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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 16 (5) R 2/07   

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https://dejure.org/2008,12269
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 16 (5) R 2/07 (https://dejure.org/2008,12269)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.05.2008 - L 16 (5) R 2/07 (https://dejure.org/2008,12269)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - L 16 (5) R 2/07 (https://dejure.org/2008,12269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Versicherungspflicht aufgrund des Absolvierens eines Betriebspraktikums i.R.e. sog. "dualen Studiengangs"an einer Fachhochschule; Meldepflichten nach dem Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) und dem damit im Zusammenhang stehenden zu leistenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 510
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 16 KR 192/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 16 (5) R 2/07
    Wegen eines anhängigen Parallelverfahrens bei dem erkennenden Senat (Az.: L 16 KR 192/02, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW)) ruhte das Vorverfahren zunächst.

    Aus den vorstehend dargelegten tatsächlichen Verhältnissen, die sich grundlegend von dem im Jahre 2003 von dem erkenndenden Senat entschiedenen Fall (Urt. vom 26.06.2003, Az.: L 16 KR 192/02, Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) 2004, 146) unterscheiden, wird deutlich, dass im hier zu beurteilenden Fall des Beigeladenen zu 1) eine Regelung und Lenkung der praktischen Ausbildung seitens der FHDW erfolgt ist.

  • BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91

    Werkstudenten - Versicherungsfreiheit - Abschluß - Erweiterungsstudium

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 16 (5) R 2/07
    Während der Praxisphasen ist der Beigeladene zu 1) auch seinem Erscheinungsbild nach Student gewesen, eine Voraussetzung, die nach ständiger Rechtsprechung (siehe insbesondere BSG SozR 3-2200 § 172 Nr. 2; zur Rechtsentwicklung und "Erscheinungsbild-Theorie" siehe die Anmerkung zu diesem Urteil: Trenk-Hinterberger, Die Sozialgerichtsbarkeit (SGb) 1993, 371) zu dem Merkmal einer hochschulrechtlichen förmlichen Einschreibung hinzutreten muss.
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 78/92

    Beurteilung - Praktikant - Vorpraktikanten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 16 (5) R 2/07
    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 2200 § 1232 Nr. 26; SozR 3-2500 § 5 Nr. 15) sind Praktika nur dann Teile des Studiums und damit Unterrichtsveranstaltungen, wenn das maßgebende Hochschul- oder Fachhochschulrecht die Praktika ausdrücklich als Teile des Studiums bezeichnet und deren Durchführung in der Hand der Hochschule liegt oder wenn die Praktika durch Hochschulrecht bzw. durch die Hochschule selbst geregelt und gelenkt werden, etwa von der Hochschule praxisbegleitende Lehrveranstaltungen angeboten werden, die Ausbildungsstellen der Anerkennung durch die Hochschule bedürfen.
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 LW 1/07 R

    Alterssicherung der Landwirte - Stipendium ist kein dem Arbeitsentgelt oder

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 16 (5) R 2/07
    Das BSG hat insoweit erst jüngst (Urt. vom 23.01.2008, Az.: B 10 LW 1/07 R, www.juris.de, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4) entschieden, dass ein Stipendium kein dem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen vergleichbares und damit kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen darstellt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - L 16 R 40/08

    Rentenversicherung

    Im Gegensatz zu dem von dem erkennenden Senat zuvor entschiedenen Fall der Ableistung von Praktika im Rahmen eines sog. dualen Studienganges (vgl. LSG NRW, Urt. vom 29.05.2008, Az.: L 16 (5) R 2/07, anhängig BSG, Az.: B 12 R 4/08 R) hat die Organisation des praktischen Ausbildungsabschnitts ausschließlich der Ausbildungsfahrschule oblegen; diese bedurfte, um die Ausbildung von Fahrlehreranwärtern überhaupt durchführen zu dürfen, der amtlichen Anerkennung ihres Betriebs durch die Erlaubnisbehörde, vgl. § 22 Abs. 1 FahrlG.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2013 - L 11 KR 1761/12
    Nach dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 29.05.2008 (L 16 (5) R 2/07) seien Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit dualer Ausbildungsgänge: Es dürfe keine Integration in den Betrieb während der Praktikumsphase geben, keine Weisungsgebundenheit im Betrieb vorliegen und die Regelung und Lenkung der praktischen Ausbildung müsse durch die Hochschule erfolgen.
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