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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2022 - L 2 R 38/20   

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https://dejure.org/2022,26783
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2022 - L 2 R 38/20 (https://dejure.org/2022,26783)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.07.2022 - L 2 R 38/20 (https://dejure.org/2022,26783)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - L 2 R 38/20 (https://dejure.org/2022,26783)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2022 - L 2 R 38/20
    Solange therapeutische Behandlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft seien und anerkannte Behandlungsmethoden zur Verfügung stünden, könne eine Dauerrente nicht gewährt werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 29.03.2006, Az. B 13 RJ 31/05 R).

    Dabei ist von entscheidender Bedeutung, ob unter Berücksichtigung aller vorhandenen therapeutischen Möglichkeiten noch Besserungsaussichten bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R, Rn. 14 f. bei juris).

    Eine Besserung ist nur dann "unwahrscheinlich" im Sinne des § 102 Abs. 2 Satz 4 SGB VI, wenn schwerwiegende medizinische Gründe gegen eine rentenrechtlich relevante Besserungsaussicht sprechen und alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (vgl. BSG, Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R, Rn. 21 bei juris).

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2022 - L 2 R 38/20
    Danach trägt derjenige die Folgen der Nichterweislichkeit einer Tatsache, der daraus ein Recht oder einen rechtlichen Vorteil herleiten will (vgl. BSG, Urteil vom 24.10.1957 - 10 RV 945/55, Rn. 19 bei juris).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2022 - L 2 R 38/20
    Die Beklagte geht demgegenüber davon aus, dass bei der Klägerin zwar noch ein Leistungsvermögen für Tätigkeiten von drei bis sechs Stunden täglich bestehe, ihr aber auch mit diesem Restleistungsvermögen wegen der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes unter Fortführung der Rechtsprechung des BSG (BSG, Großer Senat, Beschluss vom 10.12.1976 - GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zustehe.
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