilfsmittel für eine Festbetragsfestsetzung in Betracht kommen (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 5 KR 105/07 -, juris Rn. 42).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2011 - L 1 KR 304/10

    Krankenversicherung

    Zutreffend ist im Übrigen der Hinweis des Beklagten, dass die Klägerin nur Vertreiber, nicht aber der Hersteller des Raumluftbefeuchters Bonito-Air-Comfort ist und schon aus diesem Grunde eine Listung dieses Raumluftbefeuchters als ein Produkt der Klägerin nicht hätte erfolgen dürfen (vgl. dazu BSG, Urteil v. 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 22, Rn. 44 ff.; LSG NRW, Urteil v. 27.01.2011 - L 5 KR 105/07 - Rn. 44).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - L 14 KR 48/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Antrag auf Eintragung eines

    Abgesehen davon, dass fraglich ist, ob ein Vertriebsunternehmen wie die Klägerin berechtigt sein kann, namens und im Auftrag eines Herstellers einen Aufnahmeantrag nach § 139 SGB V zu stellen (vgl. BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - B 3 KR 28/16 B -, juris Rn. 12; Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 6/11 R -, juris Rn. 19; Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 11/07 R -, juris Rn. 46; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 5 KR 105/07 -, juris Rn. 53), hätte die gewillkürte Verfahrensstandschaft bereits im Verwaltungsverfahren erfolgen müssen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2010 - L 9 KR 54/06 -, juris Rn. 24; Groß, in Berchtold, SGG, 6. Aufl. 2021, § 54 Rn. 58; Zeihe, SGb 2002, 714, 715 m.w.N.; vgl. ferner Böttiger, in Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl. 2020, § 54 Rn. 54), was vorliegend nicht geschah.
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