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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 398/14   

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https://dejure.org/2017,53182
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 398/14 (https://dejure.org/2017,53182)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.2017 - L 1 KR 398/14 (https://dejure.org/2017,53182)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 2017 - L 1 KR 398/14 (https://dejure.org/2017,53182)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Elektronische Versicherungskarte; Anforderung eines Lichtbilds zur Herstellung der eGK; Überwiegendes Allgemeininteresse; Missbrauchsabwehr und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung; Verfassungskonformität des Eingriffs in das Recht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Elektronische Versicherungskarte; Anforderung eines Lichtbilds zur Herstellung der eGK; Überwiegendes Allgemeininteresse; Missbrauchsabwehr und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung; Verfassungskonformität des Eingriffs in das Recht ...

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 55 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Angelegenheiten der Krankenkassen | Elektronische Gesundheitskarte | Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 398/14
    Das Urteil des BSG vom 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R - sei falsch und könne keinen Bestand haben.

    Den Kläger traf deshalb die Obliegenheit, an der Herstellung der eGK durch Einreichung eines Lichtbildes mitzuwirken (vgl. BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R -, juris Rn. 17).

    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Prüfung den Ausführungen des BSG in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R -, juris Rn. 26 ff. an und nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf sie Bezug.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 789/15

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 398/14
    Ob dem Kläger darüber hinaus ein Anspruch auf Ausstellung quartalsweiser Berechtigungsscheine zusteht, war Gegenstand eines anderen gerichtlichen Verfahrens (siehe das ebenfalls am 28.11.2017 erledigte Verfahren L 1 KR 789/15).
  • BVerfG, 17.10.2016 - 1 BvR 2183/16

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 398/14
    Das BVerfG hat darüber hinaus in einem weiteren Kammerbeschluss (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17.10.2016 - 1 BvR 2183/16 -, juris Rn. 1) ausdrücklich ausgeführt, es sei einem Versicherten zuzumuten, durch Übersendung eines Lichtbildes an der Ausstellung der eGK mitzuwirken.
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 398/14
    Vorbeugender Rechtsschutz kommt nur dann in Betracht, wenn der Verweis auf den grundsätzlich vorgesehenen nachträglichen Rechtsschutz unzumutbar wäre, dem Kläger insbesondere durch weiteres Abwarten Schäden drohen (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 08.09.1972 - IV C 17.71 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 398/14
    Auch eine Umstellung des Begehrens auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage in analoger Anwendung von § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG auf die allgemeine Leistungsklage (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R -, juris Rn. 14) würde nicht zum Erfolg der Klage führen.
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 398/14
    Nur wenn der Wille des Klägers zur Begrenzung des Streitgegenstands klar und eindeutig zum Ausdruck gekommen ist, kann eine teilweise Klagerücknahme angenommen werden (vgl. BSG, Urt. v. 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 398/14
    Denn auch eine entsprechende Fortsetzungsfeststellungsklage wäre unzulässig, weil die erstinstanzlich erhobene allgemeine Leistungsklage im Zeitpunkt der Erledigung des Begehrens (Ende der Mitgliedschaft des Klägers bei der Beklagten) bereits ebenfalls unzulässig war (vgl. zum Erfordernis der Zulässigkeit der Klage vor Eintritt des erledigenden Ereignisses BSG, Urt. v. 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R -, juris Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 789/15

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Ausgestaltung und

    Er wandte sich in einem vom Senat am 28.11.2017 ebenfalls entschiedenen Berufungsverfahren (L 1 KR 398/14) gegen die gesetzliche Obliegenheit, vor Beginn einer ärztlichen- oder zahnärztlichen Behandlung eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen auszuhändigen (§ 15 Abs. 2 i.V.m. § 291 ff. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch ( SGB V)), und begehrte die Feststellung, dass er von der Beklagten Sachleistungen auch über den 31.12.2013 hinaus beziehen konnte, ohne eine eGK vorzulegen.

    Wie das SG zutreffend ausgeführt habe, wäre es aufgrund des laufenden Verfahrens L 1 KR 398/14 unzulässig, ihn dazu zu nötigen, entweder auf ihm zustehende Leistungen zu verzichten bzw. dazu, diese privat zu finanzieren oder aber die seiner Auffassung nach verfassungswidrige eGK hinzunehmen.

    Die Klage ist nicht wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig, denn das im vorliegenden Verfahren verfolgte Begehren ist nicht Gegenstand des unter dem Aktenzeichen L 1 KR 398/14 anhängig gewesenen Berufungsverfahrens.

    Dieses auf ein bestimmtes Handeln der Beklagten gerichtete Begehren unterscheidet sich von dem in der Sache negatorischen Begehren im Verfahren L 1 KR 398/14.

    Zum einen bestehen gegen die eGK keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R -, juris Rn. 23 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17.10.2016 - 1 BvR 2183/16 -, juris Rn. 1, sowie das Verfahren L 1 KR 398/14).

  • VG Gelsenkirchen, 17.02.2020 - 20 K 4062/18

    Einsicht Geschäftsverteilungsplan Informationsfreiheit

    vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR (VZ) 2/18 -, juris Rn. 21 f.; dem folgend VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 29 K 6805/19 -, juris 23; vgl. im Übrigen auch BVerwG (1. Wehrdienstsenat), Beschlüsse vom 7. Juni 2018 - 1 WB 9.18 -, juris Rn. 27, und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 16.17 -, juris Rn. 31 (jeweils zum Verhältnis von soldatenrechtlichen Informationsansprüchen zu § 1 IFG Bund: einheitlicher Streitgegenstand); siehe auch LSG NRW, Urteil vom 28. November 2017 - L 1 KR 398/14 -, juris Rn. 82 (zum Verhältnis von § 15 SGB I zu § 1 IFG Bund: einheitlicher Streitgegenstand).
  • VG Gelsenkirchen, 17.02.2020 - 20 K 1034/19

    Streitwert Informationszugang Geschäftsverteilungspläne

    vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR (VZ) 2/18 -, juris Rn. 21 f.; dem folgend VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 29 K 6805/19 -, juris 23; vgl. im Übrigen auch BVerwG (1. Wehrdienstsenat), Beschlüsse vom 7. Juni 2018 - 1 WB 9.18 -, juris Rn. 27, und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 16.17 -, juris Rn. 31 (jeweils zum Verhältnis von soldatenrechtlichen Informationsansprüchen zu § 1 IFG Bund: einheitlicher Streitgegenstand); siehe auch LSG NRW, Urteil vom 28. November 2017 - L 1 KR 398/14 -, juris Rn. 82 (zum Verhältnis von § 15 SGB I zu § 1 IFG Bund: einheitlicher Streitgegenstand).
  • VG Gelsenkirchen, 17.02.2020 - 20 K 703/19

    Informationsfreiheit; Informationszugang; Geschäftsverteilungsplan; Kammerintern

    vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR (VZ) 2/18 -, juris Rn. 21 f.; dem folgend VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 29 K 6805/19 -, juris 23; vgl. im Übrigen auch BVerwG (1. Wehrdienstsenat), Beschlüsse vom 7. Juni 2018 - 1 WB 9.18 -, juris Rn. 27, und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 16.17 -, juris Rn. 31 (jeweils zum Verhältnis von soldatenrechtlichen Informationsansprüchen zu § 1 IFG Bund: einheitlicher Streitgegenstand); siehe auch LSG NRW, Urteil vom 28. November 2017 - L 1 KR 398/14 -, juris Rn. 82 (zum Verhältnis von § 15 SGB I zu § 1 IFG Bund: einheitlicher Streitgegenstand).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 16 KR 676/16
    Der vom Kläger geltend gemachte Anspruch besteht nicht nur nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.11.2014 a.a.O.; Beschluss vom 05.04.2018 a.a.O.) nicht, sondern ebenso wenig nach der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung auch der Landessozialgerichte (statt vieler: LSG NRW, Urteil vom 28.11.2017 - L 1 KR 398/14, juris - auch im Internet abrufbar etwa unter www.dejure.org; Beschluss des Senats vom 25.03.2019 - L 16 KR 626/17; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2018 - L 4 KR 4901/17 ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2018 - L 4 KR 394/15
    Die gesetzlichen Regelungen der Ausgestaltung und Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte verletzen auch nicht europäisches Datenschutzrecht (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 1 KR 35/13 R, SozR 4-2500 § 291a Nr. 1; Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. November 2017 - L 1 KR 398/14, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2016 - L 5 KR 1768/16, juris; Hessisches LSG vom 26. September 2013 - L 1 KR 50/13, juris).
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