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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09 (https://dejure.org/2011,15938)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09 (https://dejure.org/2011,15938)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - L 16 (1) AL 33/09 (https://dejure.org/2011,15938)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09
    Eine mit Versicherungspflicht verbundene Beschäftigung kann somit auch während eines Zeitraums bestehen, in der der Arbeitnehmer leistungsrechtlich als arbeitslos gilt und Alg bezieht (vgl. BSG SozR 4 - 4300 § 123 Nr. 2 Rdnr. 16).

    Insoweit ist der rechtliche Fortbestand des Arbeitsverhältnisses maßgebend für die Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung (BSGE 52, 152, 156; 59, 183, 186; SozR 4 - 4300 § 123 Nr. 2 Rdnr. 16).

    bb) Das BSG hat im Urteil vom 03.06.2004 ( SozR 4 - 4300 § 123 Nr. 2 Rdnr. 16) angedeutet, dass bei missbräuchlichem Verhalten der Arbeitsvertragsparteien im Kündigungsschutzprozess in Ausnahmefällen ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis trotz fortbestehenden Arbeitsverhältnisses zu verneinen sein kann.

  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09
    - 07.08.2007 bezogen hat, nicht entgegen, da im Rahmen des SGB III zwischen dem leistungsrechtlichen und dem beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff zu unterscheiden ist (s. nur BSGE 73, 126, 128; LSG Rheinland Pfalz, Breithaupt 2008, 61, 63 m.w.N.; Lüdtke in: LPK - SGB III, § 123 Rdnr. 8).

    In diesen Fällen mag es zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes in der Sozialversicherung gerechtfertigt sein, die Bewertung der Beschäftigung weitgehend an dem Bestand des Arbeitsverhältnisses auszurichten (vgl. BSGE 73, 126, 128f; KSW/Berchtold, § 7 SGB IV Rdnr. 30).

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09
    Der für die Annahme einer Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV und deren Fortbestand erforderliche "Vollzug" liegt idealtypisch in der realen Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung; die tatsächliche Arbeitsleistung kann allerdings durch andere Umstände ersetzt werden (BSG SozR 4 - 2400 § 7 Nr. 9 Rdnr. 13; Nr. 10 Rdnr. 17).
  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 134/94

    Arbeitsverhältnis - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09
    aa) Zugunsten des Klägers kann davon ausgegangen werden, dass sein Arbeitsverhältnis mit der KG entsprechend den rechtskräftigen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen vom 27.05.2007 und 13.04.2010 noch fortbesteht (s. aber auch BAGE 80, 363, wonach sich ein Arbeitnehmer gemäß § 242 BGB nicht auf das Fehlen einer Kündigung berufen kann, wenn der Vertrag gegenstandslos geworden ist).
  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74

    Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09
    In der Rechtsprechung ist ferner trotz Nichterbringung der Arbeit eine Beschäftigung bejaht worden, wenn einvernehmlich am Arbeitsverhältnis festgehalten wird und die Arbeitsleistung nach einer (kurzen) Unterbrechung wieder aufgenommen werden soll (vgl. BSGE 41, 24, 26; 65, 266, 269; 68, 236, 240).
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09
    Insoweit ist der rechtliche Fortbestand des Arbeitsverhältnisses maßgebend für die Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung (BSGE 52, 152, 156; 59, 183, 186; SozR 4 - 4300 § 123 Nr. 2 Rdnr. 16).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09
    Insoweit ist der rechtliche Fortbestand des Arbeitsverhältnisses maßgebend für die Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung (BSGE 52, 152, 156; 59, 183, 186; SozR 4 - 4300 § 123 Nr. 2 Rdnr. 16).
  • BSG, 14.09.1989 - 4 RA 56/88

    Versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bei Wehrübung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09
    In der Rechtsprechung ist ferner trotz Nichterbringung der Arbeit eine Beschäftigung bejaht worden, wenn einvernehmlich am Arbeitsverhältnis festgehalten wird und die Arbeitsleistung nach einer (kurzen) Unterbrechung wieder aufgenommen werden soll (vgl. BSGE 41, 24, 26; 65, 266, 269; 68, 236, 240).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09
    In der Rechtsprechung ist ferner trotz Nichterbringung der Arbeit eine Beschäftigung bejaht worden, wenn einvernehmlich am Arbeitsverhältnis festgehalten wird und die Arbeitsleistung nach einer (kurzen) Unterbrechung wieder aufgenommen werden soll (vgl. BSGE 41, 24, 26; 65, 266, 269; 68, 236, 240).
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