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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08 (https://dejure.org/2012,47736)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.08.2012 - L 11 KA 91/08 (https://dejure.org/2012,47736)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. August 2012 - L 11 KA 91/08 (https://dejure.org/2012,47736)
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  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08
    Rechtsgrundlage für den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch ist § 95c SGB V. Für das Vornahmebegehren (§ 54 Abs. 1 Satz 1 V Alternative 3 SGG) ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der letzten mündlichen Entscheidung maßgeblich, sofern nicht ein früherer Rechtszustand für den eine Berufszulassung vorbereitenden Anspruch günstiger ist (vgl. Bundessozialgericht ( BSG ), Urteile vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R - und vom 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R).

    Aus der Bindung an die Entscheidung der Approbationsbehörde folgert das BSG (u.a. Urteile vom 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R - und vom 06.11.2002 - B 6 KA 37/01 R -) lediglich, dass, soweit die psychotherapeutische Grundqualifikation betroffen ist, die KV sich auf eine formale Prüfung beschränken muss.

    Dieser Nachweis setzt aber - nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R - und vom 06.11.2002 - B 6 KA 37/01 R - mit Hinweis auf die Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Ausschusses für Gesundheit zum PsychThG, BT-Drucks. 13/9212, S. 41, zu Nr. 11 - § 95c SGB V -) voraus, dass die Weiterbildung der Form und dem Inhalt nach den Anforderungen genügt hat, die bis zum 31.12.1998 an eine den Kriterien der Psychotherapie-Vereinbarungen entsprechende Ausbildung zu stellen waren.

    Bei allen anderen Ausbildungsinstituten ist dies vom Bewerber nachzuweisen (BSG, Urteil vom 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R - und Beschluss vom 28.04.2004 - B 6 KA 110/03 B -).

  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 37/01 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arztregistereintragung - approbierter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08
    Aus der Bindung an die Entscheidung der Approbationsbehörde folgert das BSG (u.a. Urteile vom 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R - und vom 06.11.2002 - B 6 KA 37/01 R -) lediglich, dass, soweit die psychotherapeutische Grundqualifikation betroffen ist, die KV sich auf eine formale Prüfung beschränken muss.

    Dieser Nachweis setzt aber - nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R - und vom 06.11.2002 - B 6 KA 37/01 R - mit Hinweis auf die Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Ausschusses für Gesundheit zum PsychThG, BT-Drucks. 13/9212, S. 41, zu Nr. 11 - § 95c SGB V -) voraus, dass die Weiterbildung der Form und dem Inhalt nach den Anforderungen genügt hat, die bis zum 31.12.1998 an eine den Kriterien der Psychotherapie-Vereinbarungen entsprechende Ausbildung zu stellen waren.

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 59/04 R

    Fachkundenachweis für Eintragung ins Arztregister in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08
    (a) Die von der Klägerin angeführten 754 während ihres Psychologiestudiums abgeleisteten Theoriestunden sind nicht als "theoretische Ausbildung" zu berücksichtigen; denn die dort geforderte theoretische Ausbildung muss - mit gewissen Ausnahmen für die (hier nicht einschlägige) Ausbildung zum Verhaltenstherapeuten - postgradual erfolgt sein (BSG, Urteil vom 31.08.2005 - B 6 KA 59/04 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - L 10 KA 82/02

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08
    Die für den Fachkundenachweis nach § 95c SGB V geforderte Qualifikation in einem anerkannten Behandlungsverfahren muss nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegen; die für den übergangsdefinierten Fachkundenachweis notwendigen praktischen und theoretischen Qualifikationen in einem Richtlinienverfahren können auch nach dem 01.01.1999 erworben werden, da die Befristungsregelungen des § 95 Abs. 10 und 11 SGB V nicht anwendbar sind (Landessozialgericht ( LSG ) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.2003 - L 10 KA 82/02 - Rücknahme der Revision auf Hinweis des BSG, vgl. Termin-Bericht des BSG Nr. 44/05 vom 02.09.2005).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 110/03 B

    Fachkundenachweis für Psychologische Psychotherapeuten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08
    Bei allen anderen Ausbildungsinstituten ist dies vom Bewerber nachzuweisen (BSG, Urteil vom 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R - und Beschluss vom 28.04.2004 - B 6 KA 110/03 B -).
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08
    Etwas anderes dürfte dann gelten, wenn besonders schwerwiegende und offenkundige Fehler erkannt werden (vgl. BSG, Urteil vom 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R -).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08
    Rechtsgrundlage für den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch ist § 95c SGB V. Für das Vornahmebegehren (§ 54 Abs. 1 Satz 1 V Alternative 3 SGG) ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der letzten mündlichen Entscheidung maßgeblich, sofern nicht ein früherer Rechtszustand für den eine Berufszulassung vorbereitenden Anspruch günstiger ist (vgl. Bundessozialgericht ( BSG ), Urteile vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R - und vom 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 11/06 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08
    Dieser Nachweis kann wiederum nur durch Bescheinigungen fachkompetenter Dritter, nicht durch Eigenangaben geführt werden(vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 11/06 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - L 11 (10) KA 47/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08
    Der Senat hält im Übrigen an seine Auffassung fest, dass ein Antragsteller, der seine theoretischen Kenntnisse nicht in einer Ausbildung erworben hat, die einem Richtlinienverfahren entspricht, dementsprechend in der Praxis nicht mit einem so erworbenen Wissen arbeiten kann (so bereits Urteil des Senats vom 09.04.2008 - L 11 (10) KA 47/06 -).
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08
    Maßgeblich sind daher nur solche Behandlungsverfahren, die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in der bis zum 31.12.1998 geltenden PsychThRl vom 11.12.1998 (BAnz 1999, S. 249; im folgenden alter Fassung (a.F.)) als für den Einsatz bei der Behandlung von Versicherten der Krankenkassen geeignet anerkannt hat (BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R -).
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