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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16 (https://dejure.org/2016,50553)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.2016 - L 5 KR 491/16 (https://dejure.org/2016,50553)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - L 5 KR 491/16 (https://dejure.org/2016,50553)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Künstlersozialabgabe; Fernsehformate "Let's Dance" und "Dancing on Ice"; Mitwirkende eines Factual-Entertainment-Formats; Nachhaltige Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit; Aus mehreren Arbeitsgebieten zusammengesetzte gemischte Tätigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Künstlersozialabgabe; Fernsehformate "Let's Dance" und "Dancing on Ice"; Mitwirkende eines Factual-Entertainment-Formats; Nachhaltige Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit; Aus mehreren Arbeitsgebieten zusammengesetzte gemischte Tätigkeiten

  • rechtsportal.de

    SGB X § 44 ; KSVG § 25 Abs. 1 ; KSVG § 24 Abs. 1
    Künstlersozialabgabe

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16
    Die H. Produktion für Film und Fernsehen GmbH stellte am 27.8.2009 hinsichtlich der Bescheide vom 11.4.2008 und 9.4.2009 einen Antrag nach § 44 SGB X. Mit Schreiben vom 5.10.2009 teilte die Beklagte mit, zunächst den Ausgang des vor dem Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Verfahrens B 3 KS 4/08 R abwarten zu wollen.

    In seiner Entscheidung vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R), welche sich ausschließlich auf die prominenten Jurymitglieder der Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) bezogen habe, habe das BSG die Abgabepflicht damit begründet, dass die Jurymitglieder selbstständige Künstler oder Publizisten seien und die durch sie erbrachte Leistung als künstlerische anzuerkennen sei, da sie vertraglich zur eigenständigen Textgestaltung berechtigt und verpflichtet gewesen seien und ihre eigenschöpferischen Statements für den auf die Zielgruppe zugeschnittenen Unterhaltungswert gesorgt hätten.

    Ob es an seiner Rechtsauffassung festhält, hat das BSG in seiner Entscheidung vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R) offen gelassen.

    In seinem Urteil vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R) hat das BSG die Vergütung der DSDS-Juroren als abgabepflichtig angesehen.

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16
    Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Tätigkeitskataloge aus der Gründerzeit der KSV stammen und grundsätzlich nicht abschließend sein können (vgl. die Gesetzesmaterialien zum KSVG, BT-Drucks 8/3172, S. 21 und 9/26, S. 18; BSG, Urteil vom 25.11.2015 -B 3 KR 3/14 R-, 7.12.2006 -B 3 KR 11/06 R-; Finke/Brachmann/Nordhausen, KSVG, 4. Aufl. 2009, § 2 Rd.Nr. 9; Suhrenbrock in "Künstlersozialversicherung Teil 1", Seite 10) und dass "Tanz" im Sinne von "Tanzkunst" auch Tänzer, Tanzlehrer und Choreografen für die Bereiche Ballett, Theater, Film und Fernsehen umfasst (vgl. Finke/Brachmann/Nordhausen, a.a.O., § 2 Rd.Nr. 13).

    In seiner Entscheidung vom 25.11.2015 (a.a.O.) hat das BSG klargestellt, dass einzelne Tanzformen nicht von vorneherein der "Kunst" oder dem "Sport" zugeordnet werden können.

    Für die Abgrenzung von Sport und Kunst unter maßgeblicher Beachtung der Verkehrsauffassung hat es auf weitere Kriterien wie die Existenz von Regeln und Wertmaßstäben aus dem Bereich des Sports, auf die Art der Veranstaltung, den Veranstaltungsort sowie die Zugehörigkeit des Akteurs zu einschlägigen Interessengruppen, Vereinigungen etc. abgestellt (BSG, Urteil vom 25.11.2015 -B 3 KR 3/14 R-; Urteil vom 16.4.1998 - BSGE 82, 107, 112 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 65 - "Demonstrationssportler").

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 7/97 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Bemessungsgrundlage -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16
    Bei aus mehreren Arbeitsgebieten zusammengesetzten gemischten Tätigkeiten kann nur dann von einer künstlerischen Tätigkeit ausgegangen werden, wenn die künstlerischen Elemente das Gesamtbild der Tätigkeit prägen, die Kunst also den Schwerpunkt bildet (BSG, Urteil vom 1.10.2009 -B 3 KS 2/08 R und B 3 KS 3/08 R-, Urteil vom 26.1.2006 -B 3 KR 1/05 R-, BSGE 82, 107, 111 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S. 64; Finke/Brachmann/ Nordhausen a.a.O. § 2 Rd.Nr. 9).

    Für die Abgrenzung von Sport und Kunst unter maßgeblicher Beachtung der Verkehrsauffassung hat es auf weitere Kriterien wie die Existenz von Regeln und Wertmaßstäben aus dem Bereich des Sports, auf die Art der Veranstaltung, den Veranstaltungsort sowie die Zugehörigkeit des Akteurs zu einschlägigen Interessengruppen, Vereinigungen etc. abgestellt (BSG, Urteil vom 25.11.2015 -B 3 KR 3/14 R-; Urteil vom 16.4.1998 - BSGE 82, 107, 112 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 65 - "Demonstrationssportler").

  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 11/06 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft - Tanzlehrerin für Tango

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16
    Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Tätigkeitskataloge aus der Gründerzeit der KSV stammen und grundsätzlich nicht abschließend sein können (vgl. die Gesetzesmaterialien zum KSVG, BT-Drucks 8/3172, S. 21 und 9/26, S. 18; BSG, Urteil vom 25.11.2015 -B 3 KR 3/14 R-, 7.12.2006 -B 3 KR 11/06 R-; Finke/Brachmann/Nordhausen, KSVG, 4. Aufl. 2009, § 2 Rd.Nr. 9; Suhrenbrock in "Künstlersozialversicherung Teil 1", Seite 10) und dass "Tanz" im Sinne von "Tanzkunst" auch Tänzer, Tanzlehrer und Choreografen für die Bereiche Ballett, Theater, Film und Fernsehen umfasst (vgl. Finke/Brachmann/Nordhausen, a.a.O., § 2 Rd.Nr. 13).

    Das BSG hat jedoch bei der Beantwortung der Frage, ob ein Tanz als Kunst oder als Breiten- oder Freizeitsport ausgeübt wird, die historische Entwicklung der Tanzform ebenso ins Auge gefasst wie die Frage, wer unterrichtet und wozu der Tanzunterricht schwerpunktmäßig befähigen soll; ob er eher als Grundlage einer ballettartigen Kunstausübung oder überwiegend der Ausübung von Breiten- bzw. Freizeitsport oder Tuniertanzsport dient (BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 10).

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 3/12 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - abgabepflichtiges Entgelt - Honorar

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16
    Das BSG habe zu dem Format "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" bereits explizit entschieden, dass es sich um Factual Entertainment handele und die an die Kandidaten geleisteten Honorare der Abgabepflicht unterlägen (BSG, Urteil vom 2.4.2014 - B 3 KS 3/12 -).

    Mit Urteil vom 2.4.2014 (B 3 KS 3/12 R) hat das BSG (neben anderen zu entscheidenden Rechtsfragen) ein Honorar eines Musikers i.H.v. 30.000 Euro für die Teilnahme bei "Ich bin ein Star -holt mich hier raus!" als KSA-pflichtig angesehen.

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KS 1/07 R

    Keine Künstlersozialabgabe auf Honorare von Profisportlern für die Mitwirkung in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 24.1.2008 (B 3 KS 1/07 R) daran festgehalten, dass die Künstlereigenschaft nur solchen Personen zukomme, die Kunst nicht nur einmalig, sondern so nachhaltig ausübten, dass sie als Wesensmerkmal der Person anzusehen sei.

    Ähnlich wie in dem Urteil vom 24.1.2008 (B 3 KS 1/07 R - Profiboxer) wird auch hier aus dem Sportler durch den einmaligen Auftritt bei "Let"s Dance" bzw. "Dancing on Ice" kein "Factual Entertainer", wobei hierbei sogar noch berücksichtigt werden muss, dass es sich bei den Kandidaten -anders als bei dem Profiboxer- noch nicht einmal um prominente Sportler handelt.

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 KR 12/97 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Kunst - künstlerischer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16
    Dieser Begriff ist deshalb aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung und der historischen Entwicklung zu erschließen (vgl. BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 Rd.Nr. 13 und BSGE 83, 160, 161 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 33 - jeweils m.w.N.; zum Kunstbegriff des Art. 5 GG vgl. BVerfGE 30, 173, 188 ff und 81, 108, 116; zur Zielrichtung des KSVG vgl. BT-Drucks 9/26, S 18 und BT-Drucks 8/3172, S 19 ff).

    Mit Urteil vom 26.11.1998 (B 3 KR 12/97 R) hat das BSG zu § 2 KSVG festgestellt, dass Berufsringer (Catcher, Wrestler), die einen Mix aus sportlicher, akrobatischer und schauspielerischer Tätigkeit zur Schau stellen, keine Unterhaltungskünstler oder Artisten i.S. des KSVG seien.

  • BSG, 28.08.1997 - 3 RK 13/96

    Abgabepflicht nach dem KSVG bei einmaliger Mitwirkung an Fernseh-Talkshows über

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16
    Denn das BSG habe in seinem Urteil vom 18.08.1997 (3 RK 13/96) ausgeführt, dass die eigenschöpferische Leistung im Einzelfall festzustellen sei und Praktikabilitätserwägungen der Beklagten hinsichtlich der Abgabenerhebung nicht entscheidend seien, da die zu treffende Unterscheidung keine unzumutbaren Schwierigkeiten beinhalte.

    In seinem Urteil vom 28.8.1997 (3 RK 13/96) hat sich das BSG mit einem Abgabebescheid befasst, in dem Entgelte an Personen, die nur einmalig an Fernseh-Talkshows über Alltagsthemen oder besondere Lebensschicksale mitwirken, als abgabepflichtig nach dem KSGV angesehen wurden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16
    Neben den hier streitigen Formaten "Let"s Dance" und "Dancing on Ice" wurde das Verfahren betreffend des Formats "Unter Volldampf" unter dem Az.: L 5 KR 490/16 (Urteil vom 18.8.2016), des Formats "Kocharena" unter dem Az.: L 5 KR 489/16 und des Formats "Das perfekte Dinner" unter dem Az.: L 5 KR 72/15 (Urteil vom 27.10.2016) fortgeführt.

    Daher ist bei der Frage der Abgabepflicht von Mitwirkenden eines Factual-Entertainment-Formats im Einzelfall im ersten Schritt zu prüfen, ob der Mitwirkende entweder eine künstlerische Tätigkeit ausübt (z.B. Musizieren) oder wesentlich zur Unterhaltung beiträgt und im zweiten Schritt, ob er diese Tätigkeit so nachhaltig ausübt, dass sie als Wesensmerkmal seiner Person anzusehen ist (siehe Urteile des erkennenden Senats vom 18.8.2016 - L 5 KR 490/16- und vom 27.10.2016 - L 5 KR 72/15).

  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht eines Tanz- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16
    Bei aus mehreren Arbeitsgebieten zusammengesetzten gemischten Tätigkeiten kann nur dann von einer künstlerischen Tätigkeit ausgegangen werden, wenn die künstlerischen Elemente das Gesamtbild der Tätigkeit prägen, die Kunst also den Schwerpunkt bildet (BSG, Urteil vom 1.10.2009 -B 3 KS 2/08 R und B 3 KS 3/08 R-, Urteil vom 26.1.2006 -B 3 KR 1/05 R-, BSGE 82, 107, 111 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S. 64; Finke/Brachmann/ Nordhausen a.a.O. § 2 Rd.Nr. 9).
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 1/05 R

    Künstlersozialversicherung - keine Versicherungspflicht eines mit der Planung und

  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 2/08 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Musikgarten-Lehrerin -

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KS 2/07 R

    Künstlersozialversicherung - Tätigkeit mit Schwerpunkt auf dem Einsatz

  • LSG Bayern, 30.09.2015 - L 2 P 22/13

    UN Behindertenrechtskonvention und SGB XI

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Werbung - Werbeunternehmen -

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 17/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmensübergang - Unternehmenskauf -

  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R

    Künstlersozialversicherung - Publizist - keine Versicherungspflicht einer

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