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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 110/08 KL   

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https://dejure.org/2011,72275
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 110/08 KL (https://dejure.org/2011,72275)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.09.2011 - L 11 KA 110/08 KL (https://dejure.org/2011,72275)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. September 2011 - L 11 KA 110/08 KL (https://dejure.org/2011,72275)
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  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 22/04 R

    Gerichtliche Kontrolle von Schiedssprüchen - rechtswidrige Festsetzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 110/08
    Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.04.2005 - B 6 KA 22/04 R - ergebe sich, dass "Mehrkosten für gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen" eine Ausnahme vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität darstellten.

    Das BSG habe in seinem Urteil vom 27.04.2005 (a.a.O.) bei den "Mehrkosten für gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen" eine Ausnahme gesehen.

    Vielmehr habe der Beklagte aus dem Urteil des BSG vom 27.04.2005 (a.a.O.) zutreffend den Schluss gezogen, dass der Grundsatz der Beitragssatzstabilität sowohl im Bereich der Bestimmung des Ausgabenvolumens als auch bei der Festlegung von Punktwerten anzuwenden sei, aber nicht der Erhöhung der vorliegend streitigen Punktwerte entgegenstünde.

    Die inhaltliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob der vom Schiedsspruch zu Grunde gelegte Sachverhalt zutrifft und ob das Schiedsamt den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, d.h. insbesondere die maßgeblichen Rechtsmaßstäbe beachtet hat (BSG, Urteil vom 27.04.2005 a.a.O. m.w.n.).

    Diese Steigerungsbegrenzung gilt nicht nur für das das höchstzulässige Ausgabenvolumen, sondern grundsätzlich auch für die für die Einzelleistungen maßgeblichen Punktwerte (BSG, Urteil vom 27.04.2005 a.a.O.).

    Dies ist indes unschädlich, weil die Überschreitung durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand gerechtfertigt ist (vgl. dazu BSG, Urteile vom 17.04.2005 - B 6 KA 22/04 R - und vom 23.06.2010 a.a.O.; Engelmann in jurisPK-SGB V, 1. Auflage, § 71 SGB V Rdn. 28).

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 19/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 110/08
    Das BSG habe dazu in seinem Urteil vom 10.5.2000 - B 6 KA 19/99 R - festgestellt, dass der Grundsatz der Beitragssatzstabilität bei einer Einzelleistungsvergütung stets die Vorgabe mengensteuernder Komponenten erfordere.
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 110/08
    Sachgerecht ist der Antrag des Klägers nicht auf Erlass eines bestimmten Schiedsspruchs gerichtet, sondern auf eine Verpflichtung des Beklagten zur Neubescheidung beschränkt (BSG, Urteile vom 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R - und vom 23.06.2010 - B 6 KA 4/09 R -).
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 4/09 R

    Schiedsamt - volle oder auch nur teilweise Festlegung der Gesamtvergütung auf der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 110/08
    Sachgerecht ist der Antrag des Klägers nicht auf Erlass eines bestimmten Schiedsspruchs gerichtet, sondern auf eine Verpflichtung des Beklagten zur Neubescheidung beschränkt (BSG, Urteile vom 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R - und vom 23.06.2010 - B 6 KA 4/09 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2010 - L 7 KA 116/08

    Schiedsspruch; Landesschiedsamt; Grundssatz der Beitragssatzstabilität;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 110/08
    Soweit für die Aufgabenerfüllung der Erlass von Verwaltungsakten notwendig ist, haben im Falle der Bevollmächtigung die Verbände der Ersatzkassen hierzu die Befugnis (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2010 - L 7 KA 116/08 KL - m.w.N.).
  • LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarvertrag für 2009 - Schiedsspruch des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 110/08
    Der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens bedurfte es nicht (Hessisches LSG, Urteil vom 09.03.2011 - L 4 KA 14/09 KL - Beier in jurisPK-SGB V, 1. Auflage, § 89 SGB V, Rdn. 44 m.w.N.).
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