Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 11 KA 7/16 B ER |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollziehung einer Honorarrückforderung; Allgemeiner Anspruch auf angemessene Teilhabe an der Verteilung der Gesamtvergütung; Objektive Beweislast des Vertragsarztes; Unrichtige Abrechnungssammelerklärung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollziehung einer Honorarrückforderung; Allgemeiner Anspruch auf angemessene Teilhabe an der Verteilung der Gesamtvergütung; Objektive Beweislast des Vertragsarztes; Unrichtige Abrechnungssammelerklärung
- rechtsportal.de
Vollziehung einer Honorarrückforderung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Zur Beweislast des Vertragsarztes bei Honorarrückforderung der Kassenärztlichen Vereinigung bezüglich GOP 02302 EBM
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 17 (Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Sachlich-rechnerische Berichtigung | Plausibilitätsprüfung | Unvollständige Leistungserbringung: Prüfung von 42 von 1.118 Fällen/Streitwert
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 11.01.2016 - S 2 KA 380/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 11 KA 7/16 B ER
Papierfundstellen
- NZS 2016, 597
Wird zitiert von ... (10)
- LSG Hessen, 19.12.2018 - L 4 KA 20/15
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
Korrigiere die Beklagte Honorarbescheid nachträglich, treffe sie die Beweislast (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2016 - L 11 KA 7/16 B ER, juris Rn. 31).Die von den prüfenden Stellen gemäß §§ 20, 21 SGB X durchzuführenden Ermittlungen sind demgemäß im Grundsatz stets auf jede einzelne der abgerechneten Leistungen zu richten, haben also bei Beanstandung und Honorarkürzung hinsichtlich jeder bemängelten Leistung ausreichenden Nachweis der Tatsachen zu erbringen, die die Maßnahmen rechtfertigen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2016 L 11 KA 7/16 B ER -, juris Rn. 26).
Die Ermittlung der ordnungsgemäßen Leistungsabrechnung bzw. des Verstoßes unterliegt im Verwaltungsverfahren der quartalsgleichen sachlich-rechnerischen Berichtigung einer Stufung von Mitwirkungspflichten der Klägerin einerseits und der Amtsermittlungspflicht der Beklagten andererseits, wobei in Rechtsprechung und Literatur - wie auch in der erstinstanzlichen Entscheidung - Fragen der objektiven Beweislast und Beweislastumkehr nicht immer hinreichend deutlich von der Begrenzung der Amtsermittlungspflicht der KÄV durch die Mitwirkungspflicht der Leistungserbringer abgegrenzt werden (…vgl. Seifert, in: Eichenhofer/von Koppenfeld-Spies/Wenner, SGB V, 3. Aufl. 2018, § 106d Rn. 19: Beweislast beim Arzt, die aber "maßvoll zu handhaben" sei; differenzierend LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 27. Juni 2016 - L 11 KA 7/16 B ER -, juris, einerseits Rn. 26 und andererseits Rn. 27-31).
- LSG Baden-Württemberg, 26.10.2016 - L 5 KA 1494/14
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Abrechnungsfähigkeit von Injektionen …
Im Ergebnis liegt somit das Honorarrisiko auf Seiten des Vertragsarztes, der in seiner Honorarabrechnung unrichtige Angaben gemacht hat (BSG, Urteil vom 17.09.1997 - 6 RKa 86/95 -, Urteil des erkennenden Senats vom 13.11.2002 - L 5 KA 4454/00 -, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2016 - L 11 KA 7/16 B ER -, alle in juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2020 - L 11 KA 24/18 Auf die Beschwerde der Beklagten hat der erkennende Senat den Beschluss vom 11. Januar 2016 geändert und den Antrag auf Suspendierung der Honorarrückforderung insgesamt abgelehnt (Beschluss vom 27. Juni 2016 <L 11 KA 7/16 B ER>).
Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten betreffend das dem vorliegenden Rechtsstreit vorausgegangenen Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes (SG Düsseldorf <S 2 KA 380/15 ER>; LSG Nordrhein-Westfalen <L 11 KA 7/16 B ER>).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2017 - L 3 KA 108/14
Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
Korrigiert die KÄV den Honorarbescheid demgegenüber (wie hier) nachträglich, trifft sie die objektive Beweislast; sie muss nunmehr die ihr günstige Tatsache nachweisen, dass der erteilte Bescheid rechtswidrig war (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2016 - L 11 KA 7/16 B ER - NZS 2016, 597) . - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2018 - L 1 KA 3/17
Vertragszahnärztliche Versorgung - Garantiefunktion einer …
Die an sich für jede einzelne Leistungsabrechnung gebotene Erklärung des Arztes über die ordnungsgemäße Erbringung und Abrechnung der Leistung werde aufgrund der den Vertragszahnarzt bindenden Bestimmungen untergesetzlichen Rechts durch eine sog. Abrechnungs-Sammelerklärung ersetzt (eingehend zu § 45 Abs. 1 BMV-Ä: LSG Nordrhein-Westfalen v. 27.06.2016 - L 11 KA 7/16 B ER -, juris Rn. 29). - SG Schwerin, 07.03.2017 - S 3 KA 57/15 Die ansich für jede einzelne Leistungsabrechnung gebotene Erklärung des Arztes über die ordnungsgemäße Erbringung und Abrechnung der Leistung wird aufgrund der den • Vertragszahnarzt bindenden Bestimmungen untergesetzlichen Rechts durch eine sog. Abrechnungs-Sammelerklärung ersetzt (eingehend zu § 45 Abs. 1 BMV-Ä: LSG Nordrhein-Westfalen v. 27.06.2016 - L 11 KA 7/16 B ER-, juris Rn. 29).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 11 KA 63/16
Eilverfahren; Streitwertfestsetzung; Wirtschaftliches Interesse am Ausgang des …
Das wirtschaftliche Interesse wird mithin durch den Zeitfaktor "Länge des Verfahrens" und durch das Zinsinteresse bestimmt (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 27.06.2016 - L 11 KA 7/16 B ER -, 07.11.2011 - L 11 KA 110/11 B -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B -, 28.02.2011 - L 11 KA 63/10 B - und 31.08.2011 - L 11 KA 24/11 B ER -). - SG München, 22.11.2018 - S 38 KA 333/17
Sachlich-rechnerische Richtigstellungen in Bezug auf die …
Dies ist hier die Klägerin, die die Vergütung der von ihr erbrachten anästhesiologischen Leistungen begehrt (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2016, Az. L 11 KA 7/16 B ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15 Korrigiert die KÄV den Honorarbescheid demgegenüber (wie hier) nachträglich, trifft sie die objektive Beweislast; sie muss nunmehr die ihr günstige Tatsache nachweisen, dass der erteilte Bescheid rechtswidrig war (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2016 - L 11 KA 7/16 B ER - NZS 2016, 597).
- LSG Baden-Württemberg, 20.12.2016 - L 5 KA 3199/16 Im Ergebnis liegt somit das Honorarrisiko auf Seiten des Vertragsarztes, der in seiner Honorarabrechnung unrichtige Angaben gemacht hat (BSG, Urteil vom 17.09.1997 - 6 RKa 86/95 -, Urteil des erkennenden Senats vom 13.11.2002 - L 5 KA 4454/00 -, Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2016 - L 11 KA 7/16 B ER -, alle in juris).