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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2009 - L 19 B 16/09 AL   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2009 - L 19 B 16/09 AL (https://dejure.org/2009,13956)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.05.2009 - L 19 B 16/09 AL (https://dejure.org/2009,13956)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - L 19 B 16/09 AL (https://dejure.org/2009,13956)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialgesetzbuch Drittes Buch (Arbeitsförderung) - SGB III

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten einer Hörgeräteanpassung als Rehabilitationsleistung durch die gesetzliche Krankenkasse; Erforderlichkeit eines Hilfsmittels beim Ausgleich direkter oder indirekter Folgen einer Behinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2009 - L 19 B 16/09
    Vorliegend ist nach Aktenlage offen, ob es sich bei der Beklagten in Hinblick auf den Rehabilitationsantrag des Klägers vom 05.05.2008 um einen i.S. von § 14 SGB IX erstangegangenen Rehabilitationsträger handelt oder ob sich der Kläger vor Eingang seines Antrags bei der Beklagten an einen anderen Rehabilitationsträger, z. B. die DAK, gewandt hatte (vgl. zur Auslegung eines Antrags auf Hörgeräteversorgung bei einer Krankenkasse: BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R -, nach juris Rn 34).

    Der für ein Hilfsmittel festsetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht einer Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R -, nach juris Rn 39f mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Nach Aktenlage ist offen, ob eine Versorgung des Klägers mit Hörgeräten innerhalb der Festbetragsgrenzen zur Beseitigung oder Milderung der Auswirkungen seiner Schwerhörigkeit im täglichen Leben i.S. von § 33 SGB V objektiv ausreicht oder die Krankenkasse höhere Leistungen zu erbringen hat (vgl. zum Umfang der Leistungspflicht der Krankenkasse, BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R -, nach juris Rn 39f mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Beschluss vom 24.04.2008 - B 3 KR 24/07 B - Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R -).

    Dies gilt nicht für Gegenstände, die lediglich die Folgen und Auswirkungen einer Behinderung in den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere auf beruflichem, gesellschaftlichem und privatem Gebiet, beseitigen oder mildern (BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R -, nach juris Rn 45f mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Beschluss vom 24.04.2008 - B 3 KR 24/07 B - nach juris Rn 5; Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R- nach juris Rn 13).

    Deshalb kommt eine Leistungspflicht der Beklagten aus § 109 Abs. 1 SGB III i.V.m. § 33 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 SGB IX in Betracht, wenn aus ausbildungsbedingten Gründen höherwertige Hörgeräte, als diese von der Krankenkasse zu leisten sind, erforderlich sind und der Rentenversicherungsträger im Rahmen der medizinischen Rehabilitation die berufsbedingten Mehrkosten nicht zu tragen hat (vgl. BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R -, nach juris Rn 48).

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2009 - L 19 B 16/09
    Nach Aktenlage ist offen, ob eine Versorgung des Klägers mit Hörgeräten innerhalb der Festbetragsgrenzen zur Beseitigung oder Milderung der Auswirkungen seiner Schwerhörigkeit im täglichen Leben i.S. von § 33 SGB V objektiv ausreicht oder die Krankenkasse höhere Leistungen zu erbringen hat (vgl. zum Umfang der Leistungspflicht der Krankenkasse, BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R -, nach juris Rn 39f mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Beschluss vom 24.04.2008 - B 3 KR 24/07 B - Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R -).

    Dies gilt nicht für Gegenstände, die lediglich die Folgen und Auswirkungen einer Behinderung in den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere auf beruflichem, gesellschaftlichem und privatem Gebiet, beseitigen oder mildern (BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R -, nach juris Rn 45f mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Beschluss vom 24.04.2008 - B 3 KR 24/07 B - nach juris Rn 5; Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R- nach juris Rn 13).

  • BSG, 24.04.2008 - B 3 KR 24/07 B

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Rauchmeldeanlage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2009 - L 19 B 16/09
    Nach Aktenlage ist offen, ob eine Versorgung des Klägers mit Hörgeräten innerhalb der Festbetragsgrenzen zur Beseitigung oder Milderung der Auswirkungen seiner Schwerhörigkeit im täglichen Leben i.S. von § 33 SGB V objektiv ausreicht oder die Krankenkasse höhere Leistungen zu erbringen hat (vgl. zum Umfang der Leistungspflicht der Krankenkasse, BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R -, nach juris Rn 39f mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Beschluss vom 24.04.2008 - B 3 KR 24/07 B - Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R -).

    Dies gilt nicht für Gegenstände, die lediglich die Folgen und Auswirkungen einer Behinderung in den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere auf beruflichem, gesellschaftlichem und privatem Gebiet, beseitigen oder mildern (BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R -, nach juris Rn 45f mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Beschluss vom 24.04.2008 - B 3 KR 24/07 B - nach juris Rn 5; Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R- nach juris Rn 13).

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