Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 525/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 13.02.2012 - S 10 AS 2543/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 525/12
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - L 19 AS 1393/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Der Antragsteller hat auch - bescheinigt durch das im Verfahren vorgelegte Dokument nach § 5 des FreizügG/EU (vgl. zur Annahme einer Rechtswirkung dieses Dokuments Urteil des BSG vom 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R) - seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II; vgl. BSG Urteil vom 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R = juris Rn 17 m.w.N.; vgl zur differenzierten Sicht bei Bürgern der neuen EU- Staaten Bulgarien und Rumänien Beschluss des Senats vom 22.06.2012 - L19 AS 845/12 B ER, zur Begriffsauslegung im Übrigen Urteil des Senats vom 27.08.2012 - L 19 AS 525/12). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - L 6 AS 327/12
Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach SGB II als Zuschuss an Studierende
Kann die Ausbildung wegen in der Person des Antragstellers liegender Gründe (vgl. etwa § 7 Abs. 2 und Abs. 3; § 15 a BAföG) nicht gefördert werden, würden Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II dazu führen, das Fördersystem des BAföG zu unterlaufen und eine (versteckte) Ausbildungsförderung auf breiter Ebene zu ermöglichen (vgl. etwa BSG Urteile vom 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R - juris RdNr 14, 20; vom 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R - juris RdNr 14 ff; LSG NRW Beschlüsse vom 14.04.2011 - L 6 AS 1595/10 B ER -, vom 27.08.2012 - L 19 AS 525/12 -).Dann beruhte der Ausschluss von Leistungen des BAföG aber auf nicht die Förderung dem Grunde nach betreffenden Gründen (vgl, dazu auch LSG NRW Urteil vom 27.08.2012 - L 19 AS 525/12 - juris RdNr 56 ff. und RdNr 85 mwN zum Ausschluss der Förderung nach dem BAföG wegen des persönlichen Entschlusses, ein grundsätzlich förderfähiges Vollzeitstudium im außereuropäischen Ausland zu betreiben, wodurch das Studium individuell im konkreten Fall nicht förderungsfähig wurde).
- SG Aachen, 24.01.2017 - S 11 AS 913/15
Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II wegen des Vorliegens eines nach dem …
§ 7 Abs. 5 SGB II gebietet insoweit eine abstrakte Betrachtungsweise des Begriffs der abstrakten Förderungsfähigkeit nach dem BAföG (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2012 - L 19 AS 525/12 = juris Rn. 59 ff.).So hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 27.08.2012 - L 19 AS 525/12 = juris Rn. 60 ff.) ausgeführt: "Der Ausschlussregelung des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II liegt die Erwägung zugrunde, dass bereits die Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder eine Förderung gemäß §§ 60 bis 62 SGB III auch die Kosten des Lebensunterhalts umfasst und die Grundsicherung nach dem SGB II nicht dazu dienen soll, durch Sicherstellung des allgemeinen Lebensunterhalts das Betreiben einer dem Grunde nach anderweitig förderungsfähigen Ausbildung zu ermöglichen.
- SG Aachen, 05.02.2014 - S 11 AS 173/13
Berücksichtigung von Einkünften bei der Bewilligung von Grundsicherung für …
§ 7 Abs. 5 SGB II gebietet insoweit eine abstrakte Betrachtungsweise des Begriffs der abstrakten Förderungsfähigkeit nach dem BAföG (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2012 - L 19 AS 525/12 = juris Rn. 59 ff.).So hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 27.08.2012 - L 19 AS 525/12 = juris Rn. 60 ff.) ausgeführt: "Der Ausschlussregelung des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II liegt die Erwägung zugrunde, dass bereits die Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder eine Förderung gemäß §§ 60 bis 62 SGB III auch die Kosten des Lebensunterhalts umfasst und die Grundsicherung nach dem SGB II nicht dazu dienen soll, durch Sicherstellung des allgemeinen Lebensunterhalts das Betreiben einer dem Grunde nach anderweitig förderungsfähigen Ausbildung zu ermöglichen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 Allein die Bekundung, dass die Familie nach einer Heirat der Antragstellerin zu 1) beabsichtigt, in die Bundesrepublik wieder einzureisen, ist nicht ausreichend, um nur eine zeitweise Unterbrechung des Aufenthalts der beiden Antragsteller in der Bundesrepublik anzunehmen (vgl. hierzu LSG NRW Urteil vom 27.08.2012 L 19 AS 525/12 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
- LSG Baden-Württemberg, 11.12.2018 - L 9 AS 505/15 Kann die Ausbildung wegen in der Person des Antragstellers liegender Gründe (vgl. etwa § 7 Abs. 2 und Abs. 3; § 15a BAföG) nicht gefördert werden, würden Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II dazu führen, das Fördersystem des BAföG zu unterlaufen und eine (versteckte) Ausbildungsförderung auf breiter Ebene ermöglichen (vgl. BSG, Urteile vom 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R - vom 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R - Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 14.04.2011 - L 6 AS 1595/10 B ER -, vom 27.08.2012 - L 19 AS 525/12 -, Juris).