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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 5 KR 745/14 KL   

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https://dejure.org/2015,30478
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 5 KR 745/14 KL (https://dejure.org/2015,30478)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.10.2015 - L 5 KR 745/14 KL (https://dejure.org/2015,30478)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - L 5 KR 745/14 KL (https://dejure.org/2015,30478)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage der AOK Rheinland auf höhere Zuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich im Jahresausgleich 2013; Streit über die Festsetzung der Zuweisungen für Auslandsversicherte im Jahresausgleichsbescheid 2013 unter Anwendung der zum 01.08.2014 in ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage der AOK Rheinland auf höhere Zuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich im Jahresausgleich 2013

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsfonds - BRD muss über 60 Millionen an AOK nachzahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    AOK Rheinland gewinnt gegen die Bundesrepublik Deutschland - Nachzahlung aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    AOK Rheinland erhält hohe Nachzahlung aus Gesundheitsfonds in Höhe vom mehr als 60 Millionen Euro - Erhebliche Reduzierung der Finanzzuweisungen verstößt gegen Vertrauensschutz bei der Finanzplanung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 20.05.2014 - B 1 KR 16/14 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Festlegungen und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 5 KR 745/14
    Das BSG habe die als Allgemeinverfügungen einzuordnenden Festlegungen als Regelung des "Näheren" aus dem Normprogramm des § 31 Abs. 4 Satz 1 RSAV bezeichnet (Urteil vom 20.05.2014, B 1 KR 16/14 R, juris Rdn. 28).

    Die Konzentration des gerichtlichen Rechtsschutzes auf Klagen gegen die Höhe der Zuweisungen im RSA folgt aus der sinngemäßen Auslegung des in § 266 Absatz 6 Satz 7 SGB V angelegten Regelungssystems (vergl. BSG, Urteil vom 20.5.2014, Az. B 1 KR 16/14 R Rdnr. 16f).

    Bei den Festlegungen gemäß § 31 Absatz 4 Satz 1 RSAV handelt es sich um Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen im Sinne von § 31 Satz 2 SGB X (vergl. BSG, Urteil vom 20.05.2014, Az. B 1 KR 16/14 R, RdNr. 15, 29).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 5 KR 745/14
    Unter Umständen wird erst im Zusammenhang mit Sinn und Zweck des Gesetzes oder anderen Auslegungsgesichtspunkten die im Wortlaut ausgedrückte, vom Gesetzgeber verfolgte Regelungskonzeption deutlich, der sich der Richter nicht entgegenstellen darf (vgl. BVerfGE 122, 248 (283)).

    Anderenfalls wäre es für den Gesetzgeber angesichts der Schwierigkeit, textlich Eindeutigkeit herzustellen, nahezu unmöglich, sein Regelungsanliegen gegenüber der Rechtsprechung über einen längeren Zeitraum durchzusetzen (vgl. BVerfGE 122, 248 (284)).".

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 5 KR 745/14
    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (vgl. BVerfGE 11, 126 (130); 105, 135 (157)).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 5 KR 745/14
    Zur Methodik der Gesetzesauslegung hat das Bundesverfassungsgericht Folgendes ausgeführt (BVerfGE 133, 168 (205 f., Rdnr. 66)):.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 5 KR 745/14
    "Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl.BVerfGE 1, 299 (312);11, 126 (130 f.); 105, 135 (157); stRspr).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 5 KR 745/14
    Dessen Aufgabe beschränkt sich darauf, die intendierte Regelungskonzeption bezogen auf den konkreten Fall - auch unter gewandelten Bedingungen - möglichst zuverlässig zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 96, 375 (394 f.)).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 5 KR 745/14
    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (vgl. BVerfGE 11, 126 (130); 105, 135 (157)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - L 16 KR 756/12

    Risikostrukturausgleich zwischen Krankenkassen ist teilweise rechtswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 5 KR 745/14
    Diese Auffassung sei auch dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 04.07.2013, L 16 KR 756/12 KL, juris Rdn. 51, zu entnehmen: Da die Festlegungen die Risikojustierung der Grundpauschalen steuerten, bestimmten sie wesentlich die Verteilung der Zuweisungen auf die Krankenkassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - L 16 KR 732/12

    Risikostrukturausgleich zwischen Krankenkassen ist teilweise rechtswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 5 KR 745/14
    Insoweit hat bereits der 16. Senat des LSG NRW (Urteil vom 04.07.2013, L 16 KR 732/12 KL), der allerdings die Festlegungen noch als "außenverbindliche Rechtssätze, die in ihrer Funktion einer zwischengeschalteten Regelungsebene zwischen Gesetz bzw. Verordnung und Verwaltungsakt weitgehend den im Umweltrecht anerkannten normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften entsprechen", ausgeführt:.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 88/09
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - L 5 KR 745/14
    Mit dem angefochtenen Verwaltungsakt hat die Beklagte durch das BVA zwar eine gebundene Entscheidung getroffen, denn die Höhe der Zuweisungen steht nicht im Ermessen der Beklagten, der Klägerin ist jedoch eine Konkretisierung der von ihr beanspruchten Zuweisungshöhe gegenwärtig nicht möglich, weil die Auswirkungen der von ihr angenommenen Unwirksamkeit der Festlegungen des BVA von ihr nicht zu beziffern sind (vergl. LSG NRW, Urteile v. 22.12.2012 - L 16 KR 88/09 KL und L 16 KR 647/10 KL und v. 06.06.2013 - L 16 KR 24/09 KL).
  • BSG, 20.05.2014 - B 1 KR 5/14 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Gesundheitsfonds -

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - vorläufiger Jahresausgleich für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 16 KR 647/10

    Festsetzung von Zuweisungen nach § 272 SGB V (sog. Konvergenzzuweisungen);

  • BSG, 20.05.2014 - B 1 KR 18/14 R

    Krankenversicherung - morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 16 KR 24/09

    Sogenannter "Morbiditäts-Risikostrukturausgleich" zwischen den Krankenkassen

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

  • SG Karlsruhe, 20.02.2017 - S 5 EG 2985/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Die richterliche Auslegung einer Norm darf indes nicht das Ziel des Gesetzgebers in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder gar verfälschen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.10.2015, L 5 KR 745/14 KL, Rdnr. 46 - nach Juris).
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