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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 5 KR 680/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,35131
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 5 KR 680/13 B ER (https://dejure.org/2013,35131)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.2013 - L 5 KR 680/13 B ER (https://dejure.org/2013,35131)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 2013 - L 5 KR 680/13 B ER (https://dejure.org/2013,35131)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2012 - L 11 KR 4746/12

    Krankenversicherung - Versicherter - kein Anspruch auf Befreiung von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 5 KR 680/13
    Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass auch erhebliche Zweifel an der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs bestehen, zumal die elektronische Gesundheitskarte gegenwärtig über keine weitergehenden Funktionen verfügt als die Krankenversichertenkarte nach § 291 SGB V (vgl. Hessisches LSG, Urteil v. 26.09.2013 - L 1 KR 50/13; LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 30.11.2012 - L 11 KR 4746/12; SG Berlin, Beschluss v. 07.11.2013 - S 81 KR 2176/13 ER).
  • LSG Hessen, 26.09.2013 - L 1 KR 50/13

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild verstößt weder

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 5 KR 680/13
    Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass auch erhebliche Zweifel an der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs bestehen, zumal die elektronische Gesundheitskarte gegenwärtig über keine weitergehenden Funktionen verfügt als die Krankenversichertenkarte nach § 291 SGB V (vgl. Hessisches LSG, Urteil v. 26.09.2013 - L 1 KR 50/13; LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 30.11.2012 - L 11 KR 4746/12; SG Berlin, Beschluss v. 07.11.2013 - S 81 KR 2176/13 ER).
  • SG Berlin, 07.11.2013 - S 81 KR 2176/13

    Krankenversicherung - Versicherter - kein Anspruch auf Ausstellung eines anderen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 5 KR 680/13
    Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass auch erhebliche Zweifel an der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs bestehen, zumal die elektronische Gesundheitskarte gegenwärtig über keine weitergehenden Funktionen verfügt als die Krankenversichertenkarte nach § 291 SGB V (vgl. Hessisches LSG, Urteil v. 26.09.2013 - L 1 KR 50/13; LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 30.11.2012 - L 11 KR 4746/12; SG Berlin, Beschluss v. 07.11.2013 - S 81 KR 2176/13 ER).
  • Drs-Bund, 04.10.2013 - BT-Drs 17/14813
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 5 KR 680/13
    Diese ist jedoch zurückzuzahlen, wenn dem Arzt eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige elektronischen Gesundheitskarte bis zum Ende des Quartals vorgelegt wird oder wenn dem Arzt bis zum Ende des Quartals ein zum Zeitpunkt der Behandlung bestehender Leistungsanspruch des Versicherten von der Krankenkasse nachgewiesen wird (vgl. hierzu auch die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit Ulrike Flach vom 04.10.2013, BT-Drs. 17/14813 S. 43).
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