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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - L 21 AS 186/22   

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https://dejure.org/2022,39958
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - L 21 AS 186/22 (https://dejure.org/2022,39958)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.10.2022 - L 21 AS 186/22 (https://dejure.org/2022,39958)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Oktober 2022 - L 21 AS 186/22 (https://dejure.org/2022,39958)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - L 21 AS 186/22
    Die vom Kläger eingelegte "Beschwerde", die als Rechtsmittel gegen ein Urteil unstatthaft wäre (§ 172 Abs. 1 SGG ), ist zu Gunsten des Klägers als Berufung auszulegen (zur Geltung der Auslegungsregel des § 133 BGB für Anträge der Beteiligten und des Grundsatzes der Meistbegünstigung vgl. BSG vom 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B, Rn. 7; BSG vom 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R, Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - L 21 AS 186/22
    Unabhängig von der Darstellungsweise im Bescheid handelt es sich bei der Zahlung an einen Dritten um einen Eingriff in das Verfügungsrecht des Hilfebedürftigen über die ihm gewährten Leistungen und damit um eine belastende Regelung des Einzelfalls, die die Qualität eines (eigenen) Verwaltungsakts i.S.d. § 31 Satz 1 SGB X hat (Piepenstock, in: jurisPK-SGB II, § 22 (Stand: 12.1.2022) Rn. 263; LSG NRW vom 20.2.2019 - L 7 AS 2024/18 B, Rn. 11).
  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - L 21 AS 186/22
    Die vom Kläger eingelegte "Beschwerde", die als Rechtsmittel gegen ein Urteil unstatthaft wäre (§ 172 Abs. 1 SGG ), ist zu Gunsten des Klägers als Berufung auszulegen (zur Geltung der Auslegungsregel des § 133 BGB für Anträge der Beteiligten und des Grundsatzes der Meistbegünstigung vgl. BSG vom 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B, Rn. 7; BSG vom 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R, Rn. 9).
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