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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2016 - L 15 U 547/14 ZVW   

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https://dejure.org/2016,19425
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2016 - L 15 U 547/14 ZVW (https://dejure.org/2016,19425)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.03.2016 - L 15 U 547/14 ZVW (https://dejure.org/2016,19425)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. März 2016 - L 15 U 547/14 ZVW (https://dejure.org/2016,19425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eingeschränkter Unfallschutz beim Gassi gehen während Rufbereitschaft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eingeschränkter Unfallschutz beim Gassigehen während Rufbereitschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2016 - L 15 U 547/14
    Bei der objektiven Verursachung kommt es darauf an, dass die versicherte Verrichtung für das Unfallereignis und dadurch für den Gesundheitserstschaden oder den Tod eine Wirkursache war (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, Rz. 31 ff.; hierzu auch Ricke, WzS 2013, 241).

    Sie muss aus der nachträglichen Sicht (ex post) nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach- und Erfahrungswissens über Kausalbeziehungen beantwortet werden (grundlegend BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44, Rz. 55 ff.; BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, Rz. 31 ff.).

    Bei dieser reinen Rechtsfrage nach der "Wesentlichkeit" der versicherten Verrichtung für den Erfolg der Einwirkung muss entschieden werden, ob sich durch das versicherte Handeln ein Risiko verwirklicht hat, gegen das der jeweils erfüllte Versicherungstatbestand gerade Schutz gewähren soll (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, Rz. 37).

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2016 - L 15 U 547/14
    Auf die - vom Senat zugelassene - Revision der Beklagten hat das Bundessozialgericht (BSG) das Urteil des Senats vom 18.12.2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen (Urteil vom 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R -).

    Dem steht die weitere Verrichtung des Spazierengehens während des Telefonats und damit das Vorliegen einer gemischten Tätigkeit nicht entgegen (s. hierzu im Einzelnen die Ausführungen im Urteil des BSG vom 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R -, Rz. 13 bis 23).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2016 - L 15 U 547/14
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. u.a. BSG, Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, 198 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 m. w. N.; BSG, Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 m. w. N.).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2016 - L 15 U 547/14
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. u.a. BSG, Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, 198 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 m. w. N.; BSG, Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2012 - L 15 U 270/12

    Anerkennung und Entschädigung eines Arbeitsunfalls - Sturz beim Spaziergang

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2016 - L 15 U 547/14
    Das Rechtsmittel hat der Senat mit Urteil vom 18.12.2012 zurückgewiesen (L 15 U 270/12).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2016 - L 15 U 547/14
    Sie muss aus der nachträglichen Sicht (ex post) nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach- und Erfahrungswissens über Kausalbeziehungen beantwortet werden (grundlegend BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44, Rz. 55 ff.; BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, Rz. 31 ff.).
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