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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21 B   

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https://dejure.org/2021,53517
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21 B (https://dejure.org/2021,53517)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.10.2021 - L 2 AS 819/21 B (https://dejure.org/2021,53517)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - L 2 AS 819/21 B (https://dejure.org/2021,53517)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21
    Hinsichtlich der Überprüfung der Billigkeit der angesetzten Gebühr billigt die Rechtsprechung dem Rechtsanwalt einen Toleranzrahmen von bis zu 20 % zu, wenn es sich nicht um einen Durchschnitts-/Normalfall handelt (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R -, juris Rn. 19).

    Der durchschnittliche Umfang orientiert sich am Leitbild der zugehörigen Verfahrensordnung am Ablauf eines Verfahrens, jeweils bezogen auf das in der jeweiligen Gebührenziffer umschriebene Tätigkeitsfeld (BSG, Urteil vom 01.07.2009, a.a.O.).

    Die Zahl der gefertigten Schriftsätze einschließlich ihres Inhalts kann ein Indiz für den zeitlichen Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit darstellen (BSG, Urteil vom 01.07.2009, a.a.O., Rn. 31).

    Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit war unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Routinefall die durchschnittliche Schwierigkeit begründet (zu diesem Maßstab BSG, Urteil vom 01.07.2009, a.a.O., juris Rn. 35), als durchschnittlich zu bewerten.

    Als Routinefall auf dem Gebiet des Sozialrechts ist die Darlegung eines Anspruchs auf Leistungen mittels Subsumtion unter die Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Rechtsvorschriften, aber ohne umfangreichere Beweiswürdigung und eingehende Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur zu werten (BSG, Urteil vom 01.07.2009, a.a.O., juris Rn. 35).

    Dabei wird Streitigkeiten über Leistungen, die das soziokulturelle Existenzminimum sichern, wie die Streitigkeiten über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, in der Regel überdurchschnittliche Bedeutung beigemessen, unabhängig davon, ob die Leistung dem Grunde nach oder die Höhe der Leistung umstritten ist (vgl. auch BSG, Urteil vom 01.07.2009, a.a.O., juris Rn. 37, wonach monatliche Euro-Beträge im einstelligen Bereich und für einen nur kurzen streitigen Zeitraum von längstens sechs Monaten eine durchschnittliche wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber haben kann).

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie des Bundesgerichtshofs ist von derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG in der Regel auszugehen, wenn zwischen den weisungsgemäß erbrachten anwaltlichen Leistungen, also den verschiedenen Gegenständen, ein innerer Zusammenhang gegeben ist, also ein einheitlicher Auftrag und ein einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vorliegt (vgl. BGH Urteil vom 21.06.2011 - VI ZR 73/10 -, juris Rn. 10; BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R -, juris Rn. 15).

    Zwar sind hier Individualansprüche verschiedener Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft streitig, jedoch können auch mehrere Aufträge verschiedener Auftraggeber "dieselbe Angelegenheit" sein und zwar auch dann, wenn die Angelegenheit verschiedene Gegenstände und teilweise getrennte Prüfaufgaben betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014, a.a.O., juris Rn. 16).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2016 - L 19 AS 1104/16

    Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren; Gegenstand des Beschwerdeverfahrens;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21
    Die Überprüfung wird allerdings gegebenenfalls durch den Antrag des Rechtsanwalts und das Verbot der "reformatio in peius" begrenzt (LSG NRW, Beschluss vom 16.05.2012, - L 19 AS 250/10 B -, juris Rn. 62, und vom 05.10.2016, - L 19 AS 1104/16 B -, juris Rn. 38 m.w.N., Thüringer LSG, Beschluss vom 05.05.2020, - L 1 SF 1394/19 B -, juris Rn. 4).

    Dazu gehört auch der Arbeits- und Zeitaufwand für die Vorbereitung eines anberaumten gerichtlichen Termins (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 05.10.2016 - L 19 AS 1104/16 B -, juris Rn. 51 m.w.N.; Beschluss vom 14.06.2010 - L 19 AS 470/10 B -, juris Rn. 49; Thüringer LSG, Beschluss vom 26.11.2014 - L 6 SF 1079/14 B -, juris Rn. 18).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2020 - L 13 AS 109/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Grundsatz der Identität

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21
    Es wurden keine unterschiedlichen Einwände gegen die jeweiligen Verwaltungsakte vorgetragen oder nennenswert unterschiedliche verfahrensrechtliche Besonderheiten, wie subjektive Aufhebungsvoraussetzungen, geprüft (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.11.2020 - L 13 AS 109/18 B -, juris Rn. 30; Thüringer LSG, Beschluss vom 17.10.2018 - L 1 SF 263/18 B -, juris Rn. 23).
  • LSG Thüringen, 17.10.2018 - L 1 SF 263/18

    Aus der Staatskasse dem Rechtsanwalt für zwei Parallelverfahren zu erstattende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21
    Es wurden keine unterschiedlichen Einwände gegen die jeweiligen Verwaltungsakte vorgetragen oder nennenswert unterschiedliche verfahrensrechtliche Besonderheiten, wie subjektive Aufhebungsvoraussetzungen, geprüft (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.11.2020 - L 13 AS 109/18 B -, juris Rn. 30; Thüringer LSG, Beschluss vom 17.10.2018 - L 1 SF 263/18 B -, juris Rn. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15

    Beschwerde des beigeordneten Prozessbevollmächtigten gegen die Festsetzung seiner

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21
    Gemessen an der durchschnittlichen Terminsdauer vor den Sozialgerichten von 30 bis 50 Minuten (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 16.12.2015, - L 19 AS 1475/15 B -, Rn. 46 bei juris), stellte sich der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit in Bezug auf die Terminsteilnahme als leicht überdurchschnittlich dar.
  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21
    Fehle es an einem inneren Zusammenhang zwischen mehreren, an einen Adressaten gerichteten Verwaltungsakten, scheide schon aus diesem Grund die Annahme "derselben Angelegenheit" aus (BVerwG, Urteil vom 09.05.2000 - 11 C 1/99 -, juris Rn. 24).
  • LSG Thüringen, 05.05.2020 - L 1 SF 1394/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21
    Die Überprüfung wird allerdings gegebenenfalls durch den Antrag des Rechtsanwalts und das Verbot der "reformatio in peius" begrenzt (LSG NRW, Beschluss vom 16.05.2012, - L 19 AS 250/10 B -, juris Rn. 62, und vom 05.10.2016, - L 19 AS 1104/16 B -, juris Rn. 38 m.w.N., Thüringer LSG, Beschluss vom 05.05.2020, - L 1 SF 1394/19 B -, juris Rn. 4).
  • LSG Thüringen, 15.04.2015 - L 6 SF 331/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Gegenstand des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21
    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 56 Abs. 2 RVG ist die gesamte Kostenfestsetzung, nicht nur die einzelne Gebühr, gegen deren Versagung bzw. Bemessung sich die Beschwerde richtet (LSG NRW, Beschluss vom 30.09.2015, - L 19 AS 1453/15 B -, juris Rn. 24 m.w.N.; LSG Thüringen, Beschlüsse vom 09.12.2015, - L 6 SF 1286/15 B -, juris Rn. 13, und vom 15.04.2015 - L 6 SF 331/15 B -, juris Rn. 21 m.w.N).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 19 AS 1472/17

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21
    Durchschnittlich umfangreich ist eine anwaltliche Tätigkeit, bei der die Klage erhoben, Akteneinsicht genommen, die Klage begründet und zu den Ermittlungen des Gerichts Stellung genommen wird (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 02.02.2018 - L 19 AS 1472/17 B -, juris Rn. 51).
  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 73/10

    Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

  • LSG Thüringen, 26.11.2014 - L 6 SF 1079/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - erheblicher Umfang

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 19 AS 470/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 19 AS 250/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - L 19 AS 1453/15

    Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung

  • LSG Thüringen, 09.12.2015 - L 6 SF 1286/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Gegenstand des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 2 AS 234/22

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 29.10.2021 zum Aktenzeichen L 2 AS 819/21 B im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 02.04.2014 zum Az. B 4 AS 27/13 R) entschieden hat, handelt es sich gebührenrechtlich um "dieselbe Angelegenheit" im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG, wenn mehrere Klagen gegen den an die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Bescheid über die endgültige Leistungsfestsetzung einerseits und andererseits gegen die deshalb an die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Bescheide über die Erstattung von zunächst vorläufig zu hoch bewilligten Leistungen für denselben Zeitraum erhoben werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - L 2 AS 811/21

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 29.10.2021 zum Aktenzeichen L 2 AS 819/21 B im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 02.04.2014 zum Az. B 4 AS 27/13 R) entschieden hat, handelt es sich gebührenrechtlich um "dieselbe Angelegenheit" im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG, wenn mehrere Klagen gegen den an die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Bescheid über die endgültige Leistungsfestsetzung einerseits und andererseits gegen die deshalb an die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Bescheide über die Erstattung von zunächst vorläufig zu hoch bewilligten Leistungen für denselben Zeitraum erhoben werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 2 AS 1386/21

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an

    Der Senat geht zwar davon aus, dass grundsätzlich auch mehrere, parallel geführte Klageverfahren "dieselbe Angelegenheit" im Sinne der Vorschrift sein können (vgl. Beschluss des Senats vom 29.10.2021 - L 2 AS 819/21 B, juris Rn. 39), der hierfür erforderliche einheitliche Lebenssachverhalt ist aber bei Klagen gegen gesonderte Bewilligungsbescheide über verschiedene Bewilligungszeiträume nicht gegeben (ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2019 - L 10 SF 4412/18 E-B, juris Rn. 20 f.; Thüringer LSG, Beschluss vom 04.01.2021 - L 1 SF 737/20 B, juris Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.05.2020 - L 7 AS 31/19 B, juris Rn. 29f.).
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