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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 2 KN 212/09 U   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 2 KN 212/09 U (https://dejure.org/2010,9010)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.2010 - L 2 KN 212/09 U (https://dejure.org/2010,9010)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - L 2 KN 212/09 U (https://dejure.org/2010,9010)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Antrags eines Versicherten auf gutachterliche Anhörung eines bestimmten Arztes zur Beurteilung der Folgen eines Arbeitsunfalls aufgrund der verspäteten Einzahlung eines Kostenvorschusses

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sozialgerichtsverfahren - Kostenvorschuss für Gutachten nach § 109 SGG - grundsätzlich Frist von 6 Wochen angemessen - fragliche Verzögerung des Rechtsstreits durch Fristversäumung - Grundsatz des fairen Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 2 KN 212/09
    Die Verfahrensgestaltung steht damit nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel (vgl. dazu BVerfG Beschluss vom 02.03.1993, 1 BvR 249/92, BVerfGE 88, 118, 124, 126) und lässt in der konkreten Situation eine Rücksichtnahme auf Rechte des Klägers vermissen (vgl. dazu BVerfG Beschluss vom 26.04.1988, 1 BvR 669/87, 1 BvR 686/87, 1 BvR 687/87, BVerfGE 78, 123, 126).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - L 2 KN 103/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 2 KN 212/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Kläger für die Zahlung des Kostenvorschusses eines Dritten (Rechtsschutzversicherung) bedient (vgl. Urteil des Senats vom 27.11.2008, L 2 KN 103/08).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 2 KN 212/09
    Die Verfahrensgestaltung steht damit nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel (vgl. dazu BVerfG Beschluss vom 02.03.1993, 1 BvR 249/92, BVerfGE 88, 118, 124, 126) und lässt in der konkreten Situation eine Rücksichtnahme auf Rechte des Klägers vermissen (vgl. dazu BVerfG Beschluss vom 26.04.1988, 1 BvR 669/87, 1 BvR 686/87, 1 BvR 687/87, BVerfGE 78, 123, 126).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 118/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prozeßgrundrechts auf faires Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 2 KN 212/09
    Formale Strenge darf im Prozess nicht ohne erkennbar schutzwürdigen Zweck praktiziert werden (BSG Urteil vom 28.11.1996, 7 RAr 118/95, SozR 3-1500 § 158 Nr. 2).
  • BSG, 03.03.1999 - B 9 VJ 1/98 B

    Befragung des Sachverständigen durch Verfahrensbeteiligte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 2 KN 212/09
    Dies ist bei rechtskundig vertretenen Beteiligten regelmäßig dann an anzunehmen, wenn in der letzten mündlichen Verhandlung nur noch ein Sachantrag gestellt und der Beweisantrag nicht wenigsten hilfsweise wiederholt wird (BSG Beschluss vom 03.03.1999, B 9 VJ 1/98 B, SGb 2000, 269).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2006 - L 1 B 6/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 2 KN 212/09
    Dabei kann dahin stehen, ob mit Verfügung vom 29.12.2008 wirksam eine richterliche Frist (vgl. § 65 SGG) gesetzt worden ist, deren Überschreitung zur Zurückweisung eines Antrags nach § 109 SGG berechtigte, obwohl diese Verfügung nicht zugestellt worden ist (§ 63 Abs. 1 SGG, vgl. im Übrigen: Keller in Meyer-Ladewig, SGG, Kommentar, 9. Auflage 2008, § 63 Rdnr. 3, § 109 Rdnr. 11; LSG NRW, Beschluss vom 09.05.2006, L 1 B 6/06 AL).
  • LSG Hessen, 04.05.2011 - L 6 AL 86/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Antrags nach § 109 SGG -

    Die Frage, welche Mindestfrist - auch im Hinblick auf die Einzahlung eines Kostenvorschusses - als angemessen anzusehen ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. u.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2010, L 2 KN 212/09: 6 Wochen; Urteil vom 30. April 2009, L 2 KN 253/08: Einzelfallentscheidung; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. August 2008, L 1 R 303/08: 4 Wochen).

    Die fehlerhafte Ablehnung eines solchen Antrages ist auch grundsätzlich als Verfahrensmangel im Sinne des § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG anzusehen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 28. Januar 2010 a.a.O.; 10. Juni 2009, L 2 KN 98/09; 30. April 2009 a.a.O.; 27. November 2008, L 2 KN 103/08; 8. Februar 2007, L 2 KN 236/06; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. August 2008 a.a.O.), weil eine das Verfahren regelnde Vorschrift auf dem Weg zu einer Sachentscheidung betroffen ist.

    Angesichts dessen bedurfte es einer Wiederholung des Antrages in der mündlichen Verhandlung nicht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2010 a.a.O. m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2015 - L 8 U 2996/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines beantragten Gutachtens nach § 109

    Nachdem der Senat mit Schreiben vom 18.03.2015 den Klägervertreter davon in Kenntnis gesetzt hatte, dass weiterhin beabsichtigt sei, nach § 153 Abs. 4 SGG zu entscheiden, hat der Klägervertreter mit Schreiben vom 24.03.2015 angeregt, die Revision zuzulassen und mit weiterem Schreiben vom 24.03.2015 unter Übersendung eines Urteils des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2010 - L 2 KN 212/09 U - eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens geltend gemacht (Bl. 50 R, 51, 52 der Senatsakte).

    Das LSG Nordrhein-Westfalen geht in der vom Klägervertreter zitierten Entscheidung vom 28.01.2010 ( - L 2 KN 212/09 U - juris) davon aus, dass grundsätzlich eine Frist von 6 Wochen noch als angemessen angesehen werden kann.

  • LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 208/17

    Zurückverweisung, Gerichtsbescheid, Heilbehandlung

    Denn eine Verzögerung im Sinne des § 109 Abs. 2 SGG setzt in jedem Falle voraus, dass sich wegen der Beweisaufnahme nach § 109 SGG der durch eine erfolgte oder bevorstehende Terminierung bereits ins Auge gefasste Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung verschieben würde (LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2010, L 2 KN 212/09 U), wobei denknotwendig auf den Zeitpunkt der (nachgeholten) Mitwirkungshandlung, hier also auf die Benennung des K am 30.03.2017, abzustellen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2018 - L 17 U 442/16

    Rentengewährung nach einem Arbeitsunfall

    Eine Verzögerung tritt nämlich auch dann ein, wenn sich wegen der Beweisaufnahme nach § 109 Abs. 1 SGG der durch die bereits erfolgte oder erkennbar bevorstehende Terminierung bereits ins Auge gefasste Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung verschieben würde (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2016 - L 6 VG 5048/15 - in sozialgerichtsbarkeit.de; Keller, a.a.O., § 109 Rn. 11; wohl auch Kühl, a.a.O., Rn 13; zu eng - nur bei schon erfolgter Terminierung - LSG NRW, Urteile vom 30.04.2009 und 28.01.2010 - L 2 KN 253/08, L 2 KN 212/09 U - sozialgerichtsbarkeit.de).
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