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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 24/08   

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https://dejure.org/2008,22849
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 24/08 (https://dejure.org/2008,22849)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.07.2008 - L 20 SO 24/08 (https://dejure.org/2008,22849)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - L 20 SO 24/08 (https://dejure.org/2008,22849)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 22/06 R

    Sozialhilfe - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 24/08
    Das Verfahren hat zunächst aufgrund eines Beschlusses des Senats 07.05.2007 geruht, um die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) im Revisionsverfahren B 8/9b SO 22/06 R abzuwarten, in dem um die gleiche Rechtsfrage gestritten wurde.

    Denn für eine solche Weihnachtsbeihilfe fehlt für das Jahr 2005 - anders als für die Jahre zuvor und für das Folgejahr 2006 - eine Rechtsgrundlage (so schon Urteil des Senats vom 18.06.2007 - L 20 SO 3/07; a.A. BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 22/06 R).

    Dass durch den Wegfall der Weihnachtsbeihilfe 2005 das soziokulturelle Existenzminimum in jedem Einzelfall und damit i.S.d. BSG (Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 22/06) "typisierend" nicht mehr gewährleistet gewesen wäre, ist nicht anzunehmen.

    Die Revision ist wegen Abweichens vom Urteil des BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 22/06 R nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen.

  • SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 843/06

    Sozialhilfe - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - kein Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 24/08
    a) Der Wortlaut ("insbesondere") mag zwar eine Berücksichtigung weiterer Bedarfe (Grube, a.a.O., § 35 Rn. 5; SG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2006 - S 15 SO 843/06) und ggf. eine Weihnachtsbeihilfe nicht von vornherein ausschließen (Conradis, Weihnachtsbeihilfe für Bewohner von Einrichtungen, info also 2006, 105, 106).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2007 - L 20 SO 3/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 24/08
    Denn für eine solche Weihnachtsbeihilfe fehlt für das Jahr 2005 - anders als für die Jahre zuvor und für das Folgejahr 2006 - eine Rechtsgrundlage (so schon Urteil des Senats vom 18.06.2007 - L 20 SO 3/07; a.A. BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 22/06 R).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.1997 - 4 M 5807/97

    Sozialhilfe; Weihnachtsbeihilfe; Bemessung der Beihilfe;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 24/08
    Eine der Vorschrift des § 21 Abs. 1a Nr. 7 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), nach der außerhalb des Regelsatzes als einmalige Beihilfe für besondere Anlässe eine Weihnachtsbeihilfe (als Pflichtleistung im Sinne des § 12 BSHG; vgl. BVerwG, Urteil vom 12.04.1984, 5 C 95/80, FEVS 33, 441) auch von Bewohnern von Einrichtungen (Niedersächsisches [NS] OVG, FEVS 48, 443) beansprucht werden konnte, vergleichbare Regelung hat keinen Eingang in das SGB XII in der hier maßgeblichen Fassung vom 22.09.2005 (BGBl. I, S. 2809) gefunden (insoweit übereinstimmend BSG, a.a.O.).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 24/08
    Denn eine verfassungsrechtliche Bestandsgarantie für einmal gewährte Fürsorgeleistungen ist allenfalls insoweit denkbar, als es um die Sicherung des verfassungsrechtlich nicht unterschreitbaren soziokulturellen Existenzminimums geht; im Übrigen besitzt der Gesetzgeber in der Aus- und auch in der Neugestaltung von Sozialleistungen einen weitgehenden Beurteilungsspielraum (so hat etwa das BSG in mittlerweile ständiger Rechtsprechung bei der Ablösung der früheren Arbeitslosenhilfe durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende keinen Verfassungsverstoß erkennen können; siehe nur das Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 24/08
    Eine der Vorschrift des § 21 Abs. 1a Nr. 7 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), nach der außerhalb des Regelsatzes als einmalige Beihilfe für besondere Anlässe eine Weihnachtsbeihilfe (als Pflichtleistung im Sinne des § 12 BSHG; vgl. BVerwG, Urteil vom 12.04.1984, 5 C 95/80, FEVS 33, 441) auch von Bewohnern von Einrichtungen (Niedersächsisches [NS] OVG, FEVS 48, 443) beansprucht werden konnte, vergleichbare Regelung hat keinen Eingang in das SGB XII in der hier maßgeblichen Fassung vom 22.09.2005 (BGBl. I, S. 2809) gefunden (insoweit übereinstimmend BSG, a.a.O.).
  • Drs-Bund, 02.01.2007 - BT-Drs 16/3989
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 24/08
    Insbesondere vermag der Senat der auch die im nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren vertretenen Auffassung, nach den für das Jahr 2005 maßgeblichen Rechtsvorschriften sei die Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe weiterhin gesetzeskonform möglich gewesen (vgl. u.a. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, BT-Drs. 16/3005, 14 f.; siehe auch Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage - Drs. 16/3882 - vom 02.01.2007, BT-Drs 16/3989: "Entscheidend ist allein die Tatsache, dass das SGB XII schon bisher die Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe ermöglichte; darauf, ob die Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, kommt es dagegen nicht an"; so offenbar zuvor bereits das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, vgl. Drs. 16/599, 2 des Schleswig-Holsteinischen Landtages), nicht zu folgen.
  • SG Gelsenkirchen, 07.12.2009 - S 8 SO 23/09
    Nach dem BSG ist es dann unter Berücksichtigung des Art. 3 GG allerdings nicht haltbar, wenn eine Weihnachtsbeihilfe lediglich für das Jahr 2005 nicht zu zahlen wäre, während für die Zeit davor nach dem BSHG eine Beihilfe für besondere Anlässe vorgesehen war, für das Jahr 2006 über § 133b SGB XII eine Weihnachtsbeihilfe und für die Zeit ab 2007 statt der einmaligen Weihnachtsbeihilfe ein entsprechend erhöhter monatlicher Barbetrag zu gewähren ist (BSG, Urteil vom 11.12.2007, Az. B 8/9b SO 22/06 R; demgegenüber einen Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2005 für Hilfebedürftige in stationären Einrichtungen ablehnend: LSG NRW , Urteil vom 18.06.2007, Az. L 20 SO 3/07; LSG NRW , Urteil vom 28.07.2008, Az. L 20 SO 24/08; Sozialgericht - SG - Duisburg, Urteil vom 26.02.2007, Az. S 16 (32) SO 23/06).
  • SG Oldenburg, 29.09.2009 - S 22 SO 92/07
    Auch aus Artikel 3 Abs. 1 und/oder Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz ergibt sich wegen der ge-setzlichen Regelung des § 133b SGB XII ein Anspruch nicht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.07.2008 - L 20 SO 24/08 -).
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