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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 789/15   

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https://dejure.org/2017,53237
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 789/15 (https://dejure.org/2017,53237)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.2017 - L 1 KR 789/15 (https://dejure.org/2017,53237)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 2017 - L 1 KR 789/15 (https://dejure.org/2017,53237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Ausstellung von quartalsbezogenen Berechtigungsscheinen anstelle von Einzelfallnachweisen für die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; Verfassungskonformität der eGK; Keine konkreten Leistungsansprüche aus dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Ausstellung von quartalsbezogenen Berechtigungsscheinen anstelle von Einzelfallnachweisen für die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; Verfassungskonformität der eGK; Keine konkreten Leistungsansprüche aus dem ...

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 55 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Angelegenheiten der Krankenkassen | Elektronische Gesundheitskarte | Kein Anspruch auf Ausstellung quartalsbezogener Berechtigungsnachweise

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 398/14

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 789/15
    Er wandte sich in einem vom Senat am 28.11.2017 ebenfalls entschiedenen Berufungsverfahren (L 1 KR 398/14) gegen die gesetzliche Obliegenheit, vor Beginn einer ärztlichen- oder zahnärztlichen Behandlung eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen auszuhändigen (§ 15 Abs. 2 i.V.m. § 291 ff. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch ( SGB V)), und begehrte die Feststellung, dass er von der Beklagten Sachleistungen auch über den 31.12.2013 hinaus beziehen konnte, ohne eine eGK vorzulegen.

    Wie das SG zutreffend ausgeführt habe, wäre es aufgrund des laufenden Verfahrens L 1 KR 398/14 unzulässig, ihn dazu zu nötigen, entweder auf ihm zustehende Leistungen zu verzichten bzw. dazu, diese privat zu finanzieren oder aber die seiner Auffassung nach verfassungswidrige eGK hinzunehmen.

    Die Klage ist nicht wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig, denn das im vorliegenden Verfahren verfolgte Begehren ist nicht Gegenstand des unter dem Aktenzeichen L 1 KR 398/14 anhängig gewesenen Berufungsverfahrens.

    Dieses auf ein bestimmtes Handeln der Beklagten gerichtete Begehren unterscheidet sich von dem in der Sache negatorischen Begehren im Verfahren L 1 KR 398/14.

    Zum einen bestehen gegen die eGK keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R -, juris Rn. 23 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17.10.2016 - 1 BvR 2183/16 -, juris Rn. 1, sowie das Verfahren L 1 KR 398/14).

  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 789/15
    Der Kläger machte in diesem Verfahren nicht ausdrücklich die Verpflichtung der Beklagten geltend, ihm ein anderes Nachweisdokument zur Verfügung zu stellen (vergleiche demgegenüber das Klagebegehren in BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R -, juris Rn. 4).

    Zum einen bestehen gegen die eGK keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R -, juris Rn. 23 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17.10.2016 - 1 BvR 2183/16 -, juris Rn. 1, sowie das Verfahren L 1 KR 398/14).

  • BVerfG, 17.10.2016 - 1 BvR 2183/16

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Ausgestaltung und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 789/15
    Zum einen bestehen gegen die eGK keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R -, juris Rn. 23 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17.10.2016 - 1 BvR 2183/16 -, juris Rn. 1, sowie das Verfahren L 1 KR 398/14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2021 - L 8 LW 13/19

    Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung einer Regelaltersrente nach dem Gesetz

    Aus dem Grundgesetz selbst können konkrete Leistungsansprüche - mit engen Ausnahmen im Bereich der Existenzsicherung (vgl. z.B. BVerfG Entscheidung v. 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - juris Rn. 220) - nicht hergeleitet werden (vgl. LSG NRW Urt. v. 28.11.2017 - L 1 KR 789/15 - juris Rn. 57; vgl. ausdrücklich für die Gewährung von Verzugszinsen BSG Urt. v. 25.10.2018 - B 7 AY 2/18 R - juris Rn. 24; BVerwG Urt. v. 4.7.2003 - 7 B 130/02 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Nur das BVerfG wäre befugt, z.B. im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 32 BVerfGG, Übergangsregelungen bis zum Abschluss eines etwaigen verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu erlassen (vgl. z.B. LSG NRW Urt. v. 28.11.2017 - L 1 KR 789/15 - juris Rn. 57).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 398/14

    Krankenversicherung

    Ob dem Kläger darüber hinaus ein Anspruch auf Ausstellung quartalsweiser Berechtigungsscheine zusteht, war Gegenstand eines anderen gerichtlichen Verfahrens (siehe das ebenfalls am 28.11.2017 erledigte Verfahren L 1 KR 789/15).
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