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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 109/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 109/13 (https://dejure.org/2015,16319)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.2015 - L 11 KA 109/13 (https://dejure.org/2015,16319)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - L 11 KA 109/13 (https://dejure.org/2015,16319)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Erteilung einer Institutsermächtigung für eine Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie; Allgemeine Feststellungsklage mit dem Ziel der Feststellung einer Ermächtigung nach § 118 Abs. 2 SGB V nach Ablehnung einer Ermächtigung durch den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über die Erteilung einer Institutsermächtigung für eine Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 109/13
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe im Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R - festgestellt, dass auch Einrichtungen, die nur teilstationäre Krankenhausbehandlung durchführten, nach dieser Bestimmung zu ermächtigen seien.

    Auch aus dem Urteil des BSG vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R - könne die Klägerin keine Rechte herleiten.

    Die von der Klägerin geführte Tagesklinik erfülle eindeutig die Anforderungen, die nach dem Urteil des BSG vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R - an ein "Krankenhaus" zu stellen seien.

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 109/13
    Solange die sachlich zuständige Ausgangsbehörde nicht über den erhobenen Feststellungsantrag entschieden hat, besteht (außer bei rechtswidriger Untätigkeit der Behörde) kein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Feststellung (BSG, Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R - LSG Hessen, Urteil vom 25.03.2014 - L 3 U 14/12 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 288/12

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 109/13
    Das nach § 55 Abs. 1 SGG erforderliche berechtigte Interesse als besonderes Rechtsschutzbedürfnis kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art sein, wobei der Kläger sein berechtigtes Feststellungsinteresse durch entsprechenden Tatsachenvortrag substantiiert darlegen muss, ohne dass große Anforderungen an die Substantiierungspflicht zu stellen sind (BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R - Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.06.2014 - L 9 AL 288/12 - m.w.N.).
  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12

    Fachschule als berufsbildende Schule gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 c RVO (§ 2 Abs. 1

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 109/13
    Solange die sachlich zuständige Ausgangsbehörde nicht über den erhobenen Feststellungsantrag entschieden hat, besteht (außer bei rechtswidriger Untätigkeit der Behörde) kein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Feststellung (BSG, Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R - LSG Hessen, Urteil vom 25.03.2014 - L 3 U 14/12 -).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 109/13
    Das nach § 55 Abs. 1 SGG erforderliche berechtigte Interesse als besonderes Rechtsschutzbedürfnis kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art sein, wobei der Kläger sein berechtigtes Feststellungsinteresse durch entsprechenden Tatsachenvortrag substantiiert darlegen muss, ohne dass große Anforderungen an die Substantiierungspflicht zu stellen sind (BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R - Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.06.2014 - L 9 AL 288/12 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 109/13
    Soweit das Verfahren die Streitgegenstände § 118 Abs. 1 SGB V und § 31 Abs. 1 Ärzte-ZV anlangt, wird es unter dem Aktenzeichen L 11 KA 15/15 fortgeführt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 38/14

    Krankenversicherung; Ermächtigung für eine Institutsambulanz; Besonderes

    Es fehlt das Feststellungsinteresse (Senat, Urteil vom 28.01.2015 - L 11 KA 109/13 -).

    Das nach § 55 Abs. 1 SGG erforderliche berechtigte Interesse kann als besonderes Rechtsschutzbedürfnis rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art sein, wobei die Klägerin ihr berechtigtes Feststellungsinteresse durch entsprechenden Tatsachenvortrag substantiiert darlegen muss, ohne dass große Anforderungen an die Substantiierungspflicht zu stellen sind (BSG, Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R - Senat, Urteil vom 28.01.2015 - L 11 KA 109/13 - m.w.N.).

    Sonst wäre die Klage bei Klageerhebung zunächst mangels Feststellungsinteresses unzulässig und würde erst durch die u.U. nicht einmal notwendige Beiladung eines oder mehrerer Dritter zulässig (Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, 2014, § 55 Rdn. 15a; Senat, Urteil vom 28.01.2015 - L 11 KA 109/13 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.06.1997 - 8 C 23/96 - m.z.w.N.).

    Die Ermächtigung besteht vielmehr kraft Gesetzes (Köhler-Hohmann in: jurisPK-SGB V, 2. Auflage, 2012, § 118 Rdn. 30; Hess in: Kasseler Kommentar, SGB V, 84. Ergänzungslieferung, 2014, § 118 Rdn. 6; Bogan in: BeckOK-SGB V, Stand 01.03.2015, § 118 Rdn. 16; Hencke in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung, SGB V, Stand Juli 2014, § 118 Rdn. 6; Becker in: Becker/Kingreen, SGB V, 4. Auflage, 2014, § 118 Rdn. 8; Senat, Urteil vom 28.01.2015 - L 11 KA 109/13 -).

    Dies verleiht der Klägerin jedoch kein Feststellungsinteresse gegenüber dem Beklagten (Senat, Urteil vom 28.01.2015 - L 11 KA 109/13 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15

    Erteilung einer Institutsermächtigung für eine Tagesklinik für Kinder- und

    Soweit es den Streitgegenstand "Ermächtigung nach § 118 Abs. 2 SGB V" anbelangt, hat er auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 07.10.2013 abgeändert und den (Haupt-) Klageantrag abgewiesen (Senat, Urteil vom 28.01.2015 - L 11 KA 109/13 -).

    Diese Entscheidung ist durch das Urteil des Senats vom 28.01.2015 - L 11 KA 109/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen worden, so dass nunmehr über den verbliebenen (Hilfs-) Antrag zu entscheiden ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 70/17

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

    Sei zwischen den Krankenkassen bzw. dem Beigeladenen zu 7) und dem Kläger jedoch streitig, ob die von dem Kläger betriebenen Tageskliniken von der erteilten Institutsermächtigung umfasst sind und der Kläger berechtigt ist, dort erbrachte Leistungen abzurechnen, sei für die Feststellung der Reichweite der Ermächtigung die Beigeladene zu 7) sachlich zuständig (unter Hinweis auf Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2015 - L 11 KA 109/13).

    bb) Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen Entscheidungen vom 31. Mai 2017 (L 11 KA 38/14 - KHE 2017/58) bzw. 28. Januar 2015 (L 11 KA 109/13 - juris), mit denen er Klagen auf Feststellung einer Ermächtigung nach § 118 Abs. 2 SGB V als unzulässig abgewiesen hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 44/17

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

    bb) Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen Entscheidungen vom 31. Mai 2017 (L 11 KA 38/14 - KHE 2017/58) bzw. 28. Januar 2015 (L 11 KA 109/13 - juris), mit denen er Klagen auf Feststellung einer Ermächtigung nach§ 118 Abs. 2 SGB V als unzulässig abgewiesen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 31/18

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

    bb) Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen Entscheidungen vom 31. Mai 2017 (L 11 KA 38/14 - KHE 2017/58) bzw. 28. Januar 2015 (L 11 KA 109/13 - juris), mit denen er Klagen auf Feststellung einer Ermächtigung nach § 118 Abs. 2 SGB V als unzulässig abgewiesen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 18/18
    bb) Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen Entscheidungen vom 31. Mai 2017 (L 11 KA 38/14 - KHE 2017/58) bzw. 28. Januar 2015 (L 11 KA 109/13 - juris), mit denen er Klagen auf Feststellung einer Ermächtigung nach § 118 Abs. 2 SGB V als unzulässig abgewiesen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 45/17

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

    bb) Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen Entscheidungen vom 31. Mai 2017 (L 11 KA 38/14 - KHE 2017/58) bzw. 28. Januar 2015 (L 11 KA 109/13 - juris), mit denen er Klagen auf Feststellung einer Ermächtigung nach§ 118 Abs. 2 SGB V als unzulässig abgewiesen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 32/18

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

    bb) Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen Entscheidungen vom 31. Mai 2017 (L 11 KA 38/14 - KHE 2017/58) bzw. 28. Januar 2015 (L 11 KA 109/13 - juris), mit denen er Klagen auf Feststellung einer Ermächtigung nach § 118 Abs. 2 SGB V als unzulässig abgewiesen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 46/17

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

    bb) Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen Entscheidungen vom 31. Mai 2017 (L 11 KA 38/14 - KHE 2017/58) bzw. 28. Januar 2015 (L 11 KA 109/13 - juris), mit denen er Klagen auf Feststellung einer Ermächtigung nach § 118 Abs. 2 SGB V als unzulässig abgewiesen hat.
  • SG Gelsenkirchen, 31.05.2017 - S 16 KA 4/15

    Ermächtigung der LWL-Klinik zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung in

    Bestehen seitens des Klägers oder der Krankenkassen hierüber Zweifel, so ist für die Feststellung, ob die in den Tageskliniken erbrachten Leistungen abgerechnet werden können, da diese von der Ermächtigung umfasst sind bzw. nicht umfasst sind, die Beigeladene zu 7) sachlich zuständig (vgl. zu dieser Problematik auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2015 - L 11 KA 109/13).
  • SG Gelsenkirchen, 28.01.2015 - S 16 KA 3/15
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