Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3145
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13 (https://dejure.org/2015,3145)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2015 - L 9 AL 278/13 (https://dejure.org/2015,3145)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - L 9 AL 278/13 (https://dejure.org/2015,3145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzverfahren über nach § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) freigegebenes Vermögen; Anspruch der Einzugsstelle auf Zahlung von rückständigen Pflichtversicherungsbeiträgen bei Insolvenzereignis gem. § 208 SGB III a.F.; Sperrwirkung des vorangegangenen ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Geltendmachung von Beitragsrückständen zur Sozialversicherung in Insolvenzverfahren über freigegebenes Vermögen bei fortdauernder Zahlungsunfähigkeit (Berichtigung)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung rückständiger Pflichtbeiträge in der Sozialversicherung bei Insolvenzereignis; Entfallen auf den maßgeblichen Insolvenzgeldzeitraum; Keine Geltendmachung von Beitragsrückständen in einem weiteren Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2039
  • NZI 2015, 760
  • NZI 2016, 294
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Insolvenzplanverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13
    Die Zahlungsunfähigkeit endet nicht schon dann, wenn der Schuldner wieder einzelnen Zahlungsverpflichtungen nachkommt (zuletzt BSG, Urt. v. 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R -, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Das BSG hat für einen Anspruch auf Insolvenzgeld aufgrund eines weiteren Insolvenzereignisses stets auch dann eine zwischenzeitliche Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit verlangt, wenn das Insolvenzverfahren zunächst aufgehoben und nach einiger Zeit ein weiterer Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist (vgl. auch hierzu zuletzt BSG, Urt. v. 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R -, juris Rn. 16 f. m.w.N.).

  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 175/10

    Insolvenzrecht: Zweites Insolvenzverfahren eines Neugläubigers bei Freigabe des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13
    In Bezug auf diese Haftungsmasse, an die sich auch Gläubiger aus vor der Insolvenzeröffnung begründeten Dauerschuldverhältnissen wegen der nach Insolvenzeröffnung entstandenen Forderungen halten müssen, ist auch ein gesondertes zweites Insolvenzverfahren zulässig (zum Ganzen BGH, Beschl. v. 09.06.2011 - IX ZB 175/10 -, juris Rn. 7; Urt. v. 09.02.2012 - IX ZR 75/11 -, juris Rn. 14 ff.), was hier auch praktiziert wurde.

    Die Erklärung des Insolvenzverwalters, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, gemäß § 35 Abs. 2 InsO wirkt ex nunc und ermöglicht das Entstehen einer neuen Haftungsmasse durch solche Einkünfte, die der Schuldner nach der Erklärung des Insolvenzverwalters erzielt, zugunsten derjenigen Neugläubiger, deren Forderungen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen (dazu BGH, Beschl. v. 09.06.2011 - IX ZB 175/10 -, juris Rn. 7; Urt. v. 09.02.2012 - IX ZR 75/11 -, juris Rn. 14 ff.).

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 75/11

    Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13
    In Bezug auf diese Haftungsmasse, an die sich auch Gläubiger aus vor der Insolvenzeröffnung begründeten Dauerschuldverhältnissen wegen der nach Insolvenzeröffnung entstandenen Forderungen halten müssen, ist auch ein gesondertes zweites Insolvenzverfahren zulässig (zum Ganzen BGH, Beschl. v. 09.06.2011 - IX ZB 175/10 -, juris Rn. 7; Urt. v. 09.02.2012 - IX ZR 75/11 -, juris Rn. 14 ff.), was hier auch praktiziert wurde.

    Die Erklärung des Insolvenzverwalters, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, gemäß § 35 Abs. 2 InsO wirkt ex nunc und ermöglicht das Entstehen einer neuen Haftungsmasse durch solche Einkünfte, die der Schuldner nach der Erklärung des Insolvenzverwalters erzielt, zugunsten derjenigen Neugläubiger, deren Forderungen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen (dazu BGH, Beschl. v. 09.06.2011 - IX ZB 175/10 -, juris Rn. 7; Urt. v. 09.02.2012 - IX ZR 75/11 -, juris Rn. 14 ff.).

  • SG Dortmund, 31.10.2012 - S 55 AL 686/10
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13
    Zur Begründung hat es sich im Wesentlichen der Argumentation der Klägerin angeschlossen sowie auf die Entscheidung des SG Dortmund vom 31.10.2012, Az.: S 55 AL 686/10, verwiesen.

    Der insoweit vom SG Dortmund vertretenen Auffassung (Urt. v. 31.10.2012 - S 55 AL 686/10 -, juris Rn. 16 ff.) folgt der Senat nicht (wie hier SG Braunschweig, Urt. v. 27.08.2013 - S 9 AL 35/12 -, juris Rn. 33).

  • BSG, 17.05.1989 - 10 RAr 10/88

    Betriebseinstellung als neues Insolvenzereignis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13
    Dementsprechend hat das BSG Ansprüche aus der Insolvenzversicherung wegen solcher Entgelt- und Beitragsrückstände verneint, die durch die Fortführung des Betriebs durch den Insolvenzverwalter entstanden sind (vgl. BSG, Urt. v. 17.05.1989 - 10 RAr 10/88 -, juris Rn. 13).
  • BSG, 14.08.1984 - 10 RAr 18/83

    Eintritt des Insolvenzfalles - Beginn der Ausschlußfrist - Einzugsstelle - Antrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13
    Über diesen Anspruch der Einzugsstelle aus einem gesetzlichen Schuldbeitritt (vgl. BSG, Urt. v. 14.08.1984 - 10 RAr 18/83 -, juris Rn. 12) hat die Agentur für Arbeit durch Verwaltungsakt zu entscheiden, wobei sie nicht an Feststellungen der Einzugsstelle über Versicherungspflicht, Beitragshöhe und Zahlungspflicht gebunden ist (vgl. BSG, Urt. v. 12.12.1984 - 10 RAr 7/83 -, juris Rn. 9).
  • BSG, 12.12.1984 - 10 RAr 7/83

    Zahlungspflicht - Einzugsstelle - Verwaltungsakt - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13
    Über diesen Anspruch der Einzugsstelle aus einem gesetzlichen Schuldbeitritt (vgl. BSG, Urt. v. 14.08.1984 - 10 RAr 18/83 -, juris Rn. 12) hat die Agentur für Arbeit durch Verwaltungsakt zu entscheiden, wobei sie nicht an Feststellungen der Einzugsstelle über Versicherungspflicht, Beitragshöhe und Zahlungspflicht gebunden ist (vgl. BSG, Urt. v. 12.12.1984 - 10 RAr 7/83 -, juris Rn. 9).
  • SG Braunschweig, 27.08.2013 - S 9 AL 35/12

    Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13
    Der insoweit vom SG Dortmund vertretenen Auffassung (Urt. v. 31.10.2012 - S 55 AL 686/10 -, juris Rn. 16 ff.) folgt der Senat nicht (wie hier SG Braunschweig, Urt. v. 27.08.2013 - S 9 AL 35/12 -, juris Rn. 33).
  • BSG, 17.12.1975 - 7 RAr 17/75
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13
    Insoweit hat das BSG bereits zu den entsprechenden Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) Folgendes ausgeführt (Urt. v. 17.12.1975 - 7 RAr 17/75 -, juris Rn. 29 ff.):.
  • BSG, 09.12.1986 - 10 RAr 7/86

    Sozialversicherungsbeitrag - Konkursausfallgeldzeitraum - Dreimonatszeitraum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13
    Es gilt damit nicht nur die Legaldefinition des Insolvenzereignisses im Sinne von § 183 Abs. 1 Satz 1 SGB III a.F. Vielmehr müssen die rückständigen Gesamtsozialversicherungsbeiträge auch auf den nach § 183 Abs. 1 Satz 1 SGB III a.F. maßgeblichen Insolvenzgeldzeitraum entfallen (vgl. BSG, Urt. v. 09.12.1986 - 10 RAr 7/86 -, juris Rn. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14

    Insolvenzgeld; Neues Insolvenzereignis; Andauernde Zahlungsunfähigkeit;

    Der erkennende Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 29.01.2015 - L 9 AL 278/13 -, welches die Zahlung von Pflichtversicherungsbeiträgen bei einem Insolvenzereignis gemäß § 208 SGB III a.F. betraf, das Folgende ausgeführt (s. juris Rn. 42 ff.):.

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil (vom 29.01.2015 - L 9 AL 278/13 -, juris Rn. 50) bereits ausgeführt hat, regelt das Gesetz nämlich den Schutz von Arbeitnehmern, die trotz eines eingetretenen Insolvenzereignisses, z.B. im Rahmen der Fortführung des Betriebes nach § 35 Abs. 2 InsO, weiterarbeiten, abschließend in § 165 Abs. 3 SGB III. Hat danach eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses weitergearbeitet oder die Arbeit aufgenommen, besteht der Anspruch auf Insolvenzgeld für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses.

  • SG München, 21.03.2016 - S 15 R 582/14

    Insolvenzverwalter als Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen Sinne

    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 29.01.2015, Az. L 9 AL 278/13) geht ebenfalls in einem obiter dictum (Rn. 47, juris, letzter Satz) davon aus, dass der Schuldner aufgrund der Freigabeerklärung (erneut) zum Arbeitgeber und damit zum Schuldner der Beitragsrückstände wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 AL 3301/15
    Auch hat der Insolvenzverwalter der K. Spezialfahrzeuge AG nicht lediglich nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO bestimmte Vermögensbestandteile freigegeben, mit denen der bisherige Arbeitgeber (K. Spezialfahrzeuge AG) seinen Betrieb fortgeführt hat (LSG Nordrhein-Westfalen 29.01.2015 - L 9 AL 278/13 - juris; Revision anhängig unter B 12 AL 1/15 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2019 - L 3 AL 13/17
    Hierzu verweise die Kammer auf die Rechtsprechung in Sachen L 9 AL 278/13, Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2015 < fälschlicher Weise als Urteil des BSG bezeichnet> und dortigem Verweis auf zahlreiche BSG -Entscheidungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht