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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 5 KR 594/14   

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https://dejure.org/2015,16329
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 5 KR 594/14 (https://dejure.org/2015,16329)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.05.2015 - L 5 KR 594/14 (https://dejure.org/2015,16329)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - L 5 KR 594/14 (https://dejure.org/2015,16329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Vergütung von Krankenhausleistungen; Auswirkungen des ruhenden Leistungsanspruchs eines beitragssäumigen Versicherten gegenüber der Krankenkasse auf das zwischen Krankenhaus und Krankenkasse bestehende Abrechnungsverhältnis; Keine Übernahme der Kosten für ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Vergütung von Krankenhausleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 24/01 R

    Revisionsverfahren - gleichzeitige Geltendmachung - Erstattungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 5 KR 594/14
    So habe das Bundessozialgericht (BSG) bereits mit Urteil vom 11.4.2002 (Aktenzeichen: B 3 KR 24/01) entschieden, dass auch die bestandskräftige Ablehnung einer Leistungen gegenüber dem Versicherten dem Vergütungsanspruch des Krankenhauses nicht entgegenstehe.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des BSG vom 11.4.2002 (B 3 KR 24/01 R, juris) und 17.5.2000 (B 3 KR 33/99 R, juris), in denen festgestellt wurde, dass der Krankenhausträger an eine bindende Ablehnung der Kostenübernahme gegenüber dem Versicherten mangels Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit qua Verwaltungsakt (selbst wenn er ihm gegenüber bekannt gegeben war) nicht gebunden ist.

    Soweit die höchstrichterliche Rechtsprechung dies damit begründet, dass einer Ausstrahlung der Bindungswirkung des Verwaltungsaktes auf das Abrechnungsverhältnis entgegenstehe, dass das Krankenhaus am Subordinationsverhältnis zwischen Krankenkasse und Versicherten selbst nicht beteiligt sei (Urteil vom 17.5.2000, a.a.O., Rn. 16; Urteil vom 11.4.2002, a.a.O., Rn. 24), lässt sich dies nicht als allgemeingültige These auf die hiesige Konstellation übertragen.

    Auf diesen Leistungsanspruch im Versicherungsverhältnis verzichtet indes auch das BSG nicht, wenn es ausdrücklich verlangt, dass bei dem Versicherten zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Krankenhaus die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen müssen (Urteil vom 17.5.2000, a.a.O., Rn. 16; Urteil vom 11.4.2002, a.a.O., Rn. 24).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 5 KR 594/14
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des BSG vom 11.4.2002 (B 3 KR 24/01 R, juris) und 17.5.2000 (B 3 KR 33/99 R, juris), in denen festgestellt wurde, dass der Krankenhausträger an eine bindende Ablehnung der Kostenübernahme gegenüber dem Versicherten mangels Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit qua Verwaltungsakt (selbst wenn er ihm gegenüber bekannt gegeben war) nicht gebunden ist.

    Soweit die höchstrichterliche Rechtsprechung dies damit begründet, dass einer Ausstrahlung der Bindungswirkung des Verwaltungsaktes auf das Abrechnungsverhältnis entgegenstehe, dass das Krankenhaus am Subordinationsverhältnis zwischen Krankenkasse und Versicherten selbst nicht beteiligt sei (Urteil vom 17.5.2000, a.a.O., Rn. 16; Urteil vom 11.4.2002, a.a.O., Rn. 24), lässt sich dies nicht als allgemeingültige These auf die hiesige Konstellation übertragen.

    Auf diesen Leistungsanspruch im Versicherungsverhältnis verzichtet indes auch das BSG nicht, wenn es ausdrücklich verlangt, dass bei dem Versicherten zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Krankenhaus die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen müssen (Urteil vom 17.5.2000, a.a.O., Rn. 16; Urteil vom 11.4.2002, a.a.O., Rn. 24).

  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 1/03 R

    Krankenhausbehandlung - Verbindlichkeit einer Kostenübernahmeerklärung - mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 5 KR 594/14
    Bei einer Kostenübernahmeverweigerung durch die Krankenkasse hat das Krankenhaus die Möglichkeit, den Patienten noch selbst zu Übernahme der Kosten zu verpflichten oder aber bei seinem finanziellen Unvermögen den Behandlungsfall dem Sozialamt anzuzeigen (vgl. BSG, Urteil vom 12.11.2003, B 3 KR 1/03 R, Rn. 27, juris).

    Zum anderen ist die Versichertenkarte als Versicherungsnachweis bei stationärer Krankenhausbehandlung nicht vorgesehen: § 15 Abs. 2 SGB V gilt nur für die ambulante Behandlung und § 291 Abs. 1 S. 3 SGB V erlaubt eine Verwendung der Krankenversichertenkarte insbesondere zu Zwecken der Datenverarbeitung nur im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den sonstigen Leistungserbringern (vgl. BSG, Urteil vom 12.11.2003, a.a.O., Rn. 25, juris).

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 5 KR 594/14
    Auch die Tatsache, dass der 31.5.2008 auf einen Samstag fiel, ist für die gesetzliche Fiktion des § 37 Abs. 2 SGB X ohne Bedeutung, weil sie keine Beschränkung des Fristendes auf Werktage enthält (vgl. BSG, Urteil vom 6.5.2010, B 14 AS 12/09 R, Rn. 11 ff. m.w.N., juris).
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 1/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Anspruch auf Vergütung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 5 KR 594/14
    Daher ist es bei objektiv ruhendem Leistungsanspruch auch unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur konsequent, wenn es bei dem allgemeinen krankenversicherungsrechtlichen Grundsatz bleibt, dass der Vergütungsanspruch des Krankenhauses mit dem Anspruch des Versicherten auf Krankenbehandlung korrespondiert (st. Rsprg. des BSG, zuletzt Urteil vom 1.7.2014, B 1 KR 1/13 R, Rn. 13 m.w.N., juris).
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 9/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung - mehrere in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 5 KR 594/14
    Die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung, wie hier, in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und - was zwischen den Beteiligten im Einzelnen nicht umstritten ist - im Sinne von § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (st. Rsprg. des BSG, vgl. zuletzt Urteil vom 21.4.2015, B 1 KR 9/15 R, Rn. 9 m.w.N., juris).
  • SG Nürnberg, 02.07.2020 - S 21 KR 303/19

    Krankenhausvergütung aufgrund elektronischer Gesundheitskarte

    Dem Ruhensbescheid kommt grundsätzlich unmittelbar Tatbestandswirkung zu, der auf das Abrechnungsverhältnis zwischen Krankenhaus und Krankenkasse durchgreift (vgl. dazu Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Mai 2015 - L 5 KR 594/14 -, Rn. 31, juris).

    Auf diesen Rechtsschein durfte die Klägerin vertrauen (entgegen Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Mai 2015 - L 5 KR 594/14 -, Rn. 31, juris).

    Die Drittbindung kann indes nicht gelten, wenn durch einen der beiden durch den Verwaltungsakt unmittelbar gebunden Beteiligten (hier die Krankenkasse) ein gegenteiliger Rechtsschein gegenüber dem Dritten gesetzt wird und dieser darauf vertrauen durfte (entgegen Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Mai 2015 - L 5 KR 594/14 -, Rn. 34, juris).

    Insoweit ist auch der Auffassung des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Mai 2015 - L 5 KR 594/14 -, Rn. 32 entgegenzutreten.

  • LSG Hamburg, 16.12.2021 - L 1 KR 10/21

    Eintritt der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in

    Die Vorschrift ist eng auszulegen und der Verweis von Satz 2 auf Satz 1 von § 16 Abs. 3a ist auch auf die Verfahrensregeln des KSVG zu erstrecken (so auch die überwiegende Meinung in der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung dazu: Noftz in Hauck/Noftz SGB V, § 16 Ruhen des Anspruchs, Rn. 64b ff, juris; Kingreen, in Becker/Kingreen, SGB V, 6. Aufl., § 16 Rn. 17; Peters in: KassKomm, § 16 Rn. 27; LSG Mecklenburg-Vorpommern, wonach der Ruhensbescheid konstitutiv für das Ruhen des Leistungsanspruches ist, Beschluss vom 25. November 2020 - L 6 KR 116/19 B PKH -, Rn. 16 juris; a.A. Wagner in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, § 16 Rn. 27; offenlassend: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Mai 2015 - L 5 KR 594/14 -, Rn. 31, juris).
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