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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09 (https://dejure.org/2010,18528)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.2010 - L 8 R 181/09 (https://dejure.org/2010,18528)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - L 8 R 181/09 (https://dejure.org/2010,18528)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09
    Auf die Frage, ob die Verjährung von Beitragsansprüchen von Amts wegen zu beachten ist, kommt es danach nicht an (vgl. zum Problem BSG, Urteil vom 13.8.1996, 12 RK 76/94, SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 m.w.N.).

    Ob die Beitragsforderung der Beklagten gegen die Klägerin noch durchsetzbar ist, richtet sich dabei allein nach dem Innenverhältnis zwischen der Klägerin als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Dienstherrin des inzwischen verstorbenen Versicherten (Beitragsschuldnerin) einerseits und der Beklagten als Rentenversicherungsträger (Beitragsgläubiger) andererseits (BSG, Urteil v. 31.1.2008, B 13 R 27/07 R, SozR 4-2600 § 281 Nr. 1; BSG, Urteil v. 13.8.1996, 12 RK 76/94, SozR 3-2400 § 25 Nr. 6; juris-Rdnr. 26).

    Auch besteht eine gewisse Absicherung des Versicherten durch Vorschriften, nach denen eine Beitragszahlung fingiert oder vermutet wird (§ 119 Abs. 6 AVG, § 1397 Abs. 6 RVO, § 203 Abs. 2 SGB VI; § 145 AVG; § 1423 RVO; § 199, 203 Abs. 1 § 286 SGB VI; BSG, Urteil vom. 13.8.1996, a.a.O.).

    Schließlich hätte der Versicherte nach dem bis zum 31.12.1988 geltenden Recht die vollen Beiträge an Stelle des Arbeitgebers selbst zahlen können (BSG, Urteil vom 13.8.1996, a.a.O.).

    Insoweit stellt der 13. Senat des LSG NRW unzulässiger Weise auf das Verhältnis des ehemaligen Beamten zum Dienstherren ab und nicht auf das Verhältnis von Beitragsschuldner zum Beitragsgläubiger (BSG, Urteil v. 31.1.2008, a.a.O.; BSG, Urteil v. 13.8.1996, a.a.O.).

    Insoweit verweist der Senat auch auf das Urteil des BSG vom 13.8.1996 (a.a.O.).

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R

    Unversorgtes Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis - Feststellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09
    Mit Bezug auf das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 26.1.2008 (L 13 R 117/05) und das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.1.2008 (B 13 R 27/07 R) vertrat die Beklagte die Ansicht, dass die Erhebung der Verjährungseinrede in Bezug auf die Nachversicherungsbeiträge durch den ehemaligen Dienstherren gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße, ferner unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht aus dem Beamtenverhältnis eine unzulässige Rechtsausübung darstelle und daher nicht erhoben werden dürfe oder jedenfalls unbeachtlich sei.

    Ob die Beitragsforderung der Beklagten gegen die Klägerin noch durchsetzbar ist, richtet sich dabei allein nach dem Innenverhältnis zwischen der Klägerin als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Dienstherrin des inzwischen verstorbenen Versicherten (Beitragsschuldnerin) einerseits und der Beklagten als Rentenversicherungsträger (Beitragsgläubiger) andererseits (BSG, Urteil v. 31.1.2008, B 13 R 27/07 R, SozR 4-2600 § 281 Nr. 1; BSG, Urteil v. 13.8.1996, 12 RK 76/94, SozR 3-2400 § 25 Nr. 6; juris-Rdnr. 26).

    Gegenüber eventuellen mittelbaren Wirkungen des Einwands ist der Versicherte bzw. ist die Beigeladene als dessen Rechstnachfolgerin zudem nicht schutzlos, weil er bzw. sie zumindest innerhalb der Verjährungsfristen den ehemaligen Arbeitgeber auf Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen können (BSG, Urteil v. 31.1.2008, a.a.O., juris-Rdnr. 30; BayVGH, Beschluss v. 13.2.2007, 14 ZB 06.3282, juris).

    Insoweit stellt der 13. Senat des LSG NRW unzulässiger Weise auf das Verhältnis des ehemaligen Beamten zum Dienstherren ab und nicht auf das Verhältnis von Beitragsschuldner zum Beitragsgläubiger (BSG, Urteil v. 31.1.2008, a.a.O.; BSG, Urteil v. 13.8.1996, a.a.O.).

    Vielmehr hat der 13. Senat des BSG zutreffend in seinem Urteil vom 31.1.2008 (a.a.O.) das Vorliegen einer solchen, rechtlich bindenden ständigen Rechtsprechung verneint.

    Das BSG weist in seinem Urteil vom 31.1.2008 (a.a.O.) insoweit zutreffend darauf hin, dass die Frage nach der Durchsetzbarkeit der Forderung noch im Verhältnis zwischen Versichertem einerseits und ehemaligen Dienstherrn andererseits zu klären ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09
    Mit Bezug auf das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 26.1.2008 (L 13 R 117/05) und das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.1.2008 (B 13 R 27/07 R) vertrat die Beklagte die Ansicht, dass die Erhebung der Verjährungseinrede in Bezug auf die Nachversicherungsbeiträge durch den ehemaligen Dienstherren gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße, ferner unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht aus dem Beamtenverhältnis eine unzulässige Rechtsausübung darstelle und daher nicht erhoben werden dürfe oder jedenfalls unbeachtlich sei.

    Nicht gefolgt werden kann daher auch der anderslautenden Auffassung des 13. Senats des LSG NRW (Urteil v. 26.1.2007, L 13 R 117/05, juris-Rdnr. 42).

    Es ist auch nicht etwa so, dass ganz allgemein, d.h. unabhängig von etwaigen Nachwirkungen des ehemaligen Beamtenverhältnisses, der Nachversicherungsschuldner stets verpflichtet ist, den Nachversicherungsgläubiger über den Lauf der Verjährungsfrist zu belehren und dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtung dazu führt, dass der Schuldner - hier die Klägerin - sich auf die Verjährung des Anspruchs nicht berufen darf (so aber LSG NRW, Urteil v. 26.1.2007, a.a.O.).

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 107/95

    Aufschub einer Nachversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09
    Die Annahme, hierbei handele es sich im dreiseitigen Nachversicherungsverhältnis nach der ständigen Rechtsprechung des BSG um eine Hauptpflicht des ehemaligen Dienstherren gegenüber dem Rentenversicherungsträger als Beitragsgläubiger (das Urteil des BSG v. 29.7.1997, 4 RA 107/95, SozR 3-2600 § 8 Nr. 4, juris-Rdnr. 21 spricht nur in Bezug auf die tatsächliche Nachversicherung und Zahlung der entsprechenden Beiträge von einer Hauptpflicht, nicht - jedenfalls nicht ausdrücklich - in Bezug auf eine Information des Rentenversicherungsträger) geht fehl.
  • BGH, 16.06.1972 - I ZR 154/70

    Beginn der Verjährung unbefristeter Unterlassungsansprüche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09
    Die Verjährung dient dabei dem Rechtsfrieden und der Sicherheit des Rechtsverkehrs (BGH, Urteil v. 16.6.1972, I ZR 154/70, BGHZ 59, 72, 74).
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09
    Die Berufung auf die Verjährung wird daher grundsätzlich nur dann als unzulässige Rechtsausübung angesehen, wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der gesetzlichen Geltendmachung des Anspruches abgehalten hat (BGH, Urteil v. 21.1.1988, IX ZR 65/87, NJW 1988, 2245, 2247; BGH, Urteil v. 28.11.1984, VIII ZR 140/83, BGHZ 93, 64, 66; BAG, Urteil v. 4.11.1992, 5 AZR 75/92, juris).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09
    Vorliegend entsprach es zur Überzeugung des Senats und entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. etwa BSG 4.11.2002, B 13 RJ 19/01 R, SozR 3-5795 § 10d Nr. 1; BSG, Urteil v. 28.4.2004, B 6 KA 9/03 R, SozR 4-2500 § 98 Nr. 3) nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen der unterlegenen Beklagten aufzuerlegen, da der Beigeladene keine eigenen (erfolgreichen) Anträge gestellt hat.
  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09
    Dieser bedeutende Regelungszweck gebietet es, strenge Maßstäbe anzulegen und den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nur gegenüber wirklich groben, nicht hinnehmbaren Verstößen gegen Treu und Glauben durchgreifen zu lassen (BGH, Urteil v. 3.11.1988, IX ZR 203/87, BGH NJW-RR 1989, 215, 217).
  • BGH, 24.10.1984 - VIII ZR 140/83

    Erweiterung des Revisionsantrages nach Ablauf der Begründungsfrist; Zurückweisung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09
    Die Berufung auf die Verjährung wird daher grundsätzlich nur dann als unzulässige Rechtsausübung angesehen, wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der gesetzlichen Geltendmachung des Anspruches abgehalten hat (BGH, Urteil v. 21.1.1988, IX ZR 65/87, NJW 1988, 2245, 2247; BGH, Urteil v. 28.11.1984, VIII ZR 140/83, BGHZ 93, 64, 66; BAG, Urteil v. 4.11.1992, 5 AZR 75/92, juris).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92

    Festsetzung von Unfallversicherungsbeiträgen als versicherungspflichtiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09
    Wie das SG zutreffend feststellt, ist das Rechtsinstitut der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmissbrauchs eine aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), abgeleitete, der gesamten Rechtsordnung immanente Schranke, die auch im Bereich des Sozialrechts zu beachten ist (vgl. BSG, Urteil v. 9.12.1993, SozR 3-2200 § 543 Nr. 1, unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 19.5.1978, 8/3 RK 4/76, BSGE 46, 187, 189; BSG, Urteil v. 12.8.1987, 10 RKg 16/86, BSGE 62, 96; BSG, Urteil v. 24.3.1977, 10 RV 27/76, BSGE 43, 227).
  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 9/03 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - erstmalige Zulassung -

  • BAG, 04.11.1992 - 5 AZR 75/92

    Verjährung eines Anspruchs auf höhere Vergütung - Gleichbehandlung von

  • BSG, 12.08.1987 - 10 RKg 16/86

    Rechtsmißbrauch - Verjährung - Beratungspflicht - Herstellungsanspruch

  • BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76

    Rentenablehnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Endgültige Ablehnung - Fristablauf

  • BSG, 24.03.1977 - 10 RV 27/76
  • VGH Bayern, 13.02.2007 - 14 ZB 06.3282
  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Bei Verletzung dieser Pflicht bleibt dem Gläubiger sein Beitragsanspruch mit der Folge unbekannt, dass er zulasten der Versichertengemeinschaft von der Geltendmachung seines Anspruchs sowie von sonstigen verjährungshemmenden Handlungen abgehalten wird (vgl LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.1.2006 - L 3 R 3/05 - Juris RdNr 38; im Ergebnis ebenso, jedoch - zumindest auch - auf das beamtenrechtliche Fürsorgeverhältnis abstellend LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.1.2007 - L 13 R 117/05 - Juris RdNr 42 f; aA die Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 22.1.2010 - L 4 R 1764/09 - sowie vom 13.4.2011 - L 5 R 1663/10 - und des LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5.10.2010 - L 18 R 247/09 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenfalls aA LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.10.2010 - L 8 R 181/09 - Juris RdNr 29) .
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