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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - L 2 AS 811/21 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - L 2 AS 811/21 B (https://dejure.org/2022,12992)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.03.2022 - L 2 AS 811/21 B (https://dejure.org/2022,12992)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. März 2022 - L 2 AS 811/21 B (https://dejure.org/2022,12992)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - L 2 AS 811/21
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 29.10.2021 zum Aktenzeichen L 2 AS 819/21 B im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 02.04.2014 zum Az. B 4 AS 27/13 R) entschieden hat, handelt es sich gebührenrechtlich um "dieselbe Angelegenheit" im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG, wenn mehrere Klagen gegen den an die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Bescheid über die endgültige Leistungsfestsetzung einerseits und andererseits gegen die deshalb an die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Bescheide über die Erstattung von zunächst vorläufig zu hoch bewilligten Leistungen für denselben Zeitraum erhoben werden.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie des Bundesgerichtshofs ist von derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG in der Regel auszugehen, wenn zwischen den weisungsgemäß erbrachten anwaltlichen Leistungen, also den verschiedenen Gegenständen, ein innerer Zusammenhang gegeben ist, also ein einheitlicher Auftrag und ein einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vorliegt (vgl. BGH Urteil vom 21.06.2011 - VI ZR 73/10 -, juris Rn. 10; BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R -, juris Rn. 15).

    Zwar sind hier Individualansprüche verschiedener Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft streitig, jedoch können auch mehrere Aufträge verschiedener Auftraggeber "dieselbe Angelegenheit" sein und zwar auch dann, wenn die Angelegenheit verschiedene Gegenstände und teilweise getrennte Prüfaufgaben betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014, a.a.O., juris Rn. 16).

  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - L 2 AS 811/21
    Fehle es an einem inneren Zusammenhang zwischen mehreren, an einen Adressaten gerichteten Verwaltungsakten, scheide schon aus diesem Grund die Annahme "derselben Angelegenheit" aus (BVerwG, Urteil vom 09.05.2000 - 11 C 1/99 -, juris Rn. 24).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2020 - L 13 AS 109/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Grundsatz der Identität

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - L 2 AS 811/21
    Streitig und sowohl für die Höhe der endgültigen Leistungsbewilligung als auch die der Erstattung relevant war allein die Höhe von Absatzbeträgen vom Einkommen gemäß § 11b SGB II. Es wurden keine unterschiedlichen Einwände gegen die jeweiligen Verwaltungsakte vorgetragen und es waren auch keine unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Besonderheiten, wie beispielsweise subjektive Aufhebungsvoraussetzungen im Rahmen von § 48 des Sozialgesetzbuches 10. Buch, zu prüfen (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.11.2020 - L 13 AS 109/18 B -, juris Rn. 30; Thüringer LSG, Beschluss vom 17.10.2018 - L 1 SF 263/18 B -, juris Rn. 23).
  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 73/10

    Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - L 2 AS 811/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie des Bundesgerichtshofs ist von derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG in der Regel auszugehen, wenn zwischen den weisungsgemäß erbrachten anwaltlichen Leistungen, also den verschiedenen Gegenständen, ein innerer Zusammenhang gegeben ist, also ein einheitlicher Auftrag und ein einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vorliegt (vgl. BGH Urteil vom 21.06.2011 - VI ZR 73/10 -, juris Rn. 10; BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R -, juris Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - L 2 AS 811/21
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 29.10.2021 zum Aktenzeichen L 2 AS 819/21 B im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 02.04.2014 zum Az. B 4 AS 27/13 R) entschieden hat, handelt es sich gebührenrechtlich um "dieselbe Angelegenheit" im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG, wenn mehrere Klagen gegen den an die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Bescheid über die endgültige Leistungsfestsetzung einerseits und andererseits gegen die deshalb an die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Bescheide über die Erstattung von zunächst vorläufig zu hoch bewilligten Leistungen für denselben Zeitraum erhoben werden.
  • LSG Thüringen, 17.10.2018 - L 1 SF 263/18

    Aus der Staatskasse dem Rechtsanwalt für zwei Parallelverfahren zu erstattende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - L 2 AS 811/21
    Streitig und sowohl für die Höhe der endgültigen Leistungsbewilligung als auch die der Erstattung relevant war allein die Höhe von Absatzbeträgen vom Einkommen gemäß § 11b SGB II. Es wurden keine unterschiedlichen Einwände gegen die jeweiligen Verwaltungsakte vorgetragen und es waren auch keine unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Besonderheiten, wie beispielsweise subjektive Aufhebungsvoraussetzungen im Rahmen von § 48 des Sozialgesetzbuches 10. Buch, zu prüfen (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.11.2020 - L 13 AS 109/18 B -, juris Rn. 30; Thüringer LSG, Beschluss vom 17.10.2018 - L 1 SF 263/18 B -, juris Rn. 23).
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