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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - L 18 R 124/06   

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https://dejure.org/2007,47147
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - L 18 R 124/06 (https://dejure.org/2007,47147)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.11.2007 - L 18 R 124/06 (https://dejure.org/2007,47147)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. November 2007 - L 18 R 124/06 (https://dejure.org/2007,47147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zuständiger Leistungsträger - Krankengeld während einer stufenweisen Wiedereingliederung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - L 18 R 124/06
    Die Regelung des § 14 Abs. 4 SGB 9 lässt grundsätzlich die Erstattungsregelungen der §§ 102 ff SGB 10 unberührt, verdrängt sie nur teilweise und begründet im Zusammenspiel mit § 14 Abs. 1 und 2 SGB 9 eine nachrangige Zuständigkeit (vgl BSG vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R = USK 2007-42).

    Denn § 14 Abs. 4 SGB IX lässt grundsätzlich die Erstattungsregelungen der §§ 102 ff SGB X unberührt, verdrängt sie nur teilweise und begründet im Zusammenspiel mit § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX eine nachrangige Zuständigkeit (so BSG Urteil vom 26.06.2007 B 1 KR 34/06 R - in Juris veröffentlicht).

    Die damit einhergehende Lastenverschiebung ohne Ausgleich würde die Grundlagen des gegliederten Sozialsystems in Frage stellen ( BSG vom 26.06.2007 aaO.).

    § 105 SGB X scheidet als Anspruchsgrundlage jedoch deshalb aus, weil bezogen auf den vorliegenden Fall und die besondere Situation, dass die Beteiligten angesichts der seit Langem ungeklärten Rechtslage (so Schreiben des AOK -Bundesverbandes vom 02.06.2003 an das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung) übereingekommen sind, dass die Klägerin 'vorleistet', § 102 SGB X Anwendung findet ( vgl. so etwa Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 26.06.2007, B 1 KR 34/06 R).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - L 18 R 124/06
    Nachdem sich in der Praxis der gesetzlichen Krankenkassen eine als 'Hamburger Modell' bezeichnete Form der Wiedereingliederung länger erkrankter Arbeitnehmer entwickelt hatte, ist der Gesetzgeber bei der Einführung des § 74 SGB V davon ausgegangen, dass eine stufenweise Wiederaufnahme der Beschäftigung während der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit 'für den Kranken hilfreich' - das heißt mit anderen Worten therapeutisch sinnvoll - sein kann (BT-Drucks 11/2237 S. 192 zu § 82 Entwurfsfassung).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - L 18 R 124/06
    § 14 SGB IX regelt ein Verfahren, durch das im Interesse behinderter Menschen ein Rehabilitationsträger rasch und ohne strikte Anbindung an seine 'Verbandszuständigkeit', also ungeachtet der Frage, ob er wirklich der richtige Schuldner ist, als für das Rehabilitationsverfahren im Einzelfall für den Bürger zuständiger Hoheitsträger festgesetzt wird, der über dessen Rechte auf Leistungen schnell und im Verhältnis zum Bürger abschließend entscheiden und ggf. bewilligte Ansprüche erfüllen muss ( vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 14.12.2006 Az. B 4 R 19/06 R).
  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - L 18 R 124/06
    Hauptanliegen des SGB IX war und ist es, die Koordination der Leistungen und die Kooperation der Leistungsträger durch wirksame Instrumente sicherzustellen (BT-Drucks 14/5074, S. 95).
  • SG Hannover, 02.04.2009 - S 2 KR 1208/03
    Abgesehen davon, ist gegen diese Auffassung der Rentenversicherungsträger zu Recht eingewandt worden, dass die dabei für eine Leistungspflicht vorausgesetzte Konstellation in der Praxis kaum vorstellbar sei, sodass für die Gewährung der stufenweisen Wiedereingliederung durch die Rentenversicherung praktisch kein Raum bleibe (vgl. Urteil des BSG vom 29. Januar 2008, B 5a/5 R 26/07 R, juris; so auch Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 27. November 2007, L 18 R 124/06; juris Rn. 34 f.).
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