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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 84/09   

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https://dejure.org/2014,48048
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 84/09 (https://dejure.org/2014,48048)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.10.2014 - L 17 U 84/09 (https://dejure.org/2014,48048)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - L 17 U 84/09 (https://dejure.org/2014,48048)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Veranlagung zu einem Gefahrtarif; Abstufung der Beiträge nach dem Grad der Unfallgefahr; Gerichtlicher Prüfungsumfang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 17.02.2014 - L 9 U 273/09

    Gefahrtarif; Wohnungs- und Siedlungsunternehmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 84/09
    verrichtet wird, ein erhöhtes Gefährdungsrisiko bergen (vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 17.02.2014, L 9 U 273/09, Seite 14 f.).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 84/09
    Denn Veranlagungs- und Beitragsbescheide sind eingreifende Verwaltungsakte, die nur auf einer klaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage erlassen werden dürfen (BSG, Urteil vom 24.06.2003, B 2 U 21/02 R, zitiert nach juris, Rn. 21).
  • BSG, 26.05.2011 - B 2 U 92/11 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 84/09
    Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das BSG mit Beschluss vom 26.05.2011 zu Az.: B 2 U 92/11 B zurückgewiesen.
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 84/09
    Die Risikobewertung nach diesem Prinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie das BSG für den mit dem Begriff der Unternehmensart vergleichbaren Terminus des Gewerbezweigs dargelegt hat (BSG, Urteil vom 21.03.2006, B 2 U 2/05 R, zitiert nach juris, Rn. 20).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 7/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung - Gefahrklasse -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 84/09
    Hierbei können die Kriterien, die unter Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) aufgestellt worden sind, herangezogen werden, weil bei der Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch als SGB VII im Wesentlichen das zuvor geltende Recht der RVO übernommen worden ist und auch die neu eingeführte Vorschrift des § 157 Abs. 2 S. 1 SGB VII über die Bildung der Gefahrtarifstellen lediglich der bisherigen Praxis der Berufsgenossenschaften Rechnung trägt (BSG, Urteil vom 06.05.2003, B 2 U 7/02 R, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.).
  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 84/09
    Jedenfalls eine Abweichung von ca. 33 % hat das BSG (Urteil vom 11.04.2013, B 2 U 8/12 R, zitiert nach Juris, Rn. 37) für zulässig gehalten und deshalb die Bildung einer gemeinsamen GTS mit der Gefahrklasse 6, 0, der auch die vorher einer GTS mit der Gefahrklasse 4, 0 zugehörige dortige Klägerin zugeordnet wurde, für zulässig gehalten.
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