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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10 KR   

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https://dejure.org/2013,9544
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10 KR (https://dejure.org/2013,9544)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.02.2013 - L 5 KN 182/10 KR (https://dejure.org/2013,9544)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - L 5 KN 182/10 KR (https://dejure.org/2013,9544)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
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    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

    LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10

    Ranibizumab

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Ranibizumab

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - L 5 KR 330/11
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10
    Auch hinsichtlich der dem Versicherten für die ärztliche Behandlung entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 1.200,00 Euro besteht ein Erstattungsanspruch aus § 13 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. SGB V. Angesichts des Umstandes, dass die intravitreale Injektion nicht Gegenstand des EBM war, war die Beklagte außer Stande, dem Versicherten die Applikation von Lucentis, die als einzige Darreichungsform die intravitreale Injektion vorsieht, auf dem gesetzlichen vorgesehenen Weg als Sachleistung zu verschaffen (vgl. BSG, Urteil v. 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R, BSGE 88, 62, juris Rdn. 31 f.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.11.2012 - L 5 KR 330/11, juris Rdn. 22).

    Dr. M. für die einzelne Behandlung berechneten Kosten von 400, 00 Euro seien unangemessen hoch, zumal auch das BVA in einem Schreiben vom 18.08.2010 unter Bezugnahme auf eine Empfehlung des Bundesverbandes der Augenärzte ausgeführt hat, dass für die Abrechnung der intravitrealen Injektion die GOÄ-Ziffern A1383, 440 und 445 analog einer Vitrektomie in Betracht kämen (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.11.2012 - L 5 KR 330/11, juris Rdn. 25 f.).

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10
    Im Übrigen ist im Hinblick auf die Einschränkung des Anspruchs der Versicherten auf zugelassene Fertigarzneimittel Folgendes zu berücksichtigen: Fehlt es an wirksamen Regelungen in Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien zur Gewährleistung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Arzneimitteln, kann die Verordnung eines Fertigarzneimittels in Fällen wie dem vorliegenden nicht unter pauschaler Berufung auf das Wirtschaftlichkeitsgebot durch Krankenkassen im Wege des Verwaltungshandelns der Höhe nach beschränkt oder gänzlich ausgeschlossen werden (vgl. auch BSG, Urteil v. 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R = BSGE 94, 302, Rdn. 28 a.E.).

    Das BSG hat in einem Streitverfahren über die Verordnungsfähigkeit des Fertigarzneimittels Viagra® ebenfalls nicht beanstandet, dass dieses auf Privatrezept verordnet wurde (vgl. Urteil v. 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R = BSGE 94, 302).

  • OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09

    Unlauterer Wettbewerb: Zulassungspflicht für die Auseinzelung von Fertigspritzen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10
    Schließlich sei zu berücksichtigen, dass auch das Oberlandesgericht (OLG) München (Urteil v. 06.05.2010 - 29 U 4316/09) in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit davon ausgegangen sei, dass es keinen Verstoß gegen die Zulassungspflicht für Arzneimittel darstelle, wenn ein Apotheker in seiner Apotheke aus einem zugelassenen Fertigarzneimittel Fertigspritzen auseinzele und an andere Apotheken weitergebe, sofern es sich um individuelle Zubereitungen für Patienten nach Rezeptur handele und das Abfüllen in unveränderter Form erfolge.

    Angesichts der obigen Überlegungen kommt es nicht auf die zwischen dem OLG München (Urteil v. 06.05.2010 - 29 U 4316/09) und dem Hanseatischen OLG (Urteil v. 24.02.2011 - 3 U 12/09) kontrovers diskutierte Frage, ob die Auseinzelung von Lucentis arzneimittelrechtlich zulässig ist, nicht an.

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10
    Auch hinsichtlich der dem Versicherten für die ärztliche Behandlung entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 1.200,00 Euro besteht ein Erstattungsanspruch aus § 13 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. SGB V. Angesichts des Umstandes, dass die intravitreale Injektion nicht Gegenstand des EBM war, war die Beklagte außer Stande, dem Versicherten die Applikation von Lucentis, die als einzige Darreichungsform die intravitreale Injektion vorsieht, auf dem gesetzlichen vorgesehenen Weg als Sachleistung zu verschaffen (vgl. BSG, Urteil v. 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R, BSGE 88, 62, juris Rdn. 31 f.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.11.2012 - L 5 KR 330/11, juris Rdn. 22).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10
    Der Anspruch auf Kostenerstattung reicht nicht weiter als ein entsprechender Naturalleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte und zukünftig zu beschaffende Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. nur BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 19 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10
    Der Anspruch auf Kostenerstattung nach dieser Regelung ist nur gegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. zum Ganzen: BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 Rdn. 25; E. Hauck in H. Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II, Bd. 1, 19. Aufl. Stand: 1.1.2012, § 13 SGB V Rdn. 233 ff.): Bestehen eines Primärleistungs(Naturalleistungs-)anspruchs des Versicherten und dessen rechtswidrige Nichterfüllung, Ablehnung der Naturalleistung durch die Krankenkasse, Selbstbeschaffung der entsprechenden Leistung durch den Versicherten, Ursachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung, Notwendigkeit der selbst beschafften Leistung und (rechtlich wirksame) Kostenbelastung durch die Selbstbeschaffung.
  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10
    Weiterer Einzelheiten wegen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakte sowie der beigezogenen Streitakte SG Köln - S 26 KN 24/09 KR ER - LSG NRW L 2 B 15/09 KN KR ER.
  • SG Köln, 02.07.2009 - S 26 KN 24/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10
    Weiterer Einzelheiten wegen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakte sowie der beigezogenen Streitakte SG Köln - S 26 KN 24/09 KR ER - LSG NRW L 2 B 15/09 KN KR ER.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10
    Es hat sich bei der Behandlung mit Lucentis auch nicht um eine i.S.d. § 135 Abs. 1 SGB V neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode gehandelt, bei der neben einer Arzneimittelzulassung auch eine positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V erforderlich war (vgl. BSG, Urteil v. 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R = BSGE 93, 236).
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10
    Vor dem Hintergrund, dass sich die - negativ vorgreifliche - Arzneimittelzulassung (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R = BSGE 107, 287 m.w.N.) von Lucentis ausschließlich auf den einmaligen Gebrauch beschränkt, handelt es sich bei dem von der Beklagten in dem angefochtenen Bescheid vorgesehenen Gebrauch um eine zulassungsüberschreitende Anwendung (Off-Label-Use).
  • OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 12/09

    Abfüllen von Fertigspritzen - Arzneimittelherstellung: Erfordernis zentraler

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