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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2015 - L 14 R 122/13   

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https://dejure.org/2015,13192
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2015 - L 14 R 122/13 (https://dejure.org/2015,13192)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.2015 - L 14 R 122/13 (https://dejure.org/2015,13192)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 2015 - L 14 R 122/13 (https://dejure.org/2015,13192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Regelaltersrente (hier: Streit um die Berücksichtigung weiterer Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt nach § 262 SGB VI trotz Überschreitens des durchschnittlichen Entgeltpunktewertes von 0,0625 Punkten); Kein Anspruch auf Berücksichtigung der die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Regelaltersrente (hier: Streit um die Berücksichtigung weiterer Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt nach § 262 SGB VI trotz Überschreitens des durchschnittlichen Entgeltpunktewertes von 0,0625 Punkten)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2015 - L 14 R 122/13
    Insoweit ist insbesondere für die Ermittlung von Sinn und Zweck der Vorschrift auf den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992; BT-Drucksache 11/4124, S. 201) zurückzugreifen.

    Sinn der aktuellen Vorschrift des § 262 SGB VI ist es, die Minderung erzielter Arbeitsverdienste in der Erwerbsbiografie - insbesondere beispielsweise aufgrund von Teilzeitbeschäftigung - durch die "Anhebung" der Entgeltpunkte zu kompensieren (BT-Drucksache 11/4124, S. 201; Dankelmann in: jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 262 SGB VI, Rn. 15).

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2015 - L 14 R 122/13
    Es ist schon keine planwidrige Regelungslücke erkennbar (zu den Voraussetzungen eines Analogiegebots vergleiche: Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 1991, S. 370 ff. und S. 380 ff.; aus der Rechtsprechung des BSG: BSG v. 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R - SozR 4-2500 § 73 Nr. 3).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 29/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - keine Fortwirkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2015 - L 14 R 122/13
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hat zur Voraussetzung (vgl. BSG Urteil vom 18.01.2011 - B 4 AS 29/10 R Rn. 12 mwN), dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund des Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat.
  • BSG, 18.09.2015 - B 13 R 229/15 B
    L 14 R 122/13 (LSG Nordrhein-Westfalen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - L 17 R 662/16

    Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Beitragsrecht

    Die Klägerin hat auch keinen Anspruch auf Aufstockung der EP nach § 262 SGB VI in analoger Anwendung (wie hier mit weiteren Nachweisen , Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. März 2015 - L 14 R 122/13 - juris.de, Randnummer 23 ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 R 1110/14
    Sinn der aktuellen Vorschrift des § 262 SGB VI ist es, die Minderung erzielter Arbeitsverdienste in der Erwerbsbiografie - insbesondere beispielsweise aufgrund von Teilzeitbeschäftigung - durch die "Anhebung" der Entgeltpunkte zu kompensieren (s. hierzu und zum Folgenden LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.03.2015, L 14 R 122/13 unter Hinweis auf BT-Drucksache 11/4124, S. 201, juris).
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