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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2021 - L 4 R 616/19   

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https://dejure.org/2021,10312
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2021 - L 4 R 616/19 (https://dejure.org/2021,10312)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.01.2021 - L 4 R 616/19 (https://dejure.org/2021,10312)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - L 4 R 616/19 (https://dejure.org/2021,10312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin; Keine Änderung oder Ersetzung im Sinne von § 96 Abs. 1 SGG bei fehlender Identität des Regelungsgegenstandes - hier bei ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2021 - L 4 R 616/19
    Sie hat unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Voraussetzungen des § 96 SGG für nicht erfüllt gehalten (Bezugnahme auf BSG, Beschluss vom 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B).

    Eine Identität der Regelungsgegenstände beider Bescheide liegt aufgrund der unterschiedlichen Statusbezogenheit nicht vor (vgl. BSG, a.a.O. Rn. 17; Beschluss vom 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B Rn. 25 ff.).

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 RE 2/17 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2021 - L 4 R 616/19
    Abändern oder ersetzen setzt dabei voraus, dass der Regelungsgegenstand des neu einzubeziehenden Verwaltungsaktes mit dem des früheren identisch ist, was durch Vergleich der in beiden Verwaltungsakten getroffenen Verfügungssätze festzustellen ist (BSG, Urteil vom 28.06.2018 - B 5 RE 2/17 R Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2022 - L 11 R 2169/20
    Unabhängig davon, ob es sich um eine Ausschlussfrist handelt (so KassKomm/Gürtner, 114. EL Mai 2021, SGB VI § 231 Rn 19; LSG Nordrhein-Westfalen 27.01.2021, L 4 R 616/19, juris Rn 29; aA wohl LSG Nordrhein-Westfalen 20.07.2021, L 2 R 97/20, juris Rn 31; Bayerisches LSG 17.03.2021, L 13 R 364/20, juris Rn 44), in die keine Wiedereinsetzung gewährt werden kann, liegen auch die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung nicht vor.
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