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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21 (https://dejure.org/2021,19084)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.04.2021 - L 12 SO 61/21 (https://dejure.org/2021,19084)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. April 2021 - L 12 SO 61/21 (https://dejure.org/2021,19084)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Kosten des Krankenhauses für eine stationäre Behandlung durch den Sozialhilfeträger als Nothelfer; Keine Klagebefugnis des Krankenhausträgers; Anforderungen an die Annahme der nach § 18 Abs. 1 SGB XII geforderten Kenntnis; Kein Anspruch des Krankenhausträgers ...

  • rechtsportal.de

    Übernahme der Kosten des Krankenhauses für eine stationäre Behandlung durch den Sozialhilfeträger als Nothelfer Keine Klagebefugnis des Krankenhausträgers Anforderungen an die Annahme der nach § 18 Abs. 1 SGB XII geforderten Kenntnis Kein Anspruch des Krankenhausträgers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (30)

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21
    Diese Regelung berücksichtigt, dass der Sozialhilfeanspruch höchstpersönlicher Art ist und deshalb die Forderung gegen den Sozialhilfeträger nicht übertragen werden kann; es handelt sich um ein uneingeschränktes gesetzliches Verbot, das absolut ist und keine Ausnahmen kennt (BSG Urteile vom 21.09.2017, B 8 SO 3/16 R, juris Rn. 18 f.; und B 8 SO 4/16 R, juris Rn. 14; zum AsylbLG vgl. BSG Urteil vom 30.10.2013, B 7 AY 2/12 R, juris Rn. 27).

    Wegen des höchstpersönlichen Charakters des primären Sozialhilfeanspruchs setzt eine Abtretung dann aber voraus, dass dieser bereits festgestellt ist (BSG a.a.O. B 8 SO 4/16 R, juris Rn. 15; B 7 AY 2/12 R, juris Rn. 28); ein Abtretungsempfänger kann die Feststellung des Anspruchs nicht selbst betreiben (Coseriu/Filges in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020, § 17 Rn. 28).

    Fälle, in denen ein Nothelfer sein Begehren auch auf vermeintlich abgetretene Rechte gestützt hat, hat im Übrigen auch das BSG als kostenprivilegiert behandelt (vgl. BSG Urteil vom 30.10.2013, B 7 AY 2/12 R, juris Rn. 32).

  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21
    bb) Die im Laufe des 28.01.2019 erlangte Kenntnis schließt einen Nothelferanspruch für den gesamten Tag, d.h. rückwirkend ab 00:00 Uhr, aus (LSG NRW Urteil vom 22.06.2017, L 9 SO 137/15, juris Rn. 44; nachgehend: BSG Beschluss vom 01.03.2018, B 8 SO 63/17 B, juris Rn. 7 f.; Waldhorst-Kahnau in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020, § 25 Rn. 28; Bieback in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Auflage 2020, § 25 Rn. 16, 47; ähnlich auch: LSG Hamburg Urteil vom 30.08.2018, L 4 SO 41/17, juris Rn. 25 f.).

    Besteht ein Anspruch der Hilfeberechtigten, sieht der Gesetzgeber auch dann keinen Raum für eine Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers auf Grundlage des § 25 SGB XII, wenn dieser die entstandenen Kosten letztlich deshalb nicht erhält, weil der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich nicht in Anspruch nimmt (so BSG Beschluss vom 01.03.2018, B 8 SO 63/17 B, juris Rn. 8; zum Ganzen auch bereits Senatsurteil vom 25.11.2020, a.a.O. Rn. 56 f.).

  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 3/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage des Vermieters eines Leistungsberechtigten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21
    Insbesondere handelt es sich bei dem Sozialhilfeanspruch der Patientin um ein höchstpersönliches Recht; das Abtretungsverbot trägt dem Umstand Rechnung, dass die Sozialhilfe ihren Zweck (§ 1 S. 1 SGB XII) nur erfüllen kann, wenn sie dem Bedürftigen zu Gute kommt und dem Zugriff Dritter entzogen ist (vgl. dazu BSG Urteil vom 21.09.2017, B 8 SO 3/16 R, juris Rn. 18).

    Diese Regelung berücksichtigt, dass der Sozialhilfeanspruch höchstpersönlicher Art ist und deshalb die Forderung gegen den Sozialhilfeträger nicht übertragen werden kann; es handelt sich um ein uneingeschränktes gesetzliches Verbot, das absolut ist und keine Ausnahmen kennt (BSG Urteile vom 21.09.2017, B 8 SO 3/16 R, juris Rn. 18 f.; und B 8 SO 4/16 R, juris Rn. 14; zum AsylbLG vgl. BSG Urteil vom 30.10.2013, B 7 AY 2/12 R, juris Rn. 27).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 12 SO 9/18
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21
    Ob eine Kenntnisnahme auch in den Fällen für den gesamten Tag wirkt, an dem ein Nothelfer den Sozialhilfeträger über einen Eilfall unterrichtet hat, wenn diese Unterrichtung nicht - wie hier - vor Dienstbeginn (vgl. dazu auch bereits Senatsurteil vom 25.11.2020, L 12 SO 9/18, juris Rn. 38 f., 50), sondern erst nach Dienstschluss des Sozialhilfeträgers erfolgt, also insbesondere in den späten Abendstunden, bedarf keiner Entscheidung.

    Besteht ein Anspruch der Hilfeberechtigten, sieht der Gesetzgeber auch dann keinen Raum für eine Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers auf Grundlage des § 25 SGB XII, wenn dieser die entstandenen Kosten letztlich deshalb nicht erhält, weil der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich nicht in Anspruch nimmt (so BSG Beschluss vom 01.03.2018, B 8 SO 63/17 B, juris Rn. 8; zum Ganzen auch bereits Senatsurteil vom 25.11.2020, a.a.O. Rn. 56 f.).

  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 4/16 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Tod des Pflegebedürftigen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21
    Diese Regelung berücksichtigt, dass der Sozialhilfeanspruch höchstpersönlicher Art ist und deshalb die Forderung gegen den Sozialhilfeträger nicht übertragen werden kann; es handelt sich um ein uneingeschränktes gesetzliches Verbot, das absolut ist und keine Ausnahmen kennt (BSG Urteile vom 21.09.2017, B 8 SO 3/16 R, juris Rn. 18 f.; und B 8 SO 4/16 R, juris Rn. 14; zum AsylbLG vgl. BSG Urteil vom 30.10.2013, B 7 AY 2/12 R, juris Rn. 27).

    Wegen des höchstpersönlichen Charakters des primären Sozialhilfeanspruchs setzt eine Abtretung dann aber voraus, dass dieser bereits festgestellt ist (BSG a.a.O. B 8 SO 4/16 R, juris Rn. 15; B 7 AY 2/12 R, juris Rn. 28); ein Abtretungsempfänger kann die Feststellung des Anspruchs nicht selbst betreiben (Coseriu/Filges in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020, § 17 Rn. 28).

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21
    Dies ist nicht der Fall, soweit die Klägerin einen eigenen Anspruch als Nothelferin geltend macht; eine Entscheidung hierüber greift nicht unmittelbar in die Rechtssphäre der Patientin ein (BSG Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 13/12 R, juris Rn. 12).

    Die Klägerin gehört in ihrer Eigenschaft als Nothelferin nach § 25 SGB XII zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG (vgl. BSG Beschluss vom 11.06.2008, B 8 SO 45/07 B, juris Rn. 9; sowie Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 13/12 R, juris Rn. 23).

  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Erstattung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21
    In Fällen wie dem vorliegenden handelt es sich nicht um eine echte objektive Klagehäufung, da es der Klägerin letztlich nur um ein Prozessziel geht (BSG Urteil vom 16.06.1994, 13 RJ 67/93, juris Rn. 16; vgl. auch Urteil vom 20.04.2016, B 8 SO 5/15 R, juris Rn. 9), namentlich die Zahlung von 1.999,98 Euro.

    Für die Annahme der Kenntnis ist es aber ausreichend (wenn auch erforderlich), dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder auf sonstige Weise erkennbar ist, damit der Sozialhilfeträger ggf. in die weitere Sachverhaltsaufklärung eintreten kann (BSG Urteile vom 20.04.2016, B 8 SO 5/15 R, juris Rn. 11; und vom 26.08.2008, B 8/9b SO 18/07 R, juris Rn. 23); die Kenntnis wird dabei durch die positive Kenntnis vom spezifischen Bedarfsfall vermittelt, nicht erst durch den konkreten finanziellen Bedarf (BSG Urteil vom 28.08.2018, B 8 SO 9/17 R, juris Rn. 18; jeweils m.w.N.).

  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

    Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21
    Steht aber ein unteilbarer Streitgegenstand zur Beurteilung (zur "unechten" alternativen Klagehäufung vgl. oben A) und ist einer der Beteiligten mit einem von mehreren geltend gemachten "Belangen" privilegiert, gilt für alle Beteiligten des betreffenden Rechtszugs einheitlich das Kostenregime der §§ 184 bis 195 SGG (vgl. BSG Urteil vom 19.06.2018, B 2 U 2/17 R, juris Rn. 30; a.A. für eine Eventualklagehäufung aber: BSG Beschluss vom 26.07.2006, B 3 KR 6/06 B, juris Rn. 12 f.; Urteil vom 26.09.2006, B 1 KR 1/06 R, juris Rn. 31).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21
    Jedenfalls dann, wenn ein Abtretungsverbot dahin auszulegen ist, dass ein Anspruch nicht durch einen Dritten geltend gemacht werden kann, ist eine diesen Anspruch betreffende Prozessführungsermächtigung unwirksam; ansonsten könnte das Abtretungsverbot durch sie unterlaufen werden (vgl. BGH Urteil vom 02.12.2003, VI ZR 243/02, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 225/06

    Gerichtliche Geltendmachung des Umgangsrechts eines Kindes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21
    Stets unzulässig ist eine gewillkürte Prozessstandschaft zudem, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, dass die Möglichkeit, seine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu im Widerspruch stünde (vgl. BGH Beschluss vom 14.05.2008, XII ZB 225/06, juris Rn. 13 m.w.N.; dazu auch Straßfeld a.a.O.).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

  • LSG Hamburg, 05.06.2019 - L 4 SO 11/17

    Erstattung von Aufwendungen Anderer in einem Eilfall nach dem SGB XII

  • BSG, 04.06.2007 - B 11a AL 153/06 B

    Beteiligteneigenschaft eines Leistungsempfängers im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Hamburg, 30.08.2018 - L 4 SO 41/17

    Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung

  • BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B

    Zulässigkeit einer kombinierten Kostenentscheidung nach § 193 SGG und § 197a SGG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 137/15

    Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung von Aufwendungen für eine stationäre

  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 1/12 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenschließung dient öffentlichem Interesse -

  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

  • BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 58/13 B

    Sozialhilfe - Nothilfe - kein Fortbestehen des Eilfalles bei Kenntnis des

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 90/80

    Schlechtwettergeld; Prozeßführungsbefugnis; Beiladung; Höhe des

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 10/18 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Aufrechnung gegenüber einer vom

  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R

    Übernahme von PKW-Reparaturkosten als Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93

    Befreiung von der Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten für eine Rente wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 390/22
    Mit Einverständnis der Beteiligten hat der Senat das Verfahren zum Ruhen gebracht, bis das Bundessozialgericht (BSG) über das Berufungsurteil des Senats vom 28.04.2021 (L 12 SO 61/21, Az. beim BSG: B 8 SO 2/21 R) entschieden haben würde, das einen ähnlichen Fall zwischen den Beteiligten betraf und in welchem der Senat die Berufung der Klägerin gegen das klageabweisende Urteil des SG zurückgewiesen hatte.

    Ob das Faxschreiben vom 03.04.2017 in der Folge von einem Mitarbeiter der Beklagten am selben Tag oder später "bearbeitet" worden ist, ist nicht entscheidend (BSG Urteil vom 06.10.2022, B 8 SO 2/21 R, Rn. 14, juris; vgl. auch vorangehend: Senatsurteil vom 28.04.2021, L 12 SO 61/21, Rn. 42, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 372/22
    Mit Einverständnis der Beteiligten hat der Senat das Verfahren zum Ruhen gebracht, bis das Bundessozialgericht (BSG) über das Berufungsurteil des Senats vom 28.04.2021 (L 12 SO 61/21, Az. beim BSG: B 8 SO 2/21 R) entschieden haben würde, das einen ähnlichen Fall zwischen den Beteiligten betraf und in welchem der Senat die Berufung der Klägerin gegen das klageabweisende Urteil des SG zurückgewiesen hatte.

    Damit ist die Mitteilung der Klägerin in den Empfangsbereich der Beklagten gelangt und diese hatte jedenfalls während des laufenden Dienstbetriebs an diesem Tag Kenntnis von der Notlage der Patientin und ihres Kindes im Sinne des § 18 Abs. 1 SGB XII. Ob das Faxschreiben in der Folge von einem Mitarbeiter der Beklagten am selben Tag "bearbeitet" worden ist, ist nicht entscheidend (BSG Urteil vom 06.10.2022, B 8 SO 2/21 R, Rn. 14, juris; vgl. auch vorangehend: Senatsurteil vom 28.04.2021, L 12 SO 61/21, Rn. 42, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 10 KR 487/22
    Die Streitwertfestsetzung des SG unterliegt daher der Aufhebung (§ 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 Gerichtskostengesetz ; LSG NRW, Urteil vom 28.04.2021 - L 12 SO 61/21, juris Rn. 50) .
  • LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 30/21

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs des Krankenhauses als sog. Nothelfer

    Denn eine gewillkürte Prozessstandschaft setzt grundsätzlich voraus, dass das geltend gemachte Recht übertragbar ist - was hier entsprechend den obigen Ausführungen gerade nicht der Fall ist (ausführlich zur Frage der Prozessstandschaft bei Nothelferfällen LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.4.2021 - L 12 SO 61/21, juris, Rn. 45).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 657/22
    Die Streitwertfestsetzung des SG unterliegt daher der Aufhebung (§ 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 Gerichtskostengesetz ; LSG NRW, Urteil vom 28.04.2021 - L 12 SO 61/21, juris Rn. 50) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2023 - L 8 AY 24/21

    Abtretungsverbot; Beiladung; Dolmetscherkosten; Fallpauschale;

    Die Kenntnis bildet somit die Zäsur für die unterschiedlichen Ansprüche (BSG, Urteil vom 12.12.2013, a.a.O.; Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R - juris Rn. 18; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.4.2021 - L 12 SO 61/21 - juris Rn. 38 ff.; LSG Hamburg, Urteil vom 15.8.2022 - L 4 AY 3/21 - juris Rn. 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 10 KR 459/22
    Die Streitwertfestsetzung des SG unterliegt daher der Aufhebung (§ 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 Gerichtskostengesetz ; LSG NRW, Urteil vom 28.04.2021 - L 12 SO 61/21, juris Rn. 50) .
  • LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 18/21

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs des Krankenhauses als sog. Nothelfer

    Denn eine gewillkürte Prozessstandschaft setzt grundsätzlich voraus, dass das geltend gemachte Recht übertragbar ist - was hier entsprechend den obigen Ausführungen gerade nicht der Fall ist (ausführlich zur Frage der Prozessstandschaft bei Nothelferfällen LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.4.2021 - L 12 SO 61/21, juris, Rn. 45).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2023 - L 9 SO 208/21
    Ein sachlicher Grund, Fälle, in denen ein Nothelfer Ansprüche des Hilfebedürftigen in Prozessstandschaft geltend zu machen versucht, insoweit anders zu behandeln, ist nicht ersichtlich (so bereits LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.04.2021 - L 12 SO 61/21 mwN, nachfolgend im Ergebnis bestätigend auch insoweit BSG Urteil vom 06.10.2022 - B 8 SO 2/21 R).
  • LSG Hamburg, 30.03.2023 - L 4 SO 33/22

    Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII ; Anordnung zur Unterbringung

    Denn eine gewillkürte Prozessstandschaft setzt grundsätzlich voraus, dass das geltend gemachte Recht übertragbar ist - was hier entsprechend den obigen Ausführungen gerade nicht der Fall ist (ausführlich zur Frage der Prozessstandschaft bei Nothelferfällen LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.4.2021 - L 12 SO 61/21, juris, Rn. 45).
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