Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Arbeitslosengeld II); Voraussetzungen für die Hilfebedürftig gem. § 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I); Berücksichtigung von Einkommen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 11.12.2007 - S 21 AS 15/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind bei einem Streit um höhere Leistungen nach dem SGB II aber alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R - dass., Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -).Anderes gilt nur, wenn ein Bescheid mehrere abtrennbare Verfügungen enthält, zum Beispiel bei der Bewilligung von Unterkunfts- und Heizkosten (Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -).
Der Grundsatz der einheitlichen Entscheidung über alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach wird allerdings auch durch die Möglichkeit durchbrochen, Teilelemente durch Teilvergleich oder Teilanerkenntnis "unstreitig" zu stellen"; jede Beschränkung des Streitgegenstands setzt dabei aus Gründen der Rechtsklarheit und im Hinblick darauf, dass die Kläger im Zweifel das für sie Günstigste begehren, eine unzweifelhafte und ausdrückliche Erklärung der Kläger voraus (Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -).
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind bei einem Streit um höhere Leistungen nach dem SGB II aber alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R - dass., Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -).Denn der Streitgegenstand wird durch den prozessualen Anspruch bestimmt, das heißt durch das vom Kläger auf Grund eines konkreten Sachverhalts an das Gericht gerichtete und im Klageantrag zum Ausdruck kommende Begehren sowie den Klagegrund, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R -).
- BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R
Elterngeld - Erziehungsgeld - Stichtagsregelung - Systemwechsel - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08
Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber nicht, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt; Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BSG, Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R - dass., Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R - dass., Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R -).
- BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08
Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber nicht, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt; Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BSG, Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R - dass., Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R - dass., Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R -). - BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08
Die Wahl eines Stichtages war dem Gesetzgeber im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums gestattet (zuletzt, zu dem für ab 01.01.2007 geborene Kinder gewährten Elterngeld: BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R - dass., Urteil vom 19.02.2009 - B 10 EG 2/08 R -). - BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08
Nach der Rechtsprechung des BSG bestehen hinsichtlich der Vorschriften zur Berücksichtigung von Einkommen gemäß § 11 SGB II keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R -). - BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08
Gerade bei der Gewährung von Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, hat der dieser grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum (anknüpfend an VerfGE 100, 195 (205): BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R - dass., Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R -). - BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08
Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber nicht, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt; Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BSG, Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R - dass., Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R - dass., Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R -). - BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08
Sofern die Kläger auf die Rechtsprechung des BVerfG in seinem Beschluss vom 16.10.1979 (BVerfGE 52, 277) verweisen, nach der der Gesetzgeber nach Art. 3 Abs. 1 GG zwar gehalten ist, wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich zu behandeln, ihm dabei aber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zukommt, und daraus den Schluss ziehen, dass der Gesetzgeber auch zu einer Begründung seiner Entscheidung verpflichtet sei, die im Zusammenhang mit der Änderung des SGB II zum 10.07.2006 unterblieben sei, verweist der Senat auf die genannte Regelung des § 2 Abs. 2 BKGG, an die sich § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II erkennbar anlehnt. - BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08
Zugrundezulegen ist die Rechtsprechung des BSG, nach der bei einer Regelleistung in Höhe von 311, 00 Euro eine Pauschale in Höhe von 5, 60 Euro und bei einer Regelleistung in Höhe von 276, 00 Euro eine Pauschale in Höhe von 4, 98 Euro abzuziehen sind (unter anderem Urteil vom 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R -). - BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 68/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei …
- BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für …
- BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 2/08 R
Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz - …
- BSG, 22.12.2008 - B 4 AS 17/08 BH
- LSG Hamburg, 11.11.2010 - L 5 AS 58/07 Jedenfalls durch diese ausdrücklichen und eindeutigen Erklärungen ist der Gegenstand des Höhenstreits in zulässiger Weise beschränkt worden (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006, Az.: B 7b AS 8/06 R, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.5.2009, Az.: L 12 AS 5/08, beide in juris).