Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 16 KR 661/10 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7900
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 16 KR 661/10 ER (https://dejure.org/2010,7900)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.12.2010 - L 16 KR 661/10 ER (https://dejure.org/2010,7900)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Dezember 2010 - L 16 KR 661/10 ER (https://dejure.org/2010,7900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)
  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsfond: AOK Bayern scheitert mit Eilantrag gegen BVA wegen Konvergenzzahlungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückforderung von Konvergenzmitteln: AOK Bayern muss 91 Millionen Euro an Gesundheitsfonds zurückzahlen - Krankenkasse hätte sich über Möglichkeit einer anstehenden Rückforderung bewusst sein müssen

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 816
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 16 KR 661/10
    Da im "alten" Risikostrukturausgleich die Kassen autonom Beiträge erhoben und nur ein - unvollständiger - Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen erfolgte (s. wegen Einzelheiten BSG SozR 4-2500 § 266 Nr. 1; A. Becker in jurisPK - SGB V, § 266 Rn. 33 ff.) gab es so genannte "Zahlerkassen" und "Empfängerkassen".

    Die diesbezügliche Rechtsprechung des BSG zum "alten" Risikostrukturausgleich (SozR 4-2500 § 266 Nr. 1) beansprucht weiterhin uneingeschränkt Geltung.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 88/09

    Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGGÄndG)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 16 KR 661/10
    Das BVA erteilte der Ast die Grundlagenbescheide I - IV/2009 vom 01.01.2009, 31.03.2009, 30.09.2009 und 31.03.2010, die - ab dem Grundlagenbescheid II - im Verfahren vor dem LSG NRW ( L 16 KR 88/09 KL) angefochten sind.

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klage L 16 KR 88/09 KL gegen den Bescheid des Bundesversicherungsamtes vom 16.11.2010 insoweit anzuordnen, als darin eine Ausgleichsverpflichtung aus § 272 SGB V festgelegt wird.

  • Drs-Bund, 09.07.2010 - BT-Drs 17/2537
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 16 KR 661/10
    Bei Schaffung der Vorschrift war allen Beteiligten klar, dass mangels gesicherter Daten eine Quantifizierung der Auswirkungen des Gesundheitsfonds mit einem hohen Unsicherheitsgrad behaftet war (s. insoweit neben der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Bahr auf eine schriftliche Frage, BT-Drucksache 17/2537, 69; Schmehl in: Sodan, Handbuch des Krankenversicherungsrechts, § 39 Rdn. 102).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 88/09
    Diesen Antrag hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 28.12.2010 - L 16 KR 661/10 ER (NZS 2011, 816) abgelehnt.

    a) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28.12.2010 (L 16 KR 661/10 ER, juris Rn. 55) im Anschluss an die Rechtsprechung des BSG zum Alt-RSA ausgeführt hat, finden die Vorschriften des SGB X über das Verwaltungsverfahren, insbesondere die §§ 20, 24, 35 SGB X im Zusammenhang mit dem Risikostrukturausgleich keine Anwendung, weil die §§ 266, 277, 268 SGB V bzw. die RSAV insoweit eigenständige Regelungen treffen.

    Wie der Senat aber bereits in seinem Beschluss vom 28.12.2010 (L 16 KR 661/10 ER) dargelegt hat, teilen die monatlichen Konvergenzzuweisungen das rechtliche Schicksal der monatlichen Zuweisungen nach § 266 Abs. 6 Satz 2, § 39 RSAV.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 647/10

    Festsetzung von Zuweisungen nach § 272 SGB V (sog. Konvergenzzuweisungen);

    a) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28.12.2010 (L 16 KR 661/10 ER, juris Rn. 55) im Anschluss an die Rechtsprechung des BSG zum Alt-RSA ausgeführt hat, finden die Vorschriften des SGB X über das Verwaltungsverfahren, insbesondere die §§ 20, 24, 35 SGB X im Zusammenhang mit dem Risikostrukturausgleich keine Anwendung, weil die §§ 266, 277, 268 SGB V bzw. die RSAV insoweit eigenständige Regelungen treffen.

    Die Klägerin verkennt selbst nicht, dass es keine Regelung gibt, die die monatlichen Konvergenzzuweisungen unter Bestandsschutz stellt und räumt ein, dass diese - wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28.12.2010 (L 16 KR 661/10 ER) dargelegt hatdas rechtliche Schicksal der monatlichen Zuweisungen nach § 266 Abs. 6 Satz 2, § 39 RSAV teilen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 249/09
    a) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28.12.2010 (L 16 KR 661/10 ER) im Anschluss an die Rechtsprechung des BSG zum "Alt-RSA" ausgeführt hat, finden die Vorschriften des SGB X über das Verwaltungsverfahren, insbesondere die §§ 20, 24, 35 SGB X im Zusammenhang mit dem Risikostrukturausgleich keine Anwendung, weil die §§ 266, 277, 268 SGB V bzw. die RSAV insoweit eigenständige Regelungen treffen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht